25.10.2017

Versicherungswechsel – So lässt sich sparen

Treu sind die deutschen Autofahrer – zumindest bei ihrer Kfz-Versicherung, die viele noch nie gewechselt haben. Dabei ist das leicht und lohnt sich meist – vor allem, wenn die Prämie steigt.

Bis zu 900 Euro können Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung sparen – dieses enorme Sparpotenzial hat die Zeitschrift ÖKO-TEST ausgemacht. Der Mehrpreis der teuersten Policen liegt zwischen 60 und fast 120 Prozent. Fazit ÖKO-Test: „Schneller kann man Geld nicht ausgeben – oder sparen.“ Regulär kann ein Vertrag meist bis zum 30.11. gekündigt werden. Jeder Autofahrer hat aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Prämie steigt. Doch auf „einen Blick“ verständlich ist die Abrechnung meist nicht. Als Beispiel dient uns hier die Rechnung eines großen Autoversicherers.

Kündigungsfrist beträgt einen Monat

Für jedes Auto der Familie gibt es in aller Regel eine separate Abrechnung. Zuordnen kann man seine Fahrzeuge leicht über das amtliche Kennzeichen (1). Die Rechnung gilt für das Versicherungsjahr 2018. Das Datum der Absendung wird aus praktischen Gründen oft gar nicht genannt oder es gibt wie hier lediglich die Angabe eines Monats. „Entscheidend ist, wann die Rechnung beim Kunden eingeht“, erläutert Frank Schubert, ACE-Vertrauensanwalt aus Chemnitz. „Ab diesem Termin beginnt die Frist von einem Monat, in der der Autobesitzer seinen Vertrag kündigen darf, wenn er teurer geworden ist.“

Versicherer wirbt für erweiterten Schutz

In der Rechnung werden die verschiedenen Versicherungsarten, also vor allem die Kfz-Haftpflicht- und die Kasko-Versicherung, dargestellt (2). Die Prämie für jede Sparte wird separat ausgewiesen. Mit dem Hinweis auf Auslands-Schadenschutz – der beim „Dirk Musterkunden“ nicht versichert ist – wirbt der Versicherer für weiteren Schutz.

Im aktuellen Mustervertrag gibt es eine Werkstattbindung (3). Daher muss der Kunde nach einem Schaden den Reparaturbetrieb des Versicherers nutzen. Das gilt aber nur für Kaskoschäden. Bei Haftpflichtschäden, also wenn ein anderer Autofahrer den Unfall verursacht hat, kann die Werkstatt weiterhin frei gewählt werden. Für die Werkstattbindung gibt es einen Nachlass. Wer grundsätzlich immer in „seine“ Werkstatt fahren möchte, sollte so ein Angebot nicht wählen.

Versicherungsbeitrag bis ersten Januar bezahlen

Die Gesamtsumme sollte fristgerecht zum 1.1.2018 überwiesen werden. Andernfalls gefährdet man seinen Versicherungsschutz. Noch sicherer ist es, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu geben. Unser Musterkunde zahlt den Jahresbeitrag (4) auf einen Schlag. Das ist günstiger, für Ratenzahlung verlangen die Versicherer erhebliche Zuschläge.

Fast immer findet man die wichtigsten Informationen – nämlich ob der Beitrag erhöht wurde – auf der zweiten Seite. Dort weisen die Assekuranzen – hoffentlich – auf das Sonderkündigungsrecht (5) bei Beitragserhöhung hin. Die allerwichtigste Information ist der sogenannte Vergleichsbeitrag (6). Hier kann der Kunde nämlich erkennen, ob er mit einer Frist von einem Monat ab Rechnungszugang aus dem Vertrag aussteigen kann. Ist der neue Beitrag höher als der Vergleichsbeitrag, darf der Kunde kündigen – das gilt auch in unserem Beispiel.

Vergleichsbeitrag zeigt Beitragserhöhung an

Das Problem: Weil der persönliche Schadenfreiheitsrabatt in den Rechnungsbetrag einfließt – wenn man im vergangenen Jahr schadenfrei war – sieht es auf vielen Rechnungen im ersten Moment oft so aus, als ob man weniger für seine Kfz-Versicherung zahlt, obwohl in Wirklichkeit die Preise angehoben wurden. Daher sollte der Versicherer dem Kunden einen Vergleichsbeitrag ausrechnen. Er zeigt an, was der Kunde hätte zahlen müssen, wenn sich nichts ändern würde. Ist dann der neue Beitrag höher als dieser Vergleichsbeitrag, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Fehlt die Angabe, sollte man beim Versicherer nachfragen. Neben dem Schadenfreiheitsrabatt bestimmen drei Hauptfaktoren den Beitrag: Es sind die Risikoklassen für das Automodell (Typklasse) und den Zulassungsbezirk (Regionalklasse) sowie die allgemeine Entwicklung des Schadenaufwandes. Der Versicherungsbeitrag wird gleichfalls durch das persönliche Risikoprofil (7) bestimmt. Unter anderem wirken sich Alter und Zahl der Nutzer, Art und Umfang der Nutzung, Beruf des Versicherten sowie der überwiegende Standort des Autos auf die Prämie aus.

Weitere Informationen:
Die Musterrechnung als PDF zum Download.

ACE-Tipp
Bei der Kfz-Versicherung der Generali profitieren ACE-Mitglieder von kostenlosen Leistungserweiterungen. So ist eine Parkschadenversicherung im Vollkaskoschutz integriert. Im Komfortschutz der Teilkasko ist eine Absicherung gegen Tierbiss-Folgeschäden bis zu 3000 Euro enthalten.