01.12.2016

Kfz-Versicherung – Schadenfreiheitsrabatt retten

Eine Versicherung ist dazu da, um im Schadenfall zu zahlen. Doch manchmal kann es besser sein, einen entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu zahlen. ACE LENKRAD verrät wann und warum.

Es ist der Ur-Typ der Belohnung für gutes Autofahren: der Schaden-Freiheits-Rabatt. Wer ein Jahr lang keinen Unfall baut, wird in der Autohaftpflicht und Vollkasko in eine bessere Klasse eingestuft und zahlt künftig weniger. Wer sehr lange Zeit schadenfrei bleibt, kann bis zu 80 Prozent Rabatt erhalten. Die Kehrseite der Medaille: Nach einem Crash geht ein Teil des Rabattes verloren.

Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse

 

Der Autofahrer wird dann im nächsten Kalenderjahr zurückgestuft. Und das kann richtig teuer werden. So wird etwa ein Kunde, der in der höchsten Schadenfreiheitsklasse (SF) 35 fährt, bei der HUK24 in der Kfz-Haftpflicht nach einem Schaden im Kalenderjahr in die Klasse SF 20 zurückgestuft, bei zwei Schäden sogar in Klasse acht. Danach dauert es Jahre, bis er seine ursprüngliche Klasse wieder erreicht. Wie hoch genau die Mehrprämie ausfällt, unterscheidet sich je nach Versicherungsgesellschaft und hängt auch von der erreichten Schadenfreiheits-Klasse ab. Gerade für Pkw-Besitzer, die im Laufe des Jahres zwei oder mehr Schäden verursacht haben, kann es günstiger sein, zumindest einen Schaden noch im Nachhinein selbst zu bezahlen. Denn für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen deutlich höheren Rabattverlust als ein teurer Schaden. Betroffene sollten einen Rückkauf prüfen. Das ist für Kfz-Haftpflichtschäden und Vollkaskoschäden möglich.

Rückkauf eines Schadens kann sich rechnen

 

„Gute Versicherer teilen ihren Kunden automatisch mit, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu zahlen oder von der Assekuranz begleichen zu lassen“, sagt Versicherungsmakler Ralph Moser aus Prutting bei Augsburg. Andernfalls sollte man sich beim Versicherer einige Zeit nach dem Schaden erkundigen, wie hoch der Schaden ausgefallen ist. Als grobe Faustregel gilt: Der Rückkauf von Schäden bis zu 1000 Euro könnte sich lohnen. Bei den meisten Versicherern ist ein Rabatt-Rückkauf noch nachträglich möglich. Während früher eine Frist von sechs Monaten galt, erlauben heute manche Versicherer einen Rückkauf noch innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall. Entscheidend ist, wie hoch die Prämie für das Auto ausfällt und welche Rabattstufe man erreicht hat. „Besonders bei günstigen Basis-Tarifen kann die Rückstufung streng sein“, warnt Moser. Bei der Analyse, ob es sich lohnt, den Rabatt zu retten, wird die Schadensumme mit der Summe der Prämienzahlung in den nächsten vier bis fünf Jahren verglichen. Wer also beispielsweise 500 Euro für den Schaden zahlen muss, durch die Rückstufung aber in den nächsten fünf Jahren auf 800 Euro Mehrzahlung kommt, sollte lieber selbst zahlen.

Rabatt-Schutz ist käuflich

 

Viele Tarife haben übrigens in höheren Rabattklassen einen eingebauten Retter. Zwar sinkt die Klasse nach einem Schaden, doch der Beitragssatz bleibt unverändert. Autofahrer können aber auch einen Rabatt-Schutz kaufen. Dann hat der Autofahrer einen Schaden „frei“ – er verliert seine SF-Klasse nicht.


Rabatt-Schutz ist ebenfalls für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko erhältlich. Empfehlenswert ist er aber nicht. Denn die Versicherer verlangen einen saftigen Mehrpreis, der 25 oder sogar 30 Prozent der Prämie ausmachen kann. Zudem verfällt die „Sondereinstufung“ in aller Regel, wenn der Autofahrer den Versicherer wechselt. Besser für Geldbeutel und Gesundheit ist es, selbst zum Rabatt-Schützer zu werden: Fahren Sie möglichst umsichtig!

 

ACE-Tipp

Wer Kleinschäden erst einmal aus eigener Tasche getragen hat, kann sie übrigens auch noch bis Ende des Jahres seiner Versicherung melden.