30.08.2018

Abgasskandal - Verjährung droht

Kein Ende im Dieselskandal. Welche Rechte haben Autofahrer? ACE LENKRAD-Autor Uwe Schmidt-Kasparek hat bei dem Münchner ACE-Vertrauensanwalt Alexander Kainz nachgefragt.

Welche Rechte haben denn Besitzer von Fahrzeugen mit Betrugssoftware?

Nach meiner Rechtseinschätzung haben alle betroffenen Eigentümer einen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller. Sie können entweder die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder für die Wertminderung ihres Fahrzeuges einen finanziellen Ausgleich fordern.

Sie helfen bereits Betroffenen. Welche Erfahrung haben Sie beim Kampf um deren Rechte gemacht?

Sehr positiv sind die Erfahrungen bei Sachmängelhaftungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer bei nicht nachgerüsteten Pkw. Auch wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller geht, entscheiden viele Gerichte zugunsten der Geschädigten. Einige Gerichte, darunter auch das „Heimatgericht“ von Volkswagen, das Landgericht Braunschweig, weisen die Klagen allerdings ab. Hier wird wohl erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs Klarheit schaffen. Mit einem Urteil ist aber in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

Wie stelle ich als Betroffener meine persönlichen Rechte fest?

Die betroffenen Eigentümer wurden meist im Rahmen der Rückrufaktion angeschrieben und wissen daher um die Betroffenheit des eigenen Pkw vom Abgasskandal. Als ACE-Mitglied können sie eine kostenlose Erstberatung nutzen, um eine persönliche Strategie zu entwickeln.

Welche Fristen muss ich dabei beachten?

Sachmängelhaftungsansprüche verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs. Beim VW-Abgasskandal sind diese Ansprüche regelmäßig schon verjährt. Anders sieht es zum Teil bei Audi aus. Eigentümer noch nicht nachgerüsteter Fahrzeuge haben hier teilweise noch einen Anspruch gegen den Autohändler. Sie können grundsätzlich zwischen Nachbesserung, Nachlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag wählen. Schadenersatzansprüche verjähren drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis der schadensbegründenden Umstände und der Person des Schädigers. Beim VW-Abgasskandal droht eine Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018.

Soll ich selbst klagen oder warten, bis der Bundesverband der Verbraucherzentralen – wie zugesagt – die neue Musterfeststellungsklage erhebt?

Aufgrund der Unsicherheiten der Musterfeststellungsklage, die sich lang hinziehen kann und zu der es keine Praxiserfahrung gibt, da das Gesetz ganz neu ist, raten wir zu einer Einzelklage. Allerdings kann für Autofahrer, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, der Weg über die Musterfeststellungsklage ratsam sein. Der Musterfeststellungsklage kann kann man sich auch ohne Anwalt kostenlos anschließen. Detailfragen zur wirksamen Anmeldung beantwortet für ACE-Mitglieder die kostenfreie Erstberatung.

Hilft meine Rechtsschutzversicherung? Oder kann ich jetzt noch eine Police abschließen, um gegen VW oder Audi um mein Recht zu kämpfen?

In den meisten Fällen sagen die Assekuranzen eine Kostenübernahme zu. Dafür muss der Rechtsschutzversicherungsvertrag aber schon bei Abschluss des Pkw-Kaufvertrages bestanden haben. Wer jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, hat daher für den Abgasskandal keinen Schutz mehr.