27.11.2017

Mietwagen – Vorsicht Schnäppchen

Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub startet, nimmt vor Ort oft einen Mietwagen. Doch wer bei der Buchung nicht aufpasst, zahlt oft drauf.

Schnäppchen können sich bei Mietwagen als böse Fallen entpuppen. Schnell zuschlagen ist daher bei der Mietwagenbuchung kein guter Ratschlag. Denn wer einfach das erstbeste Angebot bucht, fährt mit hohem Risiko. Schnell sind Schadenselbstbeteiligungen von bis zu 2000 Euro im vermeintlichen Schnäppchen als teures Risiko mitgebucht. Daher gilt: Vergleichen und auch das Kleingedruckte ganz genau durchlesen.

Die Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug sollte möglichst null Euro betragen und der Schutz umfassend sein. Grundsätzlich besteht für Mietwagen eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schäden aufkommt, die der Mietwagenfahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Bei der Anmietung sollte man auf eine möglichst hohe Deckungssumme von 50 bis 100 Millionen Euro achten. Ist der Schutz auf die vergleichsweise geringe gesetzliche Deckungssumme beschränkt, kann man ihn meist für wenig Geld erhöhen. Über die eigene Autoversicherung kann der Haftpflichtschutz für einen Mietwagen im Ausland mit der sogenannten „Mallorca-Police“ erweitert werden. Sie gilt aber nur innerhalb der Europäischen Grenzen und in den Mittelmeeranrainerstaaten. Wer außerhalb dieses Gebietes – etwa in den USA oder Australien – mit dem Mietwagen unterwegs ist, kann einen Reiseversicherer nutzen, der weltweiten Spezialschutz bietet.

Mietwagen mit großen Preisunterschieden

Erstaunlich, für das gleiche Mietfahrzeug gibt es am Markt teilweise Preisunterschiede von fast 150 Prozent. So möchte beispielsweise der Autovermieter Sixt aus Pullach für einen neunsitzigen Kleinbus, der für eine Gruppenfahrt drei Tage lang gemietet werden soll, 383 Euro kassieren. Den gleichen Mietwagen bietet der Mietwagen-Broker Cardelmar aus Hamburg, der zum US-Konzern CarRentals gehört, für 155 Euro an. Die Preise für Mietwagen schwanken extrem. Wer im Internet aufmerksam recherchiert, kann sparen. Das zeigt eine Stichprobe bei Vergleichsportalen, Mietwagenbrokern und Autovermietern. Doch die Kunden hier müssen extrem aufpassen. Viele Internetanbieter zeigen erst einen sogenannten Schaufensterpreis. So lockt etwa billiger-mietwagen.de mit einem Startpreis von 143 Euro oder Sunny Cars mit 163 Euro. Der tatsächliche Endpreis liegt bei beiden Anbietern aber bei über 300 Euro, wenn umfassender Versicherungsschutz sowie Extras, wie ein zweiter berechtigter Fahrer oder ein Navigationsgerät, hinzugebucht werden.

Mietwagen möglichst frühzeitig buchen

Ganz wichtig: Wer sparen möchte, sollte seinen Mietwagen frühzeitig buchen. Wer erst kurz vor der Reise aktiv wird, muss wegen eingeschränkter Kontingente oft deutlich mehr zahlen. Manchmal gibt es zudem das Wunschfahrzeug gar nicht mehr. Aussuchen kann man sich bei allen Anbietern sowieso immer nur eine Fahrzeugkategorie, etwa einen Mittelklassewagen. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Modell gibt es nicht. Zudem gibt es hinsichtlich individueller Wünsche je nach Mietwagenportal Unterschiede. So kann man beispielsweise nicht überall eine kostenfreie Kilometerleistung eingeben. Zudem muss man auf verdeckte Kosten aufpassen, die die Kunden erst am Mietwagenschalter leisten sollen.

Wilde Preiskämpfe bestimmen den Markt der Autovermietung. Grund sind Vermittler wie Cardelmar, die selbst gar nicht über eigene Mietwagen verfügen, sondern mit internationalen Anbietern, wie beispielsweise Avis, Europcar, Hertz oder Sixt, sowie lokalen Unternehmen zusammenarbeiten. Weitere Vermittler sind beispielsweise billiger-mietwagen.de, mietwagen-check.de oder das Portal momondo.de. Wer dort nach Mietwagen sucht, erlebt ein echtes Verwirrspiel. Neben dem Seitenbetreiber gibt es oft noch einen Reiseveranstalter und einen Mietwagenanbieter. Teilweise lassen sich die wichtigen Geschäftsbedingungen nicht als Dokument herunterladen, sondern nur in kleinen Teilen aufklicken. Die Anmietung wird somit zur echten „Knochenarbeit“.

Lieber einen teureren Mietwagen mit gutem Versicherungsschutz

Möglich und unbedingt empfehlenswert ist es, die Mithaftung an Schäden weitgehend einzuschränken. Das funktioniert meist über eine sogenannte Verzichtserklärung, die mit dem seltsamen Kürzel „SCDW“ oder „CDW“ daherkommt. Das heißt „Super Colli-sion Damage Waiver“ und stellt den Kunden voll oder teilweise von einer Mithaftung frei. Die Verbraucher müssen aber ganz genau prüfen, welchen Umfang diese Freistellung hat. Sie ist nämlich in der Regel nicht mit der deutschen Vollkaskoversicherung zu vergleichen. Umfassend ist der Schutz, wenn neben der Karosserie auch Reifen, Glas, Unterboden und das Dach mit in den Haftungsverzicht einbezogen sind. Es gilt somit bereits bei der Suche nach einem günstigen Angebot, immer die höchste „Versicherungsstufe“ einzustellen. Leider ist das nicht immer möglich. In so einem Fall ist das etwas teurere Mietauto mit höherem Versicherungsschutz die bessere Wahl.

Mietwagen-Broker sind günstig, haben aber ein nicht zu unterschätzendes Handikap. Nach einem Schaden kann es problematisch sein, wenn Vermittler und Autovermieter nicht identisch sind. Dann wird nämlich aus der, auf der Kreditkarte „geblockten“ Kaution erst einmal die Selbstbeteiligung an den Vermieter gezahlt. Diese Summe erstattet der Broker später zurück. Das kann aber dauern. Und: Sollte der Vermittler in dieser Zeit in die Insolvenz gehen, sieht es für den Kunden hinsichtlich der Erstattung ganz düster aus.

Mietwagen müssen grundsätzlich sehr umsichtig bewegt werden. Denn im Gegensatz zum Standard der privaten Kaskoversicherung verzichtet kaum ein Autovermieter auf Abzüge, wenn ein Unfallschaden aufgrund eines schweren Fahrfehlers entstanden ist. So heißt es bei Sixt: „Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist die Vermieterin berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ Das kann teuer werden. Ähnlich wie auch bei einer privaten Versicherung sind natürlich auch Schäden unter Alkohol oder Drogen vom Haftungsverzicht ausgeschlossen. In diesen Fällen kann es sein, dass man den kompletten Schaden bezahlen muss.

Bei Übernahme gründlich auf Vorschäden überprüfen

Wer Streit mit der Mietwagenfirma bekommt, muss in der Regel am Ort der Fahrzeuganmietung vor Gericht – auch wenn er in Deutschland angemietet hat. Das geht jedenfalls aus den Bedingungen von Sixt hervor. Ärgerlich kann es werden, wenn der Kunde bei der Anmietung einen Vorschaden übersieht, den der Verleiher in den Unterlagen nicht vermerkt hat. Das kann Streit auslösen. Daher gilt ein wichtiger Rat: Bei der Übernahme des Fahrzeuges sollte man sich unbedingt Zeit nehmen. Werden nicht dokumentierte Schäden entdeckt, muss sie der Verleiher nachtragen.

Sehen Sie unseren Film zum Mietwagen-Check (5:25 Min.)

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