01.05.2016

Fahrtauglichkeit – Medikamente am Steuer

Medikamente und Narkosen können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Bei manchen schweren Krankheiten darf man gar nicht mehr Auto fahren. Der rechtzeitige Gang zum Arzt kann die Mobilität erhalten.

Die Nase tropft, die Augen sind verquollen. Bei Erkältungswetter ist es eine Frage der Zeit, wann der Gang zum Arzt angetreten wird. Mit den passenden Medikamenten lassen sich Verschlimmerung und Krankmeldung möglicherweise vermeiden, doch sollten Warnhinweise zur Einschränkung der Fahrtauglichkeit auf der Packungsbeilage ernst genommen werden. Dies gilt umso mehr, wenn bei einem Arztbesuch eine Betäubung verabreicht wird. Das Gebot, den Wagen danach stehen zu lassen, ist kein übervorsorgliches Gerede. Schon die Narkosespritze beim Zahnarzt kann über die folgenden 24 Stunden das Reaktionsvermögen herabsetzen.

Fahrerlaubnisverordnung ist vielfältig

 

Noch gravierender können sich schwere und chronische Krankheiten auswirken. Wie vielfältig das Spektrum der relevanten körperlichen und geistigen Mängel ist, listet die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung auf. Nicht nur mangelndes Sehvermögen und Bewegungsbehinderungen, sondern auch Bluthochdruck, Diabetes mellitus sowie Krankheiten des Nervensystems und psychische Störungen können dafür sorgen, dass die Fahrtüchtigkeit als nicht mehr gegeben angesehen werden muss.

Fahren darf nur wer fit ist

 

Am Straßenverkehr darf jedoch nur teilnehmen, wer körperlich und geistig fit ist. So schreibt es das Strafgesetzbuch unter Paragraf 315c vor, in dem es um die Gefährdung des Straßenverkehrs geht. Zuwiderhandlungen werden nicht nur mit einem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Verlust des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit geahndet. Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht dazu in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Fahrlässigkeit wirkt sich nur auf das Strafmaß aus, der Tatbestand der Straftat ist dennoch gegeben.


Ob eine Erkrankung ein Fahrverbot nach sich zieht und wie lange dieses besteht, hängt neben der Erkrankung davon ab, was für ein Fahrzeug bewegt werden soll. Für Pkw, Motorräder sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen gelten geringere Beschränkungen als für Fahrer von Lkw und Fahrzeugen zur Personenbeförderung. Der Grund dafür ist einleuchtend – Privatfahrer sitzen nur für vereinzelte Fahrten hinter dem Steuer, während Bus- und Brummifahrer einen Großteil ihres Arbeitstages auf dem Bock verbringen. Dennoch müssen auch Autofahrer mit akuten Erkrankungen langfristig denken. So dürfen Patienten mit Herzrhythmusstörungen erst nach frühestens drei Monaten Symptomfreiheit wieder selber fahren, Gleiches gilt bei Herzinfarkten.


Nach Aussagen von Fachärzten liegt der Anteil medizinisch begründeter tödlicher Unfälle derzeit bei etwa fünf Prozent. Mehr als jeder dritte Unfall, bei dem Bewusstlosigkeit ursächlich war, wurde durch Epilepsie ausgelöst, ein Fünftel war durch Synkopen, also Schwindelanfälle, bedingt.


Herzerkrankungen lagen bei acht, Schlaganfälle bei sieben Prozent. Krankheiten also, bei denen in der Regel Warnhinweise auftreten, die allzu oft nicht ernst genug genommen werden. Unbedingt ernst genommen werden sollte auch die ob-struktive Schlafapnoe. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zeigte auf, dass Menschen, die in der Nacht schlecht schlafen, bis zu sieben Mal mehr Unfälle verursachen als Gesunde, die erholsam schlafen.

Ärzte sind in der Pflicht

 

Mediziner stehen in der Pflicht, Patienten auf mögliche Eignungsmängel hinzuweisen. Doch selbst ein jahrelang aufgebautes Vertrauensverhältnis zum Hausarzt nimmt nicht die Angst vor einer Einschränkung der Mobilität. Dabei ist Krankheit nicht zwangsläufig eine Frage des Alters. Natürlich verdichten sich mit den Jahren Zipperlein zu chronischen Krankheiten, die Augen lassen nach und der Blutdruck bedarf oftmals einer Regulierung. Doch all das kann auch schon bei jüngeren Semestern eine Beeinträchtigung  der Gesundheit bedingen. Wichtig ist deshalb, Anzeichen nicht wegzudrängen, sondern eine adäquate Behandlung zu suchen.


Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass die Diagnose einer schweren Krankheit ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Auf der anderen Seite sorgen deutliche Fortschritte in der Medizin dafür, dass unter gewissen Voraussetzungen die Teilnahme am Straßenverkehr wieder hergestellt werden kann. Durch Krankheiten begründete körperliche Mängel müssen nicht zwangsläufig das Aus für den Führerschein bedeuten. Doch kann die Benennung vorhandener Symptome wichtige Hinweise auf latente Gesundheitsgefahren ge-ben, die auch medikamentös angegangen werden können. Insulin-pflichtige Diabetiker dürfen in den meisten Fällen am Verkehr teilnehmen, wenn sie entsprechend eingestellt sind und geschult sind. Auch leichte Formen von Demenz oder Parkinson bedeuten nicht mehr das Aus für eigenständiges Fahren. Je eher und je gründlicher behandelt wird, umso größer ist die Chance auf eine ganz legale Möglichkeit, weiter Auto zu fahren.

Nach langer Erkrankung Fahrtauglichkeit abklären lassen

 

Experten empfehlen, nach einer längeren oder bei einer chronischen Erkrankung die Fahrtauglichkeit von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation abklären zu lassen. Zudem hat die Führerscheinstelle die Möglichkeit, auf Kosten des Betroffenen ein medizinisch-psychologisches Gutachten durchführen zu lassen. Dies ist allerdings selten, im Jahr 2014 wurden ganze 423 MPU zur Klärung der körperlichen, geistigen oder neurologisch-psychiatrischen Abklärung durchgeführt. Selbst dann ist der Führerschein nicht grundsätzlich in Gefahr: Es gibt auch die Möglichkeit, die Fahrtätigkeit unter Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit oder in einem bestimmten Zeit-rahmen zu gestatten, Fahrten auf einen definierten Umkreis zu begrenzen oder auf ein bestimmtes Fahrzeug festzulegen.


Krankheiten sind oft schleichende Prozesse, Verschlechterungen werden oft spät bemerkt. Sich regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen erhöht die Chance auf rechtzeitige Korrekturen. Ob zu schwach gewordene Brille, latentes Unwohlsein oder Schmerzen in der Brust – eine Abklärung beim Arzt und gegebenenfalls eine medikamentöse Einstellung macht nicht nur die Teilnahme am Straßenverkehr sicherer, sondern kann auch das körperliche Wohlbefinden steigern.               

Weitere Informationen

Augen auf: Spätestens dann, wenn Straßenschilder später lesbar sind, Kontraste verschwimmen und die Blendempfindlichkeit steigt, sollte ein Augenarzt aufgesucht werden. Rund 300.000 Verkehrsunfälle pro Jahr werden auf schlechtes Sehen zurückgeführt. Ein Nachlassen der Sehkraft äußert sich früh, immerhin zwei Drittel der erwachsenen Bundesbürger tragen eine Brille. Umso wichtiger ist die regelmäßige Untersuchung der Augen – auch um schweren Augenleiden wie der Ablösung der Netzhaut vorzubeugen. Allein von Makula-Degeneration sind in Deutschland etwa 4,5 Millionen Menschen betroffen.


Bittere Pillen: Medikamente sichern in vielen Fällen ein beschwerdefreies Leben, doch können etwa 20 Prozent der Medikamente die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Kritische Phasen sind Aufdosierungen oder die Umstellung von Medikamenten, aber auch das Absetzen eines Präparates. Fachleute gehen davon aus, dass mindestens jeder zehnte Verletzte oder Getötete im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Psychopharmaka stand. Umso wichtiger ist die ärztliche Kontrolle, ab wann wieder gefahren werden darf. In vielen Fällen dauert die sichere Einstellung eines neuen Mittels nicht länger als zwei Wochen.