01.06.2016

Stau – Motorradfahrer mittendrin

Ab durch die goldene Mitte – wenn Motorradfahrer im Stau stehen, erregt das oft die Gemüter. Vieles wäre einfacher, wenn Biker wie Autofahrer den Blick füreinander behalten würden.

Sommer, Sonne, Sonnenschein. Es ist Ferienzeit, das Wetter stimmt, eigentlich müssten alle gut gelaunt sein. Doch wir wissen ja, man kann nicht alles haben. Und so reihen sich die Deutschen Jahr für Jahr in die Staukolonnen der Autobahnen ein. Wirklich alle? Nein.


Es gibt immer wieder Motorradfahrer, die für sich kurzerhand einen
eigenen Fahrstreifen eröffnen und ab durch die goldene Mitte sausen. Erlaubt ist das Durchschlängeln zwischen zwei Fahrspuren in Deutschland nicht, denn es ist ein verbotenes Rechtsüberholen. Warum gehen dann so viele Biker das Risiko, eine Strafe zu kassieren, ein?

Hitze im Stehen manchmal kaum zu ertragen

 

Auch ich gehöre der Zweiradgemeinde an und sobald die Sonne meine Nasenspitze kitzelt, steige ich begeistert auf die Maschine. Kein Wunder, denn Ausfahrten machen bei schönem Wetter natürlich besonders viel Spaß. Ich weiß aber auch, dass die Sonne einem durchaus zum Verhängnis werden kann. Nämlich dann, wenn die Umstände "Hitze" und "Standzeit" unglücklich zusammentreffen. Oft ist es bei knappen dreißig Grad schon unerträglich, einige Minuten an einer Ampel warten zu müssen. Dann brennt die Sonne erbarmungslos auf Mensch und Maschine herab und scheint alles zum Kochen zu bringen. Durch meine Schutzkleidung gut eingepackt, wünsche ich mir in diesen Momenten den Bikini herbei. Nass bin ich ja eh schon. Mein Motorrad trägt mit seiner Wärmeentwicklung maßgeblich dazu bei. Viele Maschinen sind zudem noch luftgekühlte Modelle und brauchen folglich den Fahrtwind, um nicht zu überhitzen. So unerträglich das Stehen bei Hitze bereits an einer Ampel sein kann, umso schlimmer wird es unter diesen kräftezehrenden Umständen, in einen langen Stau zu geraten.

Legalisierung gefordert

 

Aus oben genannten Gründen wurde deshalb immer wieder versucht, ein langsames Vorbeifahren im Stau zu legalisieren – zuletzt am 21. September des vorigen Jahres. An diesem Tag erreichte eine privat initiierte Petition den Deutschen Bundestag. 125.404 Unterstützer ermöglichten mit ihrer Unterschrift die Übergabe. Auf der Website von "open Petition Deutschland" merkt man: Es ist ein Thema, das nicht nur die Motorräder erhitzt, sondern auch die Gemüter. Autofahrer kommentieren dort, dass Motorradfahrer doch alles nur Jammerlappen und Raser seien und ein verantwortungsloses Verhalten an den Tag legten. Motorradfahrer sprechen im Gegenzug von Pkw-Fahrern, die nur neidisch seien, die extra die Spur dicht machten und durch das Öffnen von Türen bewusst Unfälle provozierten. Und wer hat nun recht? Vermutlich beide Seiten, denn sowohl Autofahrer als auch Motorradfahrer lassen sich nicht alle über einen Kamm scheren. Sicherlich gibt es auch Motorradfahrer, die, ohne nachzudenken, mit erhöhter Geschwindigkeit zwischen den Autos durchbrausen und damit nicht nur sich, sondern auch andere gefährden.


Eigentlich sollte ja jeder immer über die Außenspiegel den zurückliegenden Verkehr beobachten, aber niemand kann sich davon freimachen, im Stautrott einmal nicht darauf geachtet zu haben. So kann einen ein plötzlich vorbeifahrendes Motorrad auch mal ordentlich erschrecken. Autofahrer, die bewusst die Durchfahrt blockieren, sind aber genauso immer wieder zu beobachten. Sie verwehren damit nicht nur den Bikern die Durchfahrt, sondern sperren im Falle eines Unfalls gleichzeitig auch die Zufahrt für notwendige Rettungsfahrzeuge.

Belastung im Stau wird anerkannt

 

Genau das ist auch die Begründung des Deutschen Bundestages, mit der die eingereichte Petition schließlich am 17. März dieses Jahres abgelehnt wurde. In der Erklärung beruft sich der Petitionsausschuss auf ein bereits 2009 abgelehntes Verfahren und auf den notwendigen Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Dieser könne nur mit dem Freihalten der Rettungsgasse gewährleistet werden. Dass Motorradfahrer im Stau besonderen Belastungen ausgesetzt sind, ist dem Ausschuss durchaus bewusst. Sein gut gemeinter Rat: "Bei langen Staus hält es der Ausschuss für angezeigt, den Motor abzustellen und das Motorrad mit dem Ständer im Stand zu halten." Das Beamten-Deutsch mal beiseitegeschoben: Hier rät der Bundestag, das eine Gesetz zu achten und dafür ein anderes zu missachten. Laut § 18 Abs. 9 StVO ist nämlich ein Betreten von Autobahnen und Kraftfahrstraßen untersagt. Mit dem Seitenständer oder gar dem Hauptständer auf dem Motorrad sitzen zu bleiben, ist aber einfach fern der Realität. Zumal damit noch nicht das Problem der zu warmen Schutzkleidung gelöst wäre.


Zeigt das alles nicht einfach nur Ratlosigkeit? Schade eigentlich, denn so ist davon auszugehen, dass sich die meisten Motorradfahrer weiterhin durchschlängeln – ein jeder auf seine Weise. Im Grunde kann man nur an alle appellieren, ein rücksichtsvolles Miteinander zu fördern. Motorradfahrer, indem sie sich mit ihrem Tempo zügeln, und Autofahrer, indem sie versuchen, die Beweggründe der Biker zu verstehen.