25.04.2023

Online-Zulassung – Digitaler Bescheid statt Nummernschild

Ab Herbst können Autos relativ einfach online zugelassen werden. Auf Kennzeichen und Papiere in der Post braucht dann niemand mehr zu warten.

Das Wichtigste in Kürze

Die digitale Zulassung eines Autos wird im Herbst deutschlandweit einfacher. Ab dem 1. September ist es möglich, unmittelbar nach der Online-Zulassung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen. Einer entsprechenden Verordnung des Bundeskabinetts hat nun der Bundesrat zugestimmt.

Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten. Künftig reicht für eine Übergangszeit von zehn Tagen der digitale Bescheid.

Auch die Zulassung durch juristische Personen des Privatrechts, etwa Autohäuser und Zulassungsdienste, ist möglich. Diese läuft über die zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Nicht nur die Zulassung, auch der Weg zum Führerschein soll digitaler werden. Auf den ACE-Ratgeberseiten finden Sie die Neuerungen zur EU-Führerscheinrichtlinie und Wissenswertes rund um den Führerschein.

Missbrauch und Betrug verhindern

Der Bundesrat bittet die Regierung allerdings zu prüfen, wie Betrug und Missbrauch der Regelung verhindert werden können. So sei es denkbar, dass Plaketten aus der Post entwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen können.

Schrittweise Einführung von "i-Kfz"

Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – „i-Kfz“ genannt - wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar.

Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich.

Autohändler und Zulassungsdienste fordern bereits lange eine Beschleunigung der Zulassung. Durch Corona-Einschränkungen und hohe Krankenstände kam es zuletzt immer wieder zu Verzögerungen – vor allem kurz vor den Stichtagen für die Beantragung des Umweltbonus.

Das benötigen Nutzer für "i-Kfz"

  • ein internetfähiges Gerät
  • einen Personalausweis mit Online-Funktion
  • spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „AusweisApp“ des Bundesinnenministeriums