FÜHRERSCHEIN UMTAUSCHEN

EU-Führerschein: Fristen und Pflichten 

Alles zur EU-Führerschein Umtauschpflicht

Alle Führerscheine werden gestaffelt in EU-Führerscheine umgetauscht. Die EU will damit u.a. die Führerscheine standardisieren sowie möglichst fälschungssicher machen. Beim Umtausch gilt es unterschiedliche Fristen zu beachten. Im Führerscheinrechner können Sie sich anzeigen lassen, in welchem Jahr Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

So tauschen Sie den Führerschein um

Der neue Führerschein muss am jeweils aktuellen Wohnsitz beantragt werden. In der Regel ist die Führerscheinstelle Teil des Straßenverkehrsamts am jeweiligen Wohnort.

Die Antragsstellung handhaben die Kommunen unterschiedlich. Manche bieten einen Online-Service an, bei anderen wiederum muss man persönlich erscheinen. Bitte informieren Sie sich dazu vor Ort.

Dauer bis zur Ausstellung und Kosten 

Die Bearbeitungsdauer dürfte bei etwa vier bis sechs Wochen liegen. Sollten dem Straßenverkehrsamt sehr viele Anträge vorliegen, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. 

Innerhalb der gesetzten Frist wird eine Gebühr von ca. 25 Euro fällig. Dazu kommen noch die Kosten für ein neues Passbild sowie eventuell Versandkosten.

Gültigkeit des EU-Führerscheins

Im Gegensatz zu den alten Führerscheinen haben die neuen eine Gültigkeitsdauer. Sie müssen alle 15 Jahre neu beantragt werden. Hierfür benötigen Sie dann ein aktuelles biometrisches Foto und Ihren alten Führerschein.

Diese Dokumente brauchen Sie

  • Alten Führerschein
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto

Für Papier-Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, brauchen Sie eventuell eine Karteikartenabschrift.

Zusammenfassung

Sie möchten die wichtigsten Daten und Fakten zum Umtausch Ihres Führerscheins auf einen Blick? Sie können unser Informations-PDF hier downloaden. Bitte beachten Sie auch die FAQs des BMDV.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis und einem Führerschein?

Die Fahrerlaubnis ist die offizielle Genehmigung des Staates, ein Kfz in der jeweiligen Klasse zu führen. Der Führerschein dokumentiert diese Fahrerlaubnis. Im Alltag spielt dieser rein formale Unterschied für die meisten Autofahrer keine Rolle. Interessant wird es aber für Verkehrssünder: Wer seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit, (z. B. wegen wiederholten Fahrens mit zu hoher Geschwindigkeit) abgeben muss, behält seine Fahrerlaubnis und bekommt den Führerschein wieder zurück. Wer aber seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt (z. B. wegen Alkohol oder Drogen am Steuer), muss seinen Führerschein neu machen und dazu in der Regel auch eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

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