Für Radfahrer könnte künftig eine eigene Grünpfeilregelung gelten. Das bislang für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gültige Verkehrszeichen würde dann ausschließlich Radlern das Rechtsabbiegen an der roten Ampel erlauben, nicht aber Auto- und Motorradfahrern.
Neun Städte testen das neue Verkehrsschild
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) prüft die Praxistauglichkeit der Regelung nun in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart. An ausgewählten Knotenpunkten werden zu diesem Zweck entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Sie enthalten auf weißem Grund den bekannten Grünpfeil sowie die Einschränkung „nur Fahrräder“.
An ausgewählten Kreuzungen könnte ein Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer sinnvoll sein
Der Grünpfeil ist in der DDR 1978 eingeführt worden, seit 1994 ist er auch in den westlichen Bundesländern im Einsatz. Er erlaubt nach vorherigem Anhalten das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel, gilt aktuell aber nur für die rechte Fahrbahnspur. Mit einer aktuell laufenden Novelle der Straßenverkehrsordnung wird die Gültigkeit auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte, straßenbegleitende Radwege ausgedehnt. Die BASt soll nun prüfen, ob in ausgewählten Fällen zusätzlich eine auf den Radverkehr beschränkte Grünpfeilreglung sinnvoll ist. Mit Ergebnissen der Untersuchung wird für 2020 gerechnet. Anschließend könnte die Rechtslage entsprechend angepasst werden.