02.08.2019

Wichtige Verkehrsregeln im Ausland: Andere Länder – andere Verkehrs-Sitten

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorab über Verkehrsregeln schlau machen. Denn Unwissenheit kann teuer werden.

Wer in den Urlaub fährt, kann bei der Rückkehr von vielen neuen Eindrücken erzählen. Im Idealfall sind diese alle positiv. Damit zumindest die Fahrt ins und im Ausland mit dem Auto keinen Verdruss bereitet, sollte man sich im Vorfeld ein wenig vorbereiten.

Beim Thema Tempoverstoß verstehen die Gesetzeshüter im Ausland meistens keinen Spaß. Wer glaubt, man könne das vorgegeben Limit überschreiten, erlebt schnell böse und vor allen Dingen teure Überraschungen. Für Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen gibt es je nach Land unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, nach denen man sich im Vorfeld erkundigen sollte, meist sind es generelle Limits. Nicht so in Schweden, hier wird die maximale Geschwindigkeit stets individuell durch Schilder begrenzt. Auch die Bußgelder bei einer Überschreitung der Höchstgrenze unterscheiden sich.

Für Fahranfänger gelten oftmals verschärfte Tempovorschriften. So dürfen etwas in Italien Führerscheinneulinge auf Schnellstraßen statt 110 nur 90 km/h fahren. Auf Autobahnen liegt das Limit bei 100 statt 130 km/h. Die Regelung gilt in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Ähnlich sieht es in Frankreich aus, wo Fahranfänger in der ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen nur 100 und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren dürfen. Kroatien zieht die Grenzen bei 80, 100 und 120 km/h.

In manchen Ländern muss man zudem spezielle Vorschriften beachten: Brillen- oder Kontaktlinsenträger müssen beispielsweise in Spanien immer Ersatz mitführen. In Italien muss zu jeder Tages- und Nachtzeit das Tagfahr- oder Abblendlicht eingeschaltet sein. Frankreich verlangt einen Alkoholtester an Bord. Zwar wird dessen Abwesenheit nicht mit einem Bußgeld geahndet, es erspart aber Diskussionen mit der Polizei in einer fremden Sprache. In vielen Ländern besteht auch die Pflicht für jeden Insassen eine Warnweste mitzuführen.

Wer ein Land mit mautpflichtigen Autobahnen besucht, sollte immer genügend Bargeld dabeihaben, falls an der Mautstation keine EC- oder Kreditkarten angenommen werden. Das Befahren von gebührenpflichtigen Straßen ohne gültige Vignette ist keine gute Idee. Die Überwachung geschieht meist engmaschig und die Strafen übersteigen die Kosten für die Vignette um ein Vielfaches.

Im europäischen Ausland sollten im Falle eines Unfalls außerdem immer die internationale „Grüne“ Versicherungskarte, der Schutzbrief der Versicherung, ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts sowie die Auslandsreise-Krankenversicherung an Bord sein. Der internationale Notruf ist unter der Nummer „112“ zu erreichen. Eine Unfallaufnahme durch die zuständige Polizei kann vorgeschrieben sein.

Wer mit einem Haustier unterwegs ist, benötigt entsprechende Ausweispapiere sowie den Nachweis über einen Tollwut-Impfschutz enthalten. Das Tier muss seit 2011 durch einen Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.