24.03.2023

Was tun bei Streik? – So bekommen Sie Ihren Ticketpreis zurück

Durch umfassende Streiks stehen der ÖPNV, der Fernverkehr der Deutschen Bahn und der Flugverkehr am 27. März 2023 still. Je nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Bedingungen für eine Rückerstattung der Ticketkosten und andere Entschädigungen. Wir geben einen Überblick.

Wenn weder der ÖPNV noch Fernzüge fahren und die Flugzeuge am Boden bleiben, stellt sich für die Passagiere die Frage, wie sie die Kosten für das jeweilige Ticket zurückerstattet bekommen oder anderweitige Entschädigungen erhalten. Das ist je nach Verkehrsmittel sehr unterschiedlich geregelt.

 

ÖPNV

Im Gegensatz zu Flug- oder Zugtickets erhalten betroffene Passagiere bei Verspätungen oder Ausfällen von öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPVN) in der Regel keine Entschädigung. Hier gibt es keine Gewährleistung für eine Beförderung oder eine Rückerstattung des Fahrpreises.

 

Bahntickets

Wenn Züge aufgrund von Streiks des Personals gestrichen werden oder erhebliche Verspätungen auftreten, haben betroffene Passagiere Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten oder alternative Reisemöglichkeiten.

Mit einem Fahrgastrechte-Formular oder ganz bequem über die DB-App kann die Entschädigung beantragt werden. 

Dafür müssen die Verspätungen vom Bahnpersonal mittels einer Verspätungsbescheinigung schriftlich bestätigt werden. Wenn dies nicht möglich ist, dann sollten Anzeigetafeln fotografiert oder Screenshots der jeweiligen Behinderung aus der DB-App vorgenommen werden. 

In einem Service Center der DB kann man anschließend mit der Verspätungsbescheinigung bzw. den Fotos oder den Screenshots reklamieren.

Als Alternative könnte die Deutsche Bahn Sammeltaxifahrten organisieren.

Sollte es aufgrund eines Bahnstreiks zu einer Verspätung bei der Ankunft am Ziel kommen, besteht die Möglichkeit, eine teilweise oder vollständige Erstattung des Fahrpreises zu erhalten (abhängig von der Dauer der Verspätung).

 

Flugtickets

Wenn ein Flug aufgrund von Streiks des Personals gestrichen wird, ist dies für betroffene Passagiere äußerst frustrierend. Die Fluggesellschaft ist jedoch in der Regel verpflichtet, alternative Reisemöglichkeiten anzubieten oder eine Erstattung des Flugtickets zu gewähren. Diese Optionen haben betroffene Passagiere:

 

Möglichkeit eines Ersatzfluges

  • Es besteht Anspruch auf Ersatzflüge.
  • Je nach Dauer der Wartezeit auf einen Ersatzflug besteht Anspruch auf Unterkunft in einem Hotel sowie die Übernahme der Fahrtkosten am nächsten Tag.
  • Sofern die Fluggesellschaft sich nicht durch eine vorzeitige Information oder unvorhersehbare Ereignisse entschuldigen kann (was im Falle eines Streiks des eigenen Personals nicht gilt), besteht ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen.

Wenn ein Flug aufgrund von Streiks gestrichen wird, sind Fluggesellschaften in der Regel verpflichtet, sich um die Betreuung ihrer Passagiere zu kümmern. Dies kann eine angemessene Unterkunft, Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls Transport zum Hotel umfassen.

Wenn die Airline jedoch nicht erreichbar ist oder sich weigert, diese Betreuungsleistungen anzubieten, haben Reisende die Möglichkeit, sich selbst um Unterkunft und Verpflegung zu kümmern.

Es ist wichtig, alle Belege und Quittungen für diese Ausgaben aufzubewahren, da die Kosten für verweigerte Betreuungsleistungen bei der Fluggesellschaft eingefordert werden können.

 

Rückerstattung des Ticketpreises

  • Erstattung des Ticketpreises nach Stornierung des Flugs
  • Bei schriftlichem Einverständnis des Fluggastes kann die fluggestellschaft eine Erstattung in Form eines Gutscheins einreichen.
  • Sofern die Fluggesellschaft sich nicht durch eine vorzeitige Information oder unvorhersehbare Ereignisse entschuldigen kann (was im Falle eines Streiks des eigenen Personals nicht gilt), besteht ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen.

Bevor sich betroffene Passagiere für eine Erstattung des Flugpreises entscheiden, ist es ratsam zu prüfen, ob es freie Plätze bei anderen Fluggesellschaften gibt und zu welchem Preis.

Wenn Sie eine alternative Fluggesellschaft finden, die bereit ist, Sie an Ihr Ziel zu bringen, kann dies eine schnellere und bequemere Option sein als eine Erstattung. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass der Preis für alternative Flüge möglicherweise höher sein kann als der ursprüngliche Flugpreis.

In einigen Fällen kann es auch schwierig sein, einen alternativen Flug zu finden, insbesondere wenn viele Flüge aufgrund des Streiks gestrichen wurden. Es ist daher wichtig, alle verfügbaren Optionen zu prüfen und die Kosten sorgfältig zu berücksichtigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie sich für einen alternativen Flug entscheiden, sind Sie selbst dafür verantwortlich, eine andere Fluggesellschaft oder eine andere Möglichkeit für die Reise oder den Weg nach Hause zu finden.

 

Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise haben Reisende bessere Möglichkeiten, eine Lösung zu finden. Wichtig für Reisende sind hierbei folgende Informationen:

  • Reiseveranstalter sind für Kosten verantwortlich, die durch einen Streik entstehen, wie Verpflegung, Unterkunft und Transportkosten.
  • Reisende sollten in Kontakt mit dem Reiseveranstalter bleiben und auf eine Lösung bestehen.
  • Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können Reisende den Reisepreis reduzieren. Dabei kann der Tagespreis der Reise kann um 5 Prozent pro Stunde ab der fünften Stunde bis maximal 20 Prozent reduziert werden.