01.01.2016

Alkohol-Interlocks – Erst pusten, dann fahren

Zu viel Alkohol am Steuer ist der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Künftig könnte es aber eine Alternative zum Führerscheinentzug geben: Wenn der Motor erst nach einer Atemprobe startet, ist ein Alkohol-Interlock im Spiel.

Zwischen Weihnachten und Fasching macht die Polizei besonders viele Schwerpunktkontrollen zum Thema Alkohol – und wird nur allzu oft fündig. Denn zu schnell sind aus dem einen Glas zu viel mehrere geworden. Und allzu häufig bleibt der Autoschlüssel dann nicht in der Jackentasche. Fast 22.000 Mal mussten 2014 Polizei und Rettungsdienste ausrücken, weil es unter Alkoholeinfluss zu schweren Unfällen gekommen war. Mit über 44.000 Begutachtungen stellten Alkoholdelikte 48 Prozent der durchgeführten medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) dar. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verweist auf 130.700 registrierte Alkoholdelikte im Straßenverkehr. Ist der Führerschein einmal weg, macht sich über lange Zeit Katerstimmung breit.

Ein kürzlich erschienener Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kommt zu dem Schluss, dass alkoholauffällige Ersttäter mit weniger als 1,6 und mehr als 1,1 Promille ein erhöhtes Risiko aufweisen, erneut aufzufallen. Selbst eine verhängte Sperrfrist ist offenbar kein ausreichender Anlass, sich grundlegend mit den eigenen Trink-gewohnheiten auseinanderzusetzen. Das Resümee der
BASt fällt kritisch aus: "Einem Großteil dieser Trunkenheitsfahrer fehlt ein angemessenes Problembewusstsein."

Alkohol-Interlocks als Chance in der Zukunft nutzen

 

Alkoholsensitive Wegfahrsperren, sogenannte Alkohol-Interlocks, könnten in Zukunft dazu beitragen, dass erstauffällige Trunkenheitsfahrer unter Auflagen weiter am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen können. Dabei sollen die Wegfahrsperren nicht allein Alkoholfahrten verhindern. Der BASt zufolge sollen die durch den Datenspeicher festgehaltenen Daten im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme als Grundlage dafür dienen, die Trink-Fahr-Realität des einzelnen Trunkenheitsfahrers zu thematisieren. Dieser Ansatz stellt das weltweit erste Konzept für eine begleitende verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahme dar, die systematisch die Daten des Datenspeichers für therapeutische Zwecke nutzt.

Sechs Hersteller bieten derzeit in verschiedenen Ländern Alkohol-Interlocks an, in Deutschland ist der Medizingerätehersteller Dräger vorrangig an der Entwicklung beteiligt. Toyota hat schon 2009 an eigenständigen Systemen gearbeitet, Volvo rüstet Trucks und Pkw gegen Aufpreis mit Interlocks aus. Laut Hersteller Dräger können theoretisch alle Fahrzeuge, die mit einer Zündung ausgestattet sind, mit einem solchen System nachgerüstet werden.

Alkoholsensitive Wegfahrsperren als Alternative zum Fahrverbot

 

Was im ersten Moment wie eine zusätzliche Strafe wirkt, kann für die Betroffenen zur Chance werden. Nicht nur Berufskraftfahrer sind auf ihren Führerschein angewiesen, auch viele Pendler können schlecht auf das Auto für den Weg zur Arbeit verzichten, weiß man beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Nicht selten löst eine einzige Trunkenheitsfahrt eine Kettenreaktion aus, deren Folgen kaum absehbar sind, schlimmstenfalls geht es ohne Fahrerlaubnis auf die Straße. 2013 wurden laut KBA 23.523 Fahrer ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen, Fachleute gehen von einer immensen Dunkelziffer aus. Da nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Alkohol im Straßenverkehr die häufigste Ursache für einen Führerscheinentzug darstellt, stellen Trunkenheitsfahrer somit auch eine große Gruppe der Schwarzfahrer.

Schon im Jahr 2007 kam der 45. Verkehrsgerichtstag zu dem Ergebnis, dass sich Alkohol-Interlocks grundsätzlich als Präventivmaßnahme eignen. Empfohlen wurde ein Einsatz in Verbindung mit psychologischen Maßnahmen. Wann genau die neue Technik Einzug ins Auto hält, ist noch offen. Sicher aber ist, dass sie kommt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat sich bereits für die Etablierung alkoholsensitiver Wegfahrsperren im deutschen Verkehrsrecht ausgesprochen. Angedacht ist, die Systeme für alkoholauffällige Fahrer zur Pflicht nach einer positiv verlaufenen MPU zu machen. 

In Finnland, Schweden, Australien, Kanada und den USA wird das Alkohol-Interlock bereits in sogenannten "Trunkenheitsfahrer-Programmen" eingesetzt. Mit einer als Bewährungsauflage ins Fahrzeug eingebauten Wegfahrsperre können alkoholauffällig gewordene Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen und ihrer Arbeit nachgehen.

Geräte vor Missbrauch schützen

 

Kritische Stimmen bemängeln, dass noch nicht alle Fragen geklärt sind. Auch andere Fahrer eines so präparierten Fahrzeugs müssten vor jeder Fahrt den Alko-Test durchführen. Die Geräte sind zwar weitgehend manipulationssicher, doch fürchtet mancher, dass ein Beifahrer zur Atemkontrolle herangezogen werden könnte. Zudem belaufen sich die Kosten für Gerät und Einbau auf zwischen 1000 und 2000 Euro und müssen vom Fahrer selbst getragen werden. Dies birgt die Gefahr, dass sich wohlhabende Alkoholsünder regelrecht freikaufen könnten.

Sensibilisierung gegen Alkohol am Steuer steigt

 

Ab einer Blutalkoholkonzentration von einem Promille steigt das Unfallrisiko auf das Zehnfache an. Eine Gefahr, die offenbar von mehr und mehr Autofahrern erkannt wird. So ergab eine repräsentative Umfrage des Branchenverbandes der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, dass 49 Prozent der Deutschen einen grundsätzlichen Alkoholtest für Autofahrer vor jedem Fahrtantritt befürworten.  Alkohol-Interlocks werden kommen – und für manchen könnten sie die rettende Chance sein.

Was sind Alkohol-Interlocks?

 

Vor jedem Starten des Motors muss der Fahrer eine Atemprobe in ein Alkoholmessgerät abgeben, das sich im Innenraum des Fahrzeugs befindet. Wird kein Alkohol gemessen, schaltet ein Zentralgerät unter dem Armaturenbrett die Stromzufuhr zum Anlasserrelais des Fahrzeugs frei. Ohne vorherige Atemalkoholmessung oder nach einem positivem Ergebnis ist ein Starten des Motors nicht möglich. Bei einem Abwürgen des Motors ist es jedoch möglich, innerhalb einer limitierten Frist den Motor wieder neu zu starten.