24.09.2019

Kfz-Versicherung 2020 - Klug fahren, Geld sparen

Bei der Autoversicherung kann man sparen. Ein Vergleich ist sinnvoll. Die Police sollte aber zu den Bedürfnissen passen. Wer das Auto nachhaltig nutzt, zahlt ebenfalls weniger und hilft der Umwelt.

Jetzt trommeln die Autoversicherer wieder um die Gunst der Kunden. Der Wettbewerb nimmt Fahrt auf, denn noch bis zum 30. November können die meisten Policen regulär gekündigt werden.

Sonderkündigungsrecht bei steigender Prämie

Gleichzeitig werden die Karten bundesweit in den Regionen und für die einzelnen Fahrzeugmodelle neu gemischt. Denn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht jährlich die neuen Statistiken zur Schadenhäufigkeit. Das kann zu höheren oder auch günstigeren Prämien führen. Alle Autobesitzer, die mehr zahlen müssen, haben aber ein Sonderkündigungsrecht.

Großes Preisgefälle

Noch immer gibt es in der Autoversicherung große Unterschiede bei den Prämien. Das zeigt eine aktuelle Stichprobe über das Vergleichsportal Nafiauto.de. Danach können Autofahrer, die einen Komforttarif abschließen, fast 60 Prozent Prämie sparen, wenn sie vom teuersten zum günstigsten Anbieter wechseln. Für den empfehlenswerten Top-Schutz liegt der mögliche Preisvorteil immer noch bei bis zu 50 Prozent.

Grobe Fahrfehler immer mitversichern

Kaum Leistungsunterschiede gibt es bei der Kfz-Haftpflicht. Hier sollte grundsätzlich für jeden Geschädigten eine Summe von 15 Millionen Euro abgesichert sein. Für den Gesamtschaden gelten 100 Millionen Euro als Standard. Demgegenüber müssen die Autofahrer bei der Kaskoversicherung auf die Leistungen achten. Unbedingt muss der Versicherer grob fahrlässige Fahrfehler mitversichern. Zudem sollte jede Tierkollision entschädigt werden. Komforttarife listen dies immer. Noch besser ist aber Top-Schutz, bei dem der Kunde eine Fahrerschutzversicherung einschließt. Sie zahlt, wenn der Fahrer sich bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt. Wer einen Neuwagen versichert, sollte auf eine lange, mindestens 24-monatige Entschädigungsfrist zum Neupreis achten. Den vollen Kaufpreis bekommt der Autofahrer dann ersetzt, wenn der Wagen gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet.

Auto steht, Prämie sinkt

Sparen kann man nicht nur durch den Wechsel zu einem anderen Versicherer. Wer öfter die Umwelt schont und auf Rad, Bahn oder einen neuen E-Scooter umsteigt, schont auch den Geldbeutel. Die Autoversicherung wird günstiger. Dafür muss der Kunde seine künftige „grüne“ Jahreskilometerleistung im Voraus schätzen und der Versicherung melden. Einige neue Online-Kfz-Versicherungen rechnen die Fahrleistung exakt auf den Kilometer ab. Deutlich sparen kann man, wenn man die Nutzung des Autos auf wenige Personen, etwa die Eheleute, beschränkt, weil die Kinder „aus dem Haus“ sind.

Sparen lässt sich auch mit einem kleineren Auto und speziellen Tarifen

Und auch der Umstieg auf ein kleineres Fahrzeug mit „guter“ Typklasseneinstufung senkt die Prämie. Günstiger ist ein Partnerwerkstatt-Tarif. Der Autofahrer muss dann nach einem Kaskoschaden in die von der Assekuranz empfohlene Werkstatt fahren. Ein Telematik-Tarif könnte für umsichtige Autofahrer interessant sein. Per App wird der Fahrstil an den Versicherer übermittelt, der dann hierfür teilweise hohe Rabatte einräumt. Allerdings nutzen nur wenige Autofahrer so einen Tarif, den bisher auch nicht viele Versicherer anbieten. Grundsätzlich sollte die Versicherung immer den individuellen Bedürfnissen angepasst werden, was sich auf die Prämien auswirkt. Wer seine Daten in ein Vergleichsportal eingibt, kann sich dann das passende Leistungsniveau aussuchen.

Doppeltes Kündigungsrecht

Neben der regulären Kündigungsmöglichkeit besteht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Eine bessere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatt, der bei schadenfreier Fahrt sinkt, bleibt dabei unberücksichtigt. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung möglich. Entscheidend ist somit der Eingang der Rechnung beim Versicherten. Ganz wichtig: „Es kommt nicht auf den Gesamtbetrag an. Der Kunde hat ein Wahlrecht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht, minimal steigt, kann der gesamte Vertrag gekündigt werden, auch wenn gleichzeitig die Vollkasko deutlich billiger wird“, erläutert Ulrich Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.
 

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