01.09.2016

Carsharing – Auto privat vermieten

Carsharing boomt. Davon profitieren nicht nur die professionellen Verleiher, auch Privatpersonen teilen immer häufiger ihr Auto mit fremden Menschen.

 Bisher wurden private Autos meist im Freundeskreis oder an Nachbarn als Gefälligkeit verliehen. Wer das praktiziert, muss darauf achten, dass der Nutzerkreis in neueren Versicherungspolicen oft beschränkt ist. Sind beispielsweise nur die Eheleute als Nutzer eingetragen, ist schon das Verleihen an die eigenen Kinder ein Vertragsverstoß. Kommt es dann zu einem Unfall, muss der Versicherte laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit einer Vertragsstrafe rechnen. Das Bußgeld wegen "unzutreffender Angaben" kann saftig ausfallen. Einzelne Versicherer verlangen die doppelte Jahresprämie. Ausnahme: Bei Notfällen darf grundsätzlich auch ein anderer das Auto nutzen. "Wem auf der Autobahn schlecht wird, der muss seinen Beifahrer ungestraft die Strecke nach Hause fahren lassen dürfen", erläutert ACE-Vertrauensanwältin Gesine Reisert.

Vollkaskoschutz ist ein Muss

 

Um das Risiko für beide Seiten zu mindern, sollte man grundsätzlich nur Fahrzeuge verleihen oder leihen, die über einen Vollkaskoschutz verfügen. Andernfalls müsste der Entleiher alle Schäden am Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall bezahlen. Die Privat-Haftpflichtversicherung greift hier nicht. Doch auch bei einem rundum geschützten Fahrzeug kommen auf den Entleiher Kosten zu, wenn es kracht. So muss er die Selbstbeteiligung tragen sowie den teilweisen Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. In der Praxis zerbricht eine Freundschaft schnell, wenn es um 500 oder gar 1000 Euro geht.

Übergabeprotokoll auch privat anfertigen

 

Grundsätzlich sollte man, auch wenn das Auto privat verliehen wird, wie ein Profi handeln (siehe ACE-Tipp). So gilt es vor der Übergabe ein Übergabeprotokoll anzufertigen, das alle vorhandenen Schäden auflistet, damit später kein Streit über eine "nicht bekannte" Schramme oder Delle entsteht. Außerdem muss sich der Verleiher den gültigen Führerschein des Entleihers zeigen lassen. "Wer das nicht macht, muss sich grob fahrlässiges Verhalten anrechnen lassen", warnt ACE-Vertrauensanwalt Dirk Trieglaff aus Hamburg. Die Folgen eines Unfalls ohne Führerschein sind dramatisch – für Entleiher wie Verleiher. "Der Verleiher könnte sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar machen, wenn die leihende Person keine gültige Fahrerlaubnis besitzt", warnt Trieglaff. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass der Fahrzeughalter seinen Kaskoschutz verliert. Der Kfz-Versicherer kann ihn darüber hinaus in Regress nehmen. Trieglaff: "Die Assekuranz nimmt eine Mitschuld an. Ein fahrlässiges Verhalten des Verleihers reicht aus."

Privates Carsharing bringt Änderungen in der Versicherung mit sich

 

Immer mehr Autobesitzer verleihen ihre Fahrzeuge auch professionell und lassen ihr Auto so Geld verdienen. Entsprechende Apps und Internetportale machen das private Carsharing kinderleicht, doch sollte niemand einfach so sein Auto dort zur Verfügung stellen, ohne nicht vorher durchgerechnet zu haben, ob es sich überhaupt lohnt. Denn wer sein Auto organisiert gegen Geld vermietet, riskiert grundsätzlich seinen privaten Versicherungsschutz, da eine höhere Gefahr vom Auto ausgeht. Der Zweck "Eigenverwendung" des Fahrzeuges wird zu "Selbstfahrervermietung" geändert. Das hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. So muss dies der Kfz-Zulassungsstelle angezeigt werden und die Zulassungsbescheinigung geändert werden, wie aus dem § 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung klar hervorgeht. Damit unterliegt das Fahrzeug einer strengeren Kontrolle und muss alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung. Außerdem müssen die Einnahmen dem Finanzamt angezeigt und das Auto speziell versichert werden. Wie aus einer Auswertung der Nafi-Unternehmensberatung aus Höxter hervorgeht, zahlt man für diesen speziellen Schutz im Vergleich zum privaten Tarif mehr als das Vierfache. Selbstfahrer-Mietwagen verursachen nämlich im Schnitt laut GDV 1,7-mal so viele Crashs wie privat genutzte Autos.


Da ist es überraschend, dass Internetportale, die das Vermieten von privat zu privat vermitteln, vollkommen ohne eine Ummeldung der Fahrzeuge auskommen wollen. "Ein Gewerbe müssten die privaten Vermieter nicht anmelden", sagt auf ACE-Anfrage Julie Moskovits von der Plattform Drivy aus Berlin. Es sei ausreichend, dass die privaten Car-sharing-Vermittler für die Verleihzeit einen speziellen Versicherungsschutz anbieten würden. Die steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen bezeichnet Moskovits noch als "eine Grauzone". Die privaten Vermieter sollten die Versteuerung mit ihrem Steuerberater klären, so die Drivy-Sprecherin.


Die private Vermietung lohnt sich, rechnet Anbieter Drivy vor. Im Schnitt würden die Autos für 30 Euro pro Tag angeboten und vier Tage genutzt. Wer einmal im Monat vermietet, mache so einen jährlichen Umsatz von 1440 Euro. 30 Prozent davon kassiert das Portal als Vermittlungsprovision und vor allem für den notwendigen Versicherungsschutz. "Jede über uns vermittelte Fahrt ist maximal abgesichert", schreibt Anbieter Tamyca. Und CarUnity wirbt mit dem Slogan "optimal abgesichert". Bei den genannten Portalen, die eine Vermittlung von privat zu privat möglich machen, wird der zusätzliche Schutz während der Mietzeit sozusagen auf den privaten Schutz aufgesattelt.

Hohe Sorgfaltspflicht für den privaten Vermieter

 

Doch entspannt zurücklehnen können sich Vermieter nun kaum. Sie haben nämlich weiterhin ein hohes Risiko. Denn nur wenn sie wie ein professioneller Autoverleiher arbeiten, und beispielsweise die Daten ihrer Mieter genau prüfen, gilt der Versicherungsschutz. Da bei jeder Anmietung erneut ein Vertrag geschlossen wird, ist jedes Mal eine hohe Sorgfaltspflicht notwendig. Wird beispielsweise bei einem Kunden, der schon öfter ein Fahrzeug gemietet hat, aktuell auf die Vorlage des Führerscheins verzichtet und kommt es zu einem Unfall, bei dem sich herausstellt, dass der Kunde seine Fahrberechtigung verloren hat, muss der Vermieter für den Schaden mit einstehen. "Auch in diesem Fall sind die Opfer geschützt. Sie werden in vollem Umfang entschädigt. Das sieht das Pflichtversicherungsrecht so vor", erläutert Jurist Trieglaff. "Gegenüber Vermieter und Mieter dürfte der Versicherer aber teilweise leistungsfrei sein." Entscheidend sei die konkrete vertragliche Vereinbarung. "Ist etwa die Verpflichtung zur Kontrolle des Führerscheins eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz, kann sich der Versicherer bis zu 2500 Euro des Haftpflichtschadens zurückholen", so Experte Trieglaff.

Mieter sollten auf den Versicherungsschutz achten

 

Risikoreich ist die Anmietung von privaten Fahrzeugen übrigens auch für die Mieter. So gilt etwa bei Tamyca grundsätzlich für jeden Unfallschaden, abhängig vom Alter des Fahrzeuges, eine Selbstbeteiligung von 500 bis 1000 Euro. Demgegenüber kann bei CarUnity oder Drivy die Selbstbeteiligung auf 99 oder 150 Euro gegen einen Aufpreis gesenkt werden.


Vermieter bei Tamyca und Car‧Unity, einem Portal, das in Kooperation mit dem Autohersteller Opel betrieben wird, haben keinen Versicherungsschutz, wenn ihre Mieter mit Tieren kollidieren, die kein Haarwild sind, wie etwa Kühe oder Hunde. Insgesamt sind die Versicherungsleistungen im Vergleich zum privaten Marktstandard sehr mager. So darf der Versicherer, die R+V aus Wiesbaden, bei jedem grob fahrlässigen Fahrfehler die Leistung kürzen. Dies gilt bei Drivy, hinter der die Allianz Versicherung steht, nur, wenn das Fahrzeug entwendet oder ein Schaden unter Drogen oder Alkohol verursacht wird. Dafür müssen hier Autofahrer mit Leasingfahrzeugen aufpassen. Eine Absicherung der Differenz zwischen Leasingraten und dem Zeitwert des Fahrzeuges am Unfalltag konnte in den Bedingungen nicht gefunden werden.


Seltsam ist zudem, dass Drivy auf der Homepage eine Entschädigung nach Neuwert bis zu einem Fahrzeugalter von zwölf Monaten angibt. In den Bedingungen der Assekuranz wird zumindest für den Diebstahl von Fahrzeugen lediglich eine Frist von nur sechs Monaten angegeben. Bis Redaktionsschluss konnte Drivy Fragen zum Versicherungsschutz nicht beantworten.

 

ACE-Info

ACE-Mitglieder sind im Falle einer Panne oder eines Unfalls auch mit einem fremden Auto abgesichert, genauso sind sämtliche auf ACE-Mitglieder zugelassene Fahrzeuge abgesichert – egal, wer am Steuer sitzt. Das gilt aber nur, wenn das Fahrzeug im Rahmen einer Gefälligkeit unter Freunden oder Nachbarn weitergegeben wurde. Privates Carsharing gegen Geld ist über die ACE-Clubleistungen nicht abgesichert. "Das Risiko für unsere Solidargemeinschaft – die gesamten Mitglieder – erhöht sich dabei um ein Mehrfaches zum Nutzen eines Einzelnen. Deshalb muss der 'Vermieter' für die klassischen Autoclubleistungen selbst sorgen, wir leisten bei einer Panne oder einem Unfall in diesem Fall nicht", sagt Manfred Lenk vom ACE.

 

ACE-Tipp

Auch wer sein Auto nur mal eben einem Freund oder dem Nachbarn überlässt, sollte auf Nummer sicher gehen und sich absichern. Der ACE hat dafür einen Kfz-Leihvertrag zum Download ins Internet gestellt. Damit sind sowohl Ver- als auch Entleiher auf der sicheren Seite.


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