In den Urlaubsmonaten häufen sich erwartungsgemäß die Unfälle deutscher Autofahrer im Ausland: Nach Auswertungen der Versicherungsgesellschaft HUK-Coburg ereigneten sich 43 Prozent aller Auslandsschäden in den Monaten Juli, August und September. Meistens kommt es zu einem Crash beim Ein- und Ausparken oder zu Auffahrunfällen. Viele Beteiligte sind in einem fremden Land mit der Unfallsituation überfordert. Dabei sollte man ruhig und schrittweise vorgehen.
Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern
Noch vor dem Aussteigen streift man sich eine Warnweste über, in vielen Ländern ist das sogar Pflicht. Wer keine Weste trägt, muss mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen: Die Spanne reicht von 14 bis 1400 Euro. Viele Länder fordern sogar Westen für alle Insassen oder auch für Motorradfahrer. Deshalb führen motorisierte Urlauber am besten stets eine Warnweste pro Mitfahrer mit. Eine weitere Standardmaßnahme ist das Absichern der Unfallstelle mit dem Warndreieck.
Unfall bei der Polizei melden
Im nächsten Schritt sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Zwar kann in vielen Ländern die Polizei bei Bagatellschäden außen vor bleiben, doch im Zweifelsfall ist man damit auf der sicheren Seite. In Polen und Rumänien ist es beispielsweise vorgeschrieben, jeden Unfall polizeilich zu melden.
Mit Europäischen Unfallbericht protokollieren
Unabhängig von der Gegenwart der Polizei muss der Unfall protokolliert werden, damit sich im Nachhinein Ansprüche auf Entschädigung geltend machen lassen. Hierfür sollte der zuvor im Handschuhfach deponierte Europäische Unfallbericht sorgfältig ausgefüllt werden. Mit diesem inhaltlich und grafisch standardisierten Formular wird der Unfall protokolliert. Er ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar, außerdem kann man den europäischen Unfallbericht herunterladen. Darüber hinaus sollten die Personalien möglicher Zeugen aufgeschrieben und Fotos von der Unfallstelle erstellt werden.
In einigen Ländern ist der Europäische Unfallbericht juristisch verbindlich
In den Benelux-Ländern und Frankreich hat der Europäische Unfallbericht einen verbindlichen Charakter. Mit der Unterschrift wird der Inhalt unwiderruflich anerkannt. Unter Punkt 14 sollten deshalb unbedingt mögliche Anmerkungen oder Widersprüche eintragen werden. Sind sich die Unfallgegner vor Ort über den Hergang nicht einig, sollten sie jeweils ihren eigenen Bericht ausfüllen, unterschreiben und die Kopien austauschen.
Unterstützung gibt es auch beim Zentralruf der Autoversicherer
Zudem hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter. Bei Unfällen im europäischen Ausland ist eine Hotline unter +49 40 300 330 300 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar. Die Servicestellen benennt zum Beispiel anhand von Kfz-Kennzeichen, Datum und Unfallland die Versicherung des Unfallgegners. Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist aber sinnvoll. Sie bescheinigt den Versicherungsschutz des Fahrzeuges und enthält zudem wichtige Daten zu Auto und Versicherung.
Der ACE leistet unkompliziert Unfall- und Pannenhilfe
Ist das eigene Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, hilft der ACE Auto Club Europa unkompliziert weiter: Ein Anruf beim ACE Euro-Notruf genügt (Telefon: +49 711 530 34 35 36), je nach Bedarf leistet der ACE dann Unfall- oder Pannenhilfe vor Ort. Sollte eine Reparatur vor Ort nicht möglich sein, wird das Fahrzeug zur nächstgelegenen Fachwerkstatt abgeschleppt, bei irreparablen Schäden auch zur nächstgelegenen Altautoannahmestelle. Ist das Fahrzeug dagegen durch einen Unfall oder eine Panne von der Straße abgekommen, organisiert der ACE auch das Bergen des Fahrzeugs und des mitgeführten Gepäcks. Bei länger dauernden Reparaturen haben Mitglieder Anspruch auf einen Mietwagen. Und im Falle einer schweren Verletzung sorgt der ACE natürlich auch für einen Krankenrücktransport. Weitere Details und alle Leistungen im Überblick finden Sie hier