03.07.2017

Fahrradunfall – Das sollten Sie beachten

Fahrradunfälle sind für Beteiligte in der Regel Ausnahmesituationen. Wichtig ist: Ruhe bewahren, besonnen handeln und die Übersicht behalten. Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte zudem ein paar Punkte beachten.

Gibt es Verletzte, muss zunächst diesen geholfen werden. Wichtig ist die Erstversorgung, bei ernsteren Verletzungen sollte unbedingt ein Rettungswagen gerufen werden. Wichtig ist auch eine umgehende Sicherung der Unfallstelle. Sind Unfallbeteiligte verletzt oder herrscht bereits Dissens über die Unfallschuld, wird zusätzlich die Polizei eingeschaltet.

Personalien und Beweise sichern

Sofern ein Kraftfahrzeug am Unfall beteiligt ist, ist es wichtig, sich einige Angaben zu notieren. Führerschein und/oder Ausweis des Fahrers, Fahrzeugschein, Anschrift, Versicherer und Vertragsnummer sowie Kennzeichen kann man durch ein einfaches Abfotografieren mit dem Smartphone sichern. Handelt es sich beim Unfallgegner um einen Fußgänger oder Radfahrer, sollte man in jedem Fall die Personalien aufnehmen. Außerdem gilt es, Beweise zu sichern, indem man zum Beispiel Unfallspuren oder die Beschilderung am Unfallort fotografiert. Gibt es Zeugen, ist es ratsam, sich von diesen Name und Anschrift zu notieren. Idealerweise wird ein Unfallbericht mit Datums- und Ortsangaben angefertigt, der von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird.

Zeitnahe Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, sollte man möglichst bald die gegnerische Versicherung kontaktieren, um Schadens- oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Das kann entweder die Kfz-Versicherung oder die persönliche Haftpflichtversicherung sein. Ein Wegeunfall wird zusätzlich bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet.

Ist man als Radfahrer körperlich zu Schaden gekommen, empfiehlt sich der Besuch bei einem Arzt. Das ist vor allem für Schmerzensgeldansprüche auch in Hinblick auf mögliche Spätfolgen wichtig.

Wer Ersatzansprüche bei Sachschäden bei einer Versicherung geltend machen will, sollte den Kostenvoranschlag eines Gutachters vorlegen. Einen solchen stellt zum Beispiel eine Fahrradwerkstatt aus. Bei Personenschäden kann man neben dem Schmerzensgeld noch unfallbedingte Mehraufwendungen, Verdienstausfall oder einen Haushaltsführungsschaden geltend machen.

Bei Schmerzensgeldansprüchen Anwalt zu Rate ziehen

Um Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, ist die professionelle Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert. Einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte man in jedem Fall, wenn bei den Unfallbeteiligten Uneinigkeit über die Schuldfrage und damit über die finanzielle Regulierung der Schäden herrscht. Im Vorteil ist, wer in dieser Situation eine Rechtsschutzversicherung hat.

Übrigens: ACE-Mitglieder erhalten auch ohne Rechtsschutzversicherung eine juristische Erstberatung durch einen der ACE-Vertrauensanwälte.