01.12.2016

Straßenverkehrsordnung – Neue Regeln in 2017

Änderungen der Straßenverkehrsordnung bringen neue Vorschriften für Verkehrsteilnehmer mit sich. ACE LENKRAD nennt die wichtigsten Neuerungen für 2017 im Überblick.

HU und Führerschein teurer

 

Die Verwaltungsgebühren für Führerscheinprüfungen und für die Hauptuntersuchung steigen an. Die theoretische Prüfung wird künftig 11,90 Euro (vorher 9,30 Euro) kosten, die Abnahme der praktischen  Pkw-Prüfung schlägt mit 91,75 Euro (vorher 84,97 Euro) zu Buche. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro (vorher 112,81 Euro). Für die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung werden je nach Bundesland künftig Gebühren zwischen 35 und 54,86 Euro erhoben.

Neue Regeln für Radler

 

Durch die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben sich neue Vorschriften für Radfahrer: Erwachsene dürfen dann Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten. An Einmündungen und Kreuzungen muss vom Rad abgestiegen und geschoben werden. Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung Erwachsener auch baulich von der Fahrbahn abgetrennte Radwege benutzen. Wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind, gelten ab 1. Januar nicht mehr die Fußgängerampeln, sondern die Ampeln für den motorisierten Verkehr für Radler. Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts und innerorts auf Radwegen fahren dürfen.

Tempo 30

 

Bei an Hauptverkehrsstraßen liegenden Schulen, Kindergärten und Altenheimen soll eine schnellere Anordnung von Tempo 30 möglich sein, auch wenn es sich dabei nicht explizit um Unfallschwerpunkte handelt. Dies sieht eine Novelle der StVO vor.

Rettungsgasse

 

Bei Stau wird die Rettungsgasse in Zukunft ausschließlich zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben befindlichen Fahrstreifen gebildet. Bislang galt auf vierstreifigen Abschnitte, dass die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden musste.

Neue Verkehrszeichen

 

Eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO bringt zusätzliche Verkehrszeichen mit sich. Eingeführt werden sollen Zusatzzeichen für die Zuflussregelung sowie für die Darstellung der Führung von Umleitungen durch Kreisverkehre. Noch unklar ist, wann die Novelle in Kraft tritt.

Klimaanlagen

 

Ab dem 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Global-Warming-Potential-Wert (GWP-Wert) über 150 befüllt werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vor dem 1. Januar 2011 erteilt wurde.

Euro 4 für Motorräder

 

Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen.

Gedrosselte Quads

 

Das bisherige Leistungslimit von 15 kW für Quads und ATVs (Geländefahrzeuge) entfällt. Statt dessen gilt ab nächstem Jahr für alle Neufahrzeuge ein bauartbedingtes Geschwindigkeitslimit von 90 km/h. Absehbar ist, dass damit Leistung und Drehmoment von Quads deutlich ansteigen werden.

Rollstühle sichern

 

Eine Erweiterung des Bußgeldkataloges zum 1. Februar 2017 sieht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro vor, wenn ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt wird.

Section Control

 

Nach etlichen Verschiebungen soll Section Control eventuell noch 2016, spätestens aber Anfang 2017 als Modellversuch auf der B 6 bei Hannover starten. Außerdem könnte die Tempo-Abschnittskontrolle im kommenden Jahr auch in Nordrhein-Westfalen installiert werden. Gemessen werden soll auf einem Teilstück der A 46 zwischen der Anschlussstelle Düsseldorf-Süd und Fleher Brücke.

Tesla berechnet Ladestrom

 

Tesla-Neukunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2017 bestellen, sollen künftig für das Zapfen an der Schnellladestation bezahlen, erhalten aber eine jährliche Gutschrift über 400 kWh. Kunden von bereits auf der Straße befindlichen Fahrzeugen dürfen weiterhin unbegrenzt umsonst laden.

Lang-Lkw

 

Auch nach Abschluss des Feldversuchs werden 2017 noch sogenannte Gigaliner über deutsche Straßen rollen. Nach Ankündigungen von Verkehrsminister Dobrindt sollen die derzeitig 159 überlangen Trucks weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein dürfen. Zurzeit sind etwa 11.600 Straßenkilometer in allen Bundesländern außer in Berlin und dem Saarland für Lang-Lkw freigegeben.

Umweltzonen in Frankreich

 

Nach Paris führt am 1. Januar 2017 auch Grenoble eine Umweltzone ein, in den kommenden Jahren wird es Umweltzonen in weiteren 23 Städten geben. Plakettenpflicht besteht ab dem 1. April 2017 auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, entsprechende Plaketten sind ab März 2017 erhältlich. Eine fehlende Umweltplakette wird mit 68 Euro (Pkw) geahndet. Je nach Baujahr und Schadstoffklasse werden Plaketten in unterschiedlichen Farben ausgestellt, derzeit ist eine Einfahrt in die Umweltzonen mit allen Plakettenfarben gestattet. Die Preise für die Plaketten stehen noch nicht fest.

Weitere Neuerungen ...

 

... die vermutlich noch im Jahr 2017 in Kraft treten, werden derzeit in verschiedenen parlamentarischen Gremien diskutiert, sind aber noch nicht beschlossen. So soll die Winterreifenpflicht neu formuliert werden, Fahrzeughalter werden für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen mit unzulässiger Bereifung verstärkt in die Pflicht genommen.


Im Rahmen der Bußgeldreform sollen die Strafen für Handynutzung im Straßenverkehr steigen. Verstöße sollen im Auto mit 100 Euro geahndet werden, auf dem Fahrrad steigt das Verwarnungsgeld von 25 und 55 Euro. Verboten werden soll zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten. Ausdrücklich erlaubt werden soll die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays.


Absehbar ist, dass Teilnehmer an illegalen Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr härter bestraft werden sollen. Statt, wie bisher, nur 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sollen Gefängnis und Führerscheinentzug drohen. Absehbar ist auch die Einführung von Strafen für Schaulustige bei Verkehrsunfällen, die zwar Fotos von der Unglücksstelle machen, aber nicht helfen.


Noch Ende 2016 berät das Kabinett über das Carsharing-Gesetz. Damit könnten Parkplätze für diese Fahrzeuge geschaffen werden, möglicherweise unter Verzicht auf Parkgebühren.


Anfang 2017 finden Beratungen darüber statt, ob die bisherigen Steuervergünstigungen für Erdgas und Flüssiggas weiter fortgeführt werden.


Eine Reform des Fahrlehrerrechts soll eine bessere Ausbildung der Fahrlehrer und eine Kontrolle der Fahrschulen ermöglichen.


Obwohl sich EU-Kommission und Bundesregierung geeinigt haben, gilt es als höchst fragwürdig, ob eine Pkw-Maut noch im Wahljahr 2017 eingeführt wird.