28.07.2017

Mietwagen – Vorsicht Schadenfalle

Mit dem Mietwagen sind Urlauber mobil. Gebucht wird heute online, das hilft sparen. Doch beim Unfall kann günstig plötzlich teuer werden.

Unglaublich. Für das gleiche Mietfahrzeug gibt es Preisunterschiede von fast 150 Prozent. So möchte der Autovermieter Sixt Pullach für einen neusitzigen Kleinbus, der für eine Gruppenfahrt drei Tage lang gemietet werden soll, sage und schreibe 383 Euro kassieren. Den gleichen Mietwagen bietet der Mietwagen-Broker Cardelmar aus Hamburg, der zum US-Konzern CarRentals gehört, für 155 Euro an. Die Preise für Mietwagen schwanken extrem. Wer im Internet aufmerksam recherchiert kann ein Schnäppchen machen. Das geht aus einer aktuellen Stichprobe hervor, die der ACE Auto Club Europa, bei Vergleichsportalen, Mietwagenbroker und Autovermietern durchgeführt hat. Das beste Angebot wurde über das Vergleichsportal Verivox gefunden. Doch die Kunden müssen extrem aufpassen. Weiterhin zeigen die Internetanbieter durchweg erste einmal einen Schaufensterpreis. So lockte im Test billiger-mietwagen.de mit einem Startpreis von 143 Euro. Oder der Sunny Cars mit 163 Euro. Der tatsächliche Endpreis liegt bei beiden Anbietern bei über 300 Euro, denn in umfassendem Versicherungsschutz und Extras, wie ein zweiter berechtigter Fahrer oder Navigationsgerät müssen vielfach dazu gebucht werden. Wer sparen möchte, sollte zudem frühzeitig buchen. Wer erst kurz vor der Reise aktiv wird, muss wegen eingeschränkter Kontingente oft deutlich mehr zahlen. Manchmal gibt es zudem das Wunschfahrzeug gar nicht mehr. Aussuchen kann man sich aber bei allen Anbietern immer nur eine Fahrzeugkategorie, etwa einen Mittelklassewagen. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Modell gibt es nicht. Noch immer lassen manche Mietwagenbuchungsportale nicht alle Wünsche zu. So kann – wie der ACE-Test – ergab nicht überall eine kostenfreie Kilometerleistung eingegeben werden. Zudem müssen auf verdeckte Kosten aufpassen, die sie erst am Mietwagenschalter leisten sollen.

Preiskampf über Vermittler

Der Markt der Autovermietung ist von wilden Preiskämpfen bestimmt. Grund sind Vermittler, wie Cardelmar, die selbst gar nicht über eigene Mietwagen verfügen, sondern mit internationalen Anbietern, wie beispielsweise Avis, Europcar, Hertz oder Sixt sowie lokalen Unternehmen zusammenarbeiten. Weitere Vermittler sind beispielsweise Billige-mietwagen.de, Mietwagen-check.de oder das Portal Momondo.de. Wer dort nach Mietwagen sucht, erlebt eine echtes Verwirrspiel. Neben dem Seitenbetreiber, gibt es oft noch einen Reiseveranstalter und einen Mietwagenanbieter. Teilweise lassen sich die wichtigen Geschäftsbedingungen nicht als Dokument herunterladen, sondern nur in kleinen Teilen aufklicken. Sie Anmietung ist aber echte „Knochenarbeit“.

Möglich und unbedingt empfehlenswert ist es, die Mithaftung an Schäden weitgehend einzuschränken. Das funktioniert meist über eine sogenannte Verzichtserklärung, die mit dem seltsamen Kürzel „SCDW“ oder „CDW“ daherkommt. Das heißt: „Super Collision Damage Waiver“ und stellt den Kunden voll oder teilweise von einer Mithaftung frei. Die Verbraucher müssen aber ganz genau prüfen, welchen Umfang diese Freistellung hat – sie ist nämlich in der Regel nicht mit der deutschen Vollkaskoversicherung zu vergleichen. Umfassend ist der Schutz, wenn neben der Karosserie auch Reifen, Glas, Unterboden und das Dach mit in den Haftungsverzicht einbezogen sind. Es gilt somit bereits bei der Suche nach einem günstigen Angebot, immer die höchste „Versicherungsstufe“ einzustellen. Leider ist das nicht immer möglich.

Mietwagen-Broker sind günstig, haben aber ein Handikap. Nach einem Schaden kann es problematisch sein, wenn Vermittler und Autovermieter nicht identisch sind. Dann wird nämlich aus der auf der Kreditkarte „geblockten“ Kaution erst einmal die Selbstbeteiligung an den Vermieter gezahlt. Diese Summe erstattet dann Vermieterbroker wie Cardelmar. Das kann jedoch dauern.

Schlechterer Schutz als beim privaten Pkw

Mietwagen müssen grundsätzlich sehr umsichtig bewegt werden. Denn im Gegensatz zum Standard der privaten Kaskoversicherung verzichtet kein Autovermieter auf Abzüge, wenn ein Unfallschaden aufgrund eines schweren Fahrfehlers entstanden ist. So heißt bei Sixt: „Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist die Vermieterin berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ Das kann teuer werden. Ähnlich wie auch bei einer privaten Versicherung sind natürlich auch Schäden unter Alkohol oder Drogen vom Haftungsverzicht ausgeschlossen. In diesen Fällen kann es sein, dass man den kompletten Schaden bezahlen muss. Wer Streit mit der Mietwagenfirma bekommt, muss in der Regel am Ort er Fahrzeuganmietung vor Gericht – auch wenn er in Deutschland angemietet hat. Das geht jedenfalls aus den Bedingungen von Sixt hervor. Ärgerlich kann es werden, wenn der Kunde bei der Anmietung einen Vorschaden übersieht, den der Verleiher in den Unterlagen nicht vermerkt hat. Das kann einen regelrechten Streit auslösen. Bestenfalls unterliegt der Schaden der Haftungsbefreiung und die aus der Kaution abgezogene Beteiligung wird wieder erstattet. Daher gilt ein wichtiger Rat: Bei der Übernahme des Fahrzeuges sollte man sich Zeit nehmen. Nicht dokumentierte Schäden kann der Verleiher dann nachtragen.

So mieten Sie richtig

  • Früh buchen – Früh per Internet inklusive Versicherung ohne Selbstbeteiligung buchen zahlt sich aus. Vor den Ferien ziehen die Preise an, weil viele Vermieter nur noch wenige Fahrzeuge haben.
  • Extras und Fahrtstrecke berücksichtigen – Vergessen Sie keine wichtigen Extras, wie Navigationsgerät, Klimaanlage und Kindersitze direkt mit zu buchen und achten Sie darauf, dass die „freien“ Kilometer pro Tag für ihre Fahrt ausreichen.
  • Haftpflichtschutz erweiterten – Über Ihre eigene Autoversicherung können Sie den Haftpflichtschutz für ihren Mietwagen im Ausland erhöhen. Die Kfz-Versicherung kann um die sogenannte Mallorca-Police erweitert werden. Sie gilt nur innerhalb der Europäischen Grenzen und den Mittelmeeranrainerstaaten. Reiseversicherer bieten weltweiten Spezialschutz.
  • Größeres „Fahrzeug“ verkaufen – „Sorry“, heißt es oft bei der am Schalter bei der Übergabe der Unterlagen, „es ist nur noch ein größeres Fahrzeug vorrätig.“ Dahinter kann sich der Versuch verbergen, ein kostenpflichtiges Upgrade zu verlangen. Bestehen Sie auf Ihre Kategorie oder einer höheren ohne Aufpreis.
  • Unverlangte Extras – Vorsicht vor eine Doppelversicherung oder sonstigen Extras, die der „Schalterbeamte“ unterschieden möchte. In der Regel sollte lediglich die Kaution auf der Kreditkarte „geblockt“ werden, wenn das Auto per Internet gebucht wurde. Bei schadenfreier Rückgabe wird die Kaution wieder freigegeben.
  • Zusätzlicher Schaden am Wagen – Prüfen Sie das Fahrzeug vor Fahrtantritt akribisch. Gibt es einen nicht vermerkten Schaden, lassen Sie ihn vom Verleiher dokumentieren und machen sicherheitshalber noch ein Foto.
  • Rechtzeitig stornieren – Ist ein kurzfristiges Storno vereinbart, sollte man die Frist genau einhalten. Klappt das nicht, muss laut dem Landgericht München der Verleiher Einnahmen aus anderweitiger Vermietung mit Vorauszahlung des Kunden verrechnen (Az. 12 O 4970/15). Die Beweislage kann für den Kunden schwierig sein.
  • Voller Tank ist besser – Bei der Trank-Regelung sollte ein voller Tank bei Anmietung und bei Abgabe vereinbart sein. Andere Varianten kommen den Entleiher teurer. Sicherheitshalber sollte die Tankquittung aufgehoben werden.