25.10.2017

Gebrauchtwagen – Tipps für Käufer und Verkäufer

Augen auf beim Autokauf! Das gilt nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für den Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens.

Mit dem Herbst kommen die Schnäppchen. Je weiter das Jahr dem Ende entgegengeht, umso mehr übertrumpfen sich Autohändler gegenseitig mit Sonderangeboten. Altfahrzeuge beim Kauf eines Neuwagens über Listenwert in Zahlung zu nehmen gehörte bereits in den vergangenen Jahren zu den Verkaufsstrategien – in diesem Jahr wird vor allem um alte Dieselfahrzeuge geworben. Doch heißt es bei den Voraussetzungen aufzupassen. So gelten die größten Nachlässe in der Regel nur für die Topmodelle, während kleinere Fahrzeuge nur in geringerem Umfang im Preis reduziert sind. Zum anderen gelten die Sonderaktionen durchgängig nur für Pkw mit Euro 4 und schlechter.

Gebrauchtwagenpreise sinken zum Jahresende

So ist trotz aller Rabatte ein Neuwagen für viele unerschwinglich. Was aber machen all jene, für die das nächste Auto wieder ein Gebrauchter sein wird? Und worauf ist bei Kauf und Verkauf zu achten? Auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt liegen die Preise gegen Ende des Jahres auf einem geringeren Niveau als im Frühjahr. Andererseits gilt das Fahrzeug ab Januar als ein Jahr älter und wird dadurch ebenfalls an Wert verlieren. Der Privatverkauf ist und bleibt bei Gebrauchtwagen die häufigste Form des Besitzerwechsels.

Lang zurück liegen die Zeiten, als die Kleinanzeige in der Wochenendausgabe der Lokalzeitung oder im Anzeigenblatt als sicherer Weg galt, um einen Käufer zu finden. Heute spielen sich Angebot und Nachfrage auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt maßgeblich im Internet ab. Knapp 1,3 Millionen gebrauchte Pkw mit Standort in Deutschland wurden Mitte Oktober auf mobile.de offeriert, auf autoscout24.de gab es bundesweit rund eine Million Angebote. Bei etwa drei Viertel der angebotenen Pkw handelte es sich um Offerten von Händlern.

Alle Mängel sollten beschrieben werden

Wer sein Fahrzeug über eine Internetplattform verkaufen will, sollte getreu dem Grundsatz „Ehrlich währt am längsten“ agieren. Die Benennung von Mängeln, Unfallschäden oder anstehenden Reparaturen mag den Kreis der Interessenten einschränken. Doch eine geschönte Zustandsbeschreibung rächt sich spätestens bei der Besichtigung und senkt den Preis. Zur eigenen Absicherung sollten zudem alle bekannten Mängel und Veränderungen im Kaufvertrag aufgelistet werden. Der bloße Zusatz „Gekauft wie gesehen und probegefahren“ schützt Verkäufer zwar vor der Forderung nach Schadensausgleich im folgenden halben Jahr. Wer aber arglistig bekannte Schäden verschweigt, muss trotzdem dafür geradestehen. Das heißt nicht, dass jede Schramme aufgelistet werden muss. Ein altes Auto ist ein altes Auto – matter Lack und kleinere Schäden gelten als altersgemäßer Zustand. Die Reparatur eines Unfallschadens dagegen muss auf jeden Fall angegeben werden. Ebenso verbieten sich falsche Angaben wie etwa ein geschönter Ölverbrauch.

Keine Preisabsprachen am Telefon

Als Kontaktaufnahme dient immer noch hauptsächlich der direkte Anruf, doch sollte man auch seine E-Mails engmaschig auf Reaktionen durchforsten. Die nervende Seite eines Fahrzeugverkaufs besteht in Anrufen, bei denen nicht der Zustand des Fahrzeugs erfragt wird, sondern direkt die Frage nach dem letzten Preis kommt. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Erfahrungsgemäß werden Preise, die am Telefon in den Raum gestellt wurden, bei der späteren Besichtigung als Grundlage genommen, um nochmals den Preis zu drücken.

In einer günstigen Verhandlungsposition ist, wer ohne Not und Zeitdruck verkaufen kann. Versicherungen billigen in der Regel eine Überlappungszeit von 30 Tagen zu, in denen der alte Wagen und ein bereits zugelassenes neues Fahrzeug gemeinsam auf einem Vertrag geführt werden können. Wer schnell verkaufen muss und dies auch durch den Zusatz Notverkauf angibt, nimmt sich selbst die Chance auf einen guten Verkaufsabschluss.

Wer zuerst kommt, bekommt den Zuschlag

Für Kaufinteressenten gilt: Wer zuerst kommt, bekommt den Zuschlag. Es lässt sich trefflich dar-über schimpfen, wenn für einen Autokauf Urlaub genommen wurde und das Auto dann doch nicht mehr verfügbar ist. Bei ernsthaftem Interesse lässt sich jedoch mit dem Verkäufer eine Frist vereinbaren, während der der Wagen nicht anderweitig veräußert wird.

Privatverkäufer können die Haftung für Schäden ausschließen, allerdings muss dies im Vertrag schriftlich festgehalten werden. Professionelle Händler müssen auch bei Gebrauchtwagen einer zwölfmonatigen Gewährleistungsfrist nachkommen, so fordert es das Gesetz. Allerdings gibt es Finten, diese zu umgehen. Da werden Fahrzeuge im Kundenauftrag verkauft, womit es sich wieder um einen Privatverkauf handelt. Oder es wird bei jüngeren Gebrauchten versucht, eine kostenpflichtige Gebrauchtwagengarantie aufzuschlagen. Die allerdings deckt je nach Vertrag und Fahrzeugalter nur einige Baugruppen ab und hat nicht den gleichen Umfang wie die gesetzliche Gewährleistung. Im Zweifelsfall sollte man sich nicht darauf einlassen. So schön der aufpolierte Wagen auch in der Sonne glänzt, er ist nicht das einzige Angebot.

Vor dem Verkauf den Wagen gründlich reinigen

Gepflegte Fahrzeuge verkaufen sich besser. Eine gründliche Wagenreinigung fördert nicht nur heruntergefallene Parkgroschen zutage, sondern zeigt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein gepflegtes Modell handelt. Zur beiderseitigen Sicherheit sollte beim Treffen mit dem Interessenten auch noch ein Nachweis vorgelegt werden, dass alle Inspektionen durchgeführt wurden. Für Käufer gilt: Auch wenn moderne Autos immer komplexer konstruiert sind, so sollte der Wagen vor dem Kauf gründlich unter die Lupe genommen werden.

In den vergangenen Jahren reichte es aus, den Verkauf des Wagens unter Vorlage des Kaufvertrages bei der Versicherung und beim Straßenverkehrsamt als verkauft zu melden. Inzwischen aber bleibt der frühere Fahrzeugeigner in der Steuerpflicht, bis der neue Besitzer ihn umgemeldet hat. Lässt der sich Zeit, muss im schlechtesten Fall noch bis zu eineinhalb Jahre lang die Kfz-Steuer entrichtet werden, obwohl der Wagen längst nicht mehr zur eigenen Verfügung steht. Melden Sie das Fahrzeug deshalb ab. Die Überführung muss dann mit Kurzzeitkennzeichen oder den neu beschafften Kennzeichen des Nachbesitzers erfolgen.

Sofortüberweisung ist sichere Zahlungsart

Nicht jeder trägt gern mehrere tausend Euro mit sich herum. Legitim für beide Seiten ist die Überlassung der Zulassungsbescheinigung gegen eine Anzahlung. Nach Zahlung des Restbetrages erfolgt dann die Übergabe von Fahrzeug und Schlüsseln.

Eine Sofortüberweisung, etwa per Paypal, stellt eine sichere Möglichkeit zur Zahlungsabwicklung dar. Wie hoch der tatsächliche Verkaufspreis ausfällt, hängt neben Modell, Kilometerstand und Pflegezustand derzeit maßgeblich davon ab, ob es sich um einen Benziner oder einen Diesel handelt. Diesel-Pkw erlebten laut mobile.de bereits im Zeitraum Mai 2016 bis Mai 2017 einen immensen Wertverlust. Die Verkaufsplattform ermittelte für die 15 am häufigsten inserierten Dieselmodelle Wertverluste zwischen 8,8 und 17,2 Prozent. Für Verunsicherung sorgt vor allem die Frage, welche Fahrzeuge wo von Fahrverboten betroffen sein könnten. So lange es darauf keine Antwort gibt, wird der Gebrauchtwagenmarkt wohl weiter in Bewegung sein.

Tipps für Käufer

  • Sieht der Wagen in der Realität so aus wie vom Verkäufer beschrieben? Dellen an Kotflügeln oder Stoßstange deuten auf kleinere Unfälle hin.
  • Achten Sie auf den Zustand der Reifen: Das vorhandene Profil sollte noch mehrere Millimeter betragen. Schäden an den Flanken kündigen an, dass bald Ersatz beschafft werden muss.
  • Unverzichtbar ist der Blick unter die Motorhaube: Prüfen Sie die Füllstände von Öl, Kühlwasser und Wischwasser. Wirkt das Öl schaumig, deutet dies auf Wasser im Ölkreislauf hin. Finger weg!
  • Verzichten sie nicht auf eine Probefahrt, aber lassen Sie das Radio ausgeschaltet. Achten Sie auf Rollgeräusche in Kurven (Radlager), Poltern beim Überfahren von Bodenunebenheiten (Radaufhängung) und laute Auspuffgeräusche. Lässt sich das Getriebe sauber schalten?

Tipps für Verkäufer

  • Beschreiben Sie den Zustand des Wagens ehrlich und dokumentieren Sie Schäden mit Fotos.
  • Lassen Sie sich nicht auf Preisverhandlungen am Telefon ein. Preise sollten erst nach einer Besichtigung besprochen werden.
  • Ein Kaufvertrag spart Ärger mit grundlosen Reklamationen, auf jeden Fall sollte ein Haftungsausschluss enthalten sein. Machen Sie eine Kopie oder ein Foto vom Personalausweis des Käufers.
  • Geben Sie das Fahrzeug nicht angemeldet ab. Bei einer verzögerten Ummeldung bleibt der Vorbesitzer in der Kfz-Steuerpflicht.

ACE-Info
Der ACE hat eine Checkliste mit Tipps für den Gebrauchtwagenkauf erstellt. Darin befinden sich alle Faktoren, die bei einer Besichtigung und bei der Probefahrt vor Vertragsabschluss beachtet werden sollten. Weitere Informationen und Download der Checkliste finden Sie in unserem Bereich Ratgeber/Autokauf/-verkauf.