ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
312.685 km²
Hauptstadt
Warschau (Warszawa)
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
230 V, 50 Hz.
Einwohneranzahl
37.750.000
Banken Öffnungszeit
Mo–Fr 08.00–18.00 Uhr, Sa 09.00–13.00 Uhr. Es häufen sich derzeit Betrugsfälle an Bankgeldautomaten. Reisende sollten deshalb Geld besser persönlich an Bankschaltern abheben.
Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen. Vollmacht des Eigentümers nötig, falls Fahrer eines Fahrzeuges nicht Eigentümer desselben ist.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße100

Autobahn140

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße100

Autobahn140

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts70

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße100

Autobahn140

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts70

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Auf Schnellstraßen mit einer Fahrbahn 100 km/h, mit zwei Fahrbahnen 120 km/h.

Für Wohnmobile über 3,5 t gelten auf Autobahnen, Schnellstraßen und außerorts 80 km/h.

Promille
0,2
Promille Info

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Hohe Strafen auch bei geringfügigen Überschreitungen bis hin zu Freiheitstrafen.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 145 Euro


Rotlichtverstoß: ab 75 Euro


Überholverstoß: ab 60 Euro


Parkverstoß: ab 25 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 50 Euro


Warnweste nicht angelegt: --


Fahren ohne Licht: ca. 50 Euro


20 km/h zu schnell: ab 25 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 100 Euro

Verkehr
  • Für Kinder unter 12 Jahre und unter 1,50 Meter Körpergröße ist ein entsprechender Kindersitz vorgeschrieben. Bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
  • In Polen müssen Pkw und Motorräder ganzjährig auch tagsüber das Abblendlicht einschalten.
  • Halteverbot besteht 10 m vor und nach Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunnels und Haltestellen.
  • Überholen ist im Bereich von Kreuzungen verboten.
  • Straßenbahnen haben an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen Vorfahrt.
  • Warnweste: Das Mitführen und Tragen einer Warnweste ist für alle Fahrzeuginsassen bei Verlassen des Fahrzeuges vorgeschrieben. Fußgänger und Radfahrer müssen bei Dunkelheit außerorts entlang von Straßen ebenfalls eine Warnweste tragen.
  • Parken im Dunkeln an der Straße ist nur mit eingeschaltenem Standlicht erlaubt.
  • Geschlossene Ortschaften werden meist durch ein weißes Schild mit Ortssilhouette, oft auch weißes Schild mit Ortsnamen in schwarz gekennzeichnet, hier gelten dann die innerörtlichen Geschwindigkeitsgrenzen.
  • Ausländer müssen Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen.
  • Zubehör: Das Mitführen eines Feuerlöschers wird dringend angeraten.
  • In Polen gibt es häufig Verkehrskontrollen. Verkehrsvergehen werden mit hohen Geldstrafen belegt.
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam erlaubt.
  • Winterausrüstung: In Polen besteht keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.
Verkehr 2

Bei Verkehrskontrollen Motor ausschalten, Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung der Polizei Kfz-Schein und Führerschein aushändigen. Strafen bei Verkehrsvergehen sind sofort an den Polizeibeamten gegen Quittung und in polnischer Währung zu entrichten.

Camping

Für den Caravan ist eine IVK Internationale Versicherungskarte ('Grüne Versicherungskarte') erforderlich. Das Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil ist an öffentlichen Verkehrswegen nicht erlaubt.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE Mitglieder 14 € je Jahr für Dauerbezieher,

18 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Zoll Ausfuhr

Antiquitäten, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, dürfen nicht exportiert werden. Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg aus Polen in ein Nicht-EU Land gelten seit dem 01.12.2008 folgende Freimengen: Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch zollfrei eingeführt werden.

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Zloty (Zl) = 100 Groshy . Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zloty sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Grosz.

Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten zur Bargeldabhebung sind flächendeckend vorhanden, eine Auszahlung in Zloty wird empfohlen.

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
0048 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu rufen. Für spätere Schadensregulierung ist unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls zu verlangen.
Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

997 bzw. Euronotruf 112

Adresse Rettungsdienst

999 bzw. Euronotruf 112

Adresse der Feuerwehr

998 bzw. Euronoturf 112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Ambasada Republiki Federalnej Niemiec


ul. Jazdów 12


00-467 Warszawa


Tel.: +48 22 584 17 00


E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite


Internet: www.polen.diplo.de/pl-de


Botschaft der Republik Polen


Lassenstraße 19-21


14193 Berlin


Tel.: 030 22 31 30


Fax: 030 22 31 31 55


E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl


Internet: https://polen.diplo.de/pl-de 

Fremdenvekehrsamt

Polnisches Fremdenverkehrsamt


Hohenzollerndamm 151


14199 Berlin

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite


Internet: www.polen.travel

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


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ACE-Info-Service: 0711 5 30 33 66 77


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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Polnisch
Amtliches Kennzeichen
PL
Allgemeine Info

In Polen gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,43
Premium Benzin
1,43
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,45
Premium Diesel
1,45
BIO Diesel
1,45
Stand Treibstoffpreise
05.12.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36