27.08.2019

Rechtslage für Verkehrsunfallopfer – Chance auf faire Entschädigung

Chronische Schmerzen, marode Gesundheit, mobile Einschränkungen – der Alltag vieler Verkehrsunfallopfer ist hart, eine faire Entschädigung durch Versicherer selten. Das könnte sich jetzt ändern.

In den letzten Jahren mussten viele Opfer von Verkehrsunfällen hohe Abzüge bei der Entschädigung hinnehmen, wenn sie eine einmalige Abfindung durch Versicherer erhalten wollten. Das haben Fachanwälte dieses Jahr auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar scharf kritisiert. In einem Beschluss konnten sie sich gegen die Versicherer durchsetzen.

Die Entschädigungen könnten deutlich steigen

„Die Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags in Goslar wirken sich in der Praxis meist aus. Daher dürften Personenschäden künftig deutlich teurer werden“, schätzt Michel Schah Sedi, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht und einer der führenden Anwälte für Personen­schadensrecht, die Lage für Versicherer ein. Hauptargument des Beschlusses: Die Kfz-Versicherer sollen sich nicht mehr an einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1981 orientieren, sondern an den aktuellen Niedrigzinsen. Es geht hierbei um Milliardenbeträge.

Schon heute werden Millionenbeträge gezahlt

Schon heute müssen die Kfz-Versicherer für Verletzte im Straßenverkehr extrem viel zahlen. Die rund 290.000 Unfallschäden mit Verletzten machen zwar nur rund acht Prozent aller Kfz-Haftpflichtschäden aus, sie sind aber für 36 Prozent des gesamten Schadenaufwands – rund fünf Milliarden Euro – verantwortlich, wie die E+S Rück aus Hannover aktuell ermittelt hat. Gleichzeitig gibt es jährlich nach Hochrechnung der Allianz-Versicherung rund 12.500 Schwerstverletzte, die mit mehreren Millionen Euro entschädigt werden müssen. So zahlte etwa die Provinzial Rheinland einem Verkehrsteilnehmer, der 2014 einen Unfall erlitt, 6,9 Millionen Euro. „Es gibt immer mehr Schäden im Bereich von zehn bis 15 Millionen Euro“, stellt der General Manager der E+S Rück, Andreas Kelb, fest. Hintergrund: Schwerstverletzte können durch den medizinischen Fortschritt viel länger leben und die Pflege durch Profis kostet viel mehr als die durch Angehörige.

Die neuen Entschädigungshöhen richten sich nach den aktuellen Zinsen auf dem Kapitalmarkt

Nun sollen die Versicherer grundsätzlich noch mehr Geld zahlen, fordert der Verkehrsgerichtstag Goslar. Statt mit fünf Prozent, wie es der BGH 1981 gebilligt hat, sollen Geldabfindungen künftig höchstens noch mit drei Prozent abgezinst werden. Die Schlussempfehlung setzt damit ein deutliches Zeichen für Opfer, Versicherer, Anwälte und Richter. Die niedrigere Prozentzahl verwirrt zwar auf den ersten Blick, die Abzinsung bedeutet aber, dass die ausgezahlte Geldsumme so behandelt wird, als würde das Opfer das Geld mit einem bestimmten Betrag am Kapitalmarkt anlegen können und Zinsen erzielen.

Die Versicherungen reagieren noch zurückhaltend

Diese Rendite – nach dem alten BGH-Urteil von 1981 noch fünf Prozent – wird von der Entschädigungssumme abgezogen. Sinkt die unterstellte Rendite – etwa auf drei Prozent –, bekommt das Opfer deutlich mehr Geld auf einen Schlag ausgezahlt. Je nach Laufzeit und Rentensteigerung beträgt der Mehraufwand für die Kfz-Versicherer zwischen 18 und 50 Prozent. Auf die Frage, wie man auf die Goslar-Empfehlung reagieren werde und ob die Opfer nun mit deutlich mehr Geld rechnen können, reagieren die 15 führenden Assekuranzen, die rund 30 Millionen Autofahrer versichert haben, meist ausweichend. Ergo und Württembergische wollen die Empfehlung in der Regel erst einmal intern prüfen, bevor sie sich äußern, während die Versicherungskammer Bayern nur reagieren möchte, wenn der Gesetzgeber aktiv wird – was bei Vorschlägen zur Schadenregulierung wohl kaum zu erwarten ist.

Unfallopfer sollten einen erfahrenen Anwalt zur Rate ziehen

Die meisten Kfz-Versicherer geben sich gelassen und sehen wie Deutschlands größter Autoversicherer, die HUK Coburg, die Empfehlung nicht als Neuerung an, weil man schon immer die „Markt- und Zinsentwicklung in die Einzelfallabwägung“ einbezogen hätte. Immerhin wollen sich der zweit- und drittgrößte Kfz-Versicherer, die Allianz und der R+V-Konzern, an Goslar orientieren – natürlich wieder nur unter Beachtung des Einzelfalls. Gütlich einigen – ohne dass das Opfer Gefahr läuft, über den Tisch gezogen zu werden – kann man sich mit Versicherern nämlich nur dann, wenn der Rechtsanwalt Erfahrung mitbringt. ACE-Partneranwalt Dr. Marc Herzog weiß: „Wir können die Argumente der Gegenseite sehr sachlich kontern.“ Dem meist sehr emotional argumentierenden Unfallopfer fällt das oft schwer. Wie sich die dreiprozentige Abzinsung auf eine Einmalzahlung auswirkt und wie Sie vorgehen sollten, um zu Ihrem Recht zu kommen, erfahren Sie in einer Beispielrechnung (pdf)