01.09.2017

Neues Tarifmerkmal – Punktesünder zahlen mehr

Verkehrssünder haben es schwerer. Wer Punkte im Flensburger Zentralregister hat, zahlt bei einigen Autoversicherern eine höhere Prämie.

Immer stärker differenzieren Kfz-Versicherer zwischen guten und schlechten Autofahrern. Nach jungen Autofahrern und Senioren haben die Versicherer eine weitere Risikogruppe entdeckt: Die über zehn Millionen Autofahrer mit einem Punktekonto beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. „Diese Versicherungsnehmer haben eine deutlich höhere Schadenhäufigkeit“, stellt Thomas Vogel von der Geschäftsführung der Admiral Direkt fest. Beitragszuschläge für Punktesünder seien daher fair.

Bis zu 20 Prozent Aufschlag

Während die Axa bereits „seit Jahren“ die Eintragungen ins Fahreignungsregister (FAER), wie die Sünderkartei seit 2014 heißt, bei der Prämienberechnung berücksichtigt, ist das für den HDI aus Hannover noch Neuland. „Zurzeit erheben wir einen Zuschlag von drei Prozent. Da es sich um ein relativ neues Tarifmerkmal handelt, sammeln wir hierzu momentan entsprechende Erkenntnisse“, so der Versicherer. Doch es scheint noch mehr drin zu sein. Immerhin verlangt die Admiral Direkt schon heute von „Punktefahrern“ Zuschläge von 21 bis 29 Prozent. Bei der AXA sind es bis zu 20 Prozent.

Wegen des hohen Wettbewerbsdrucks in der Autoversicherung sind die Assekuranzen ständig auf der Suche nach neuen Risikokriterien. „Es gibt dazu keine aktuellen Überlegungen bei uns im Haus. Aber völlig ausschließen für die Zukunft wollen wir das nicht“, sagte ein Sprecher des größten privaten Autoversicherers, der HUK-Coburg. Immerhin hat die Assekuranz bereits über das von ihr getragene Goslar Institut erfragen lassen, wie bei der Bevölkerung eine Tarifierung nach dem Sünderregister ankommt. Ergebnis: Nur 18 Prozent lehnen das ab.

Bei Vergleichsportalen schon lange in der Praxis

Längst werden die Punkte systematisch in großen Vergleichsportalen im Internet wie Nafi-auto.de, Check24.de oder Verivox.de abgefragt. Das Vergleichsportal Verivox sagt: „Bei folgenden Versicherern wissen wir, dass die Angabe der Punkte in Flensburg erforderlich ist: Admiral, AllSecur, AXA, Basler, BBV, Europa und EuropaGo.“ Das müsse aber nicht für jeden einzelnen Kunden bedeuten, dass sich dadurch auch die Prämie verteuert. Tatsächlich zeigt ein Vergleich über Check24.de, dass im Beispielfall bei der AllSecur, einer Tochter der Allianz, bei der Europa und der Basler die Prämien auch dann unverändert bleiben, wenn der Kunde angibt, dass er Punkte in Flensburg hat. Zudem bestätigt die Allianz, dass die AllSecur bei der Tarifierung keine Flensburg-Punkte verwendet. Das teilt auf Anfrage von ACE LENKRAD auch die Basler, die Bayerische für die BBV und die Europa mit. Überraschend ist, dass gleich in mehreren Vergleichsportalen das Angebot der EuropaGo, einer Marke der Europa, nicht mehr auftaucht. Für Punktesünder gibt es in Internetportalen für die EuropaGo gar kein Angebot mehr.

Bei der Wahrheit bleiben zu Punkten in Flensburg

Autofahrer, die ihre Versicherung wechseln wollen und dafür über Vergleichsportale im Internet einen günstigen und guten Anbieter suchen, sollten bei der Frage zu Punkten in Flensburg wahre Angaben machen. Denn kommt später heraus, dass es doch einen Eintrag gibt, kann die Versicherung wegen Pflichtverletzung zumindest den regulären Beitrag nacherheben. Unter Umständen müssen die Kunden sogar mit einer Vertragsstrafe rechnen. Beim HDI beträgt sie beispielsweise einen Jahresbeitrag. Immerhin: Auch wer bei seinem Punktekonto fehlerhafte Angaben macht, behält weiterhin vollen Versicherungsschutz.

Nachmeldungen bei Veränderungen sind Pflicht. Sie können einen höheren oder geringeren Beitrag bedeuten. „Wer geblitzt wird und Punkte in Flensburg bekommt, denkt wohl im Stress ganz bestimmt nicht an seine Versicherung“, sagt Sandra Nauck, ACE-Vertrauensanwältin aus dem brandenburgischen Herzberg. Aus einer solchen Vergesslichkeit dürften die Assekuranzen den Betroffenen keinen Strick drehen. „Eine Vertragsstrafe halte ich für fast nicht durchsetzbar, denn vorsätzliches Handeln werden die Assekuranzen ihren Kunden kaum nachweisen können“, erläutert die Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Die Versicherer können sich übrigens aus Flensburg nicht einfach eine Auskunft über ihre Kunden holen. Das ist datenschutzrechtlich verboten. „Bei Stichproben bitten wir den Versicherungsnehmer, uns einen ‚Kontoauszug‘ aus dem Verkehrszentralregister zukommen zu lassen“, erläutert Vogel von der Admiral Direkt die Praxis der Versicherer.

Scheinbar steht einer Ausweitung der Punkte-Tarifierung zumindest vonseiten der Bevölkerung nichts im Wege, so das Ergebnis einer Studie der Technischen Hochschule Köln. Danach empfinden 69 Prozent der Befragten einen Prämienzuschlag aufgrund der Flensburg-Punkte als gerecht. Demgegenüber empfinden 82 Prozent die heute verbotene Tarifierung nach dem Geschlecht als ungerecht. Was viele Autofahrer wohl nicht wissen: Flensburg-Punkte-Tarife bestrafen überwiegend Männer, denn der Frauenanteil im Sünderregister liegt bei nur 24 Prozent.

Weitere Informationen

Eine Übersicht über die Versicherungen, die den Punktestand abfragen (PDF)

Wissenswertes

  • Bei vier Punkten gibt es eine schriftliche Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung und bei acht Punkten ist der Führerschein erst mal weg.
  • Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren.
  • Wer bis zu fünf Punkte auf dem Konto hat, hat die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem freiwilligen Punkteabbauseminar einen Punkt abzubauen.