06.05.2019

Reiseschutzversicherungen – Gut abgesichert in den Urlaub

Reiseversicherungen sind sinnvoll. Darin sind sich Berater aus ganz Deutschland einig. Vor allem ein zusätzlicher Auslandskrankenschutz ist ratsam.

„Ein Arztbesuch im Ausland kann teuer werden“, warnt der Versicherungsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf. Grund: Die gesetzlichen Kassen übernehmen selbst in den EU-Staaten nicht alle Kosten. Eine regelrechte Gefahr des Ruins gibt es für alle Urlauber, die ins außereuropäische Ausland verreisen. „Besteht mit Deutschland kein Krankenversicherungsabkommen, müssen die medizinischen Behandlungen und die Versorgung mit Medikamenten komplett selbst bezahlt werden“, erläutert Dirk Lullies vom Verband der Privaten Krankenversicherer.

Gesonderter Auslands-Krankenschutz ist für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen empfehlenswert

Extra-Auslandskrankenschutz ist insbesondere für alle Kassenkunden wichtig: Eine Rückholung aus dem Ausland darf die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht leisten. Anders ist dies bei Privatpatienten. Sie haben eine Rückholung meist mitversichert. Trotzdem ist für Privatversicherte der Abschluss des zusätzlichen Auslandsschutzes sinnvoll. „Die Auslandsreisekrankenversicherung kann bessere Leistungen bieten als der eigene Privattarif“, erläutert Stefan Albers, Versicherungsberater aus Montabaur.

Vorsicht bei Abschlüssen über Reiseportale

Neuere Policen sind oft besser. Heute wird die Leistung meist schon dann vom Versicherer erbracht, wenn sie medizinisch sinnvoll ist. „Früher galt noch die Formulierung ‚medizinisch notwendig‘, stellt Experte Brück fest. Grundsätzlich warnt ÖKO-TEST davor, den notwendigen Urlaubsschutz direkt bei der Buchung über ein Reiseportal abzuschließen. Eine Solo-Auslandskrankenversicherung wird hier oft gar nicht angeboten. Doch nicht immer brauchen Urlauber eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung.

Eine Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung lohnt sich nur bei teuren Reisen

Der Schutz ist eigentlich nur bei teuren Reisen notwendig. Zudem sind die Policen auf Reiseportalen oft teuer und sehen eine hohe Selbstbeteiligung von 20 Prozent vor. Sinnvoll ist es daher, den Reiseschutz separat nach Buchung der Reise abzuschließen. Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung nur, wenn der Verbraucher die Versicherung bis zu einer bestimmten Frist – üblicherweise spätestens 30 Tage vor Reiseantritt – abgeschlossen hat.

Die Rücktritts- oder Abbruchversicherung springt bei genau definierten Gründen ein

Spätes Storno ist teuer: Die Höhe der anfallenden Stornogebühren ohne Versicherung hängt von der Art der Reise, dem Zeitpunkt der Stornierung und vom Reiseveranstalter ab. Wer sehr spät storniert, der muss damit rechnen, dass er einen Löwenanteil des Reisepreises nicht mehr wiederbekommt. Davor schützt die Reiseversicherung. Kostenschutz für den Rücktritt und Reiseabbruch gibt es nur, wenn bestimmte Gründe Anlass für den Nichtantritt oder den Abbruch der Reise sind. Immer versichert sind Erkrankung, Unfallverletzung und Tod sowie ein erheblicher Schaden am eigenen Eigentum durch die Straftat eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl), Feuer oder Naturgewalten.

Einige Versicherungen bieten erweiterten Schutz

Bei guten Angeboten sind auch weitere Ereignisse mitversichert, wie plötzliche oder unvorhergesehene Verschlechterung einer bestehenden Krankheit. In der Regel sind nur Reisende oder ihre Angehörigen versichert. Wer gemeinsam eine Reise bucht, aber kein Angehöriger ist, sollte prüfen, ob hier Schutz besteht. Achten sollten die Kunden darauf, dass sie sich notfalls auch beim Versicherungsombudsmann beschweren können, wenn es Ärger mit der Assekuranz geben sollte. Vor Policen, die nur einen ausländischen Kontakt nennen, warnt der Berliner Schlichter.

Terrorschutz als Extra greift nicht bei persönlichen Ängsten

Mittlerweile gibt es immer mehr Reiseversicherungen, die auch einen umfassenden Terrorschutz im Paket mit anbieten: Ereignet sich in der Nähe des Urlaubziels ein Terroranschlag, kann die Reise auf Kosten der Versicherung storniert oder abgebrochen werden. Die Europ Assistance als Kooperationspartner des ACE sichert das Thema Terrorschutz auch mit ab und definiert das Urlaubsgebiet beispielsweise mit einem Radius von 200 Kilometern rund um die gebuchte Unterkunft – wenn der Kunde seine Reise bei Erkrankungen allerdings aufgrund rein psychischer Reaktion oder Befürchtung von Kriegsereignissen, Unruhen, Terrorakten oder Flugunglücken nicht antreten will, sind die Stornokosten in der Regel nicht versichert.

ACE-Tipp: Euro-Notruf und Reiseversicherungen

Für ACE-Mitglieder ist ein europaweiter Schutz inklusive. Egal ob Unfall oder Panne, der ACE-Euro-Notruf (0049 711 530 34 35 36) hilft und sorgt notfalls für Bergung des Fahrzeuges, Weiterreise oder direkten telefonischen Kontakt zu einem Vertrauensanwalt für eine kostenlose Erstberatung. Der ACE bietet seinen Mitgliedern vielseitige Reise- und Krankenversicherungen. Mehr zum Thema finden Sie hier.