Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:
- Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
- Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
- Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.
Länderinformationen
Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 312.685 km²
- Hauptstadt
- Warschau (Warszawa)
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
- Netzspannung
- 230 V, 50 Hz.
- Einwohneranzahl
- 37.750.000
- Banken Öffnungszeit
- Mo–Fr 08.00–18.00 Uhr, Sa 09.00–13.00 Uhr. Es häufen sich derzeit Betrugsfälle an Bankgeldautomaten. Reisende sollten deshalb Geld besser persönlich an Bankschaltern abheben.
- Einreise
Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen. Vollmacht des Eigentümers nötig, falls Fahrer eines Fahrzeuges nicht Eigentümer desselben ist.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn140
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn140
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts70
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn140
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts70
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Auf Schnellstraßen mit einer Fahrbahn 100 km/h, mit zwei Fahrbahnen 120 km/h.
Für Wohnmobile über 3,5 t gelten auf Autobahnen, Schnellstraßen und außerorts 80 km/h.
- Promille
- 0,2
- Promille Info
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Hohe Strafen auch bei geringfügigen Überschreitungen bis hin zu Freiheitstrafen.
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 145 Euro
Rotlichtverstoß: ab 75 Euro
Überholverstoß: ab 60 Euro
Parkverstoß: ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 50 Euro
Warnweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: ca. 50 Euro
20 km/h zu schnell: ab 25 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 100 Euro- Verkehr
- Für Kinder unter 12 Jahre und unter 1,50 Meter Körpergröße ist ein entsprechender Kindersitz vorgeschrieben. Bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
- In Polen müssen Pkw und Motorräder ganzjährig auch tagsüber das Abblendlicht einschalten.
- Halteverbot besteht 10 m vor und nach Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunnels und Haltestellen.
- Überholen ist im Bereich von Kreuzungen verboten.
- Straßenbahnen haben an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen Vorfahrt.
- Warnweste: Das Mitführen und Tragen einer Warnweste ist für alle Fahrzeuginsassen bei Verlassen des Fahrzeuges vorgeschrieben. Fußgänger und Radfahrer müssen bei Dunkelheit außerorts entlang von Straßen ebenfalls eine Warnweste tragen.
- Parken im Dunkeln an der Straße ist nur mit eingeschaltenem Standlicht erlaubt.
- Geschlossene Ortschaften werden meist durch ein weißes Schild mit Ortssilhouette, oft auch weißes Schild mit Ortsnamen in schwarz gekennzeichnet, hier gelten dann die innerörtlichen Geschwindigkeitsgrenzen.
- Ausländer müssen Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen.
- Zubehör: Das Mitführen eines Feuerlöschers wird dringend angeraten.
- In Polen gibt es häufig Verkehrskontrollen. Verkehrsvergehen werden mit hohen Geldstrafen belegt.
- Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam erlaubt.
- Winterausrüstung: In Polen besteht keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.
- Verkehr 2
Bei Verkehrskontrollen Motor ausschalten, Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung der Polizei Kfz-Schein und Führerschein aushändigen. Strafen bei Verkehrsvergehen sind sofort an den Polizeibeamten gegen Quittung und in polnischer Währung zu entrichten.
- Camping
Für den Caravan ist eine IVK Internationale Versicherungskarte ('Grüne Versicherungskarte') erforderlich. Das Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil ist an öffentlichen Verkehrswegen nicht erlaubt.
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE Mitglieder 14 € je Jahr für Dauerbezieher,
18 € für Jahresbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Zoll Einfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
- Zoll Ausfuhr
Antiquitäten, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, dürfen nicht exportiert werden. Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg aus Polen in ein Nicht-EU Land gelten seit dem 01.12.2008 folgende Freimengen: Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch zollfrei eingeführt werden.
- Geld / Devisen
Geld/Währung: 1 Zloty (Zl) = 100 Groshy . Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zloty sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Grosz.
Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten zur Bargeldabhebung sind flächendeckend vorhanden, eine Auszahlung in Zloty wird empfohlen.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
- Telefonieren von D
- 0048 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
- Medizinische Hinweise
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu rufen. Für spätere Schadensregulierung ist unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls zu verlangen.
Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!Pannenhilfe Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
- Polizeiadresse
997 bzw. Euronotruf 112
- Adresse Rettungsdienst
999 bzw. Euronotruf 112
- Adresse der Feuerwehr
998 bzw. Euronoturf 112
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasada Republiki Federalnej Niemiec
ul. Jazdów 12
00-467 Warszawa
Tel.: +48 22 584 17 00
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite
Internet: www.polen.diplo.de/pl-de
Botschaft der Republik Polen
Lassenstraße 19-21
14193 Berlin
Tel.: 030 22 31 30
Fax: 030 22 31 31 55
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl
Internet: https://polen.diplo.de/pl-de- Fremdenvekehrsamt
Polnisches Fremdenverkehrsamt
Hohenzollerndamm 151
14199 BerlinE-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite
Internet: www.polen.travel- Sonstiges
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- Amtliches Kennzeichen
- PL
- Allgemeine Info
In Polen gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können.
- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,43
- Premium Benzin
- 1,43
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,45
- Premium Diesel
- 1,45
- BIO Diesel
- 1,45
- Stand Treibstoffpreise
- 05.12.2024
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