ACE Reiseinformationen

Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol und Salzburg

Auf den Ausweichstrecken im Raum Reutte (Fernpassroute), Kufstein (Inntal-Autobahn) und im Großraum Innsbruck gelten für den Transitverkehr Restriktionen für den Urlaubsverkehr.

  • Ein Abfahren auf Ausweichstrecken ist an allen Wochenenden bis 13.10.2024 jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr nicht gestattet, zusätzlich auch am 3. Oktober.
  • Ausgenommen sind der Anrainerverkehr und Reisende mit Urlaubsziel in den betroffenen Regionen.
  • Die gesperrten Strecken und Zeiten können hier nachgeschaut werden: Sommerfahrverbote Tirol.

Entlang der A10 Tauern Autobahn sind ebenfalls zahlreiche Ausfahrten für Transitreisende gesperrt. In der Zeit von 5. Juli bis 8. September gelten diese sogar täglich rund um die Uhr.

Zudem gelten im selben Zeitraum Durchfahrtsverbote in der Stadt Salzburg und den Gemeinden Anif, Grödig, Elsbethen, Großgmain, Wals-Siezenheim: A10 Ausfahrtssperren.
 


Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
603.700 km²
Hauptstadt
Kiew (Kyiw)
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ + 1 Std.)
Netzspannung
220 V, 50 Hz. Adapter erforderlich.
Einwohneranzahl
45.706.000
Banken Öffnungszeit
Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr
Klima

Überwiegend gemäßigtes Kontinentalklima. Warme Sommer, sonniger Herbst und kalte, schneereiche Winter. Mediterran an der Schwarzmeerküste. Beste Reisezeit: zwischen Mai und September.

Einreise

Visumfrei bis 90 Tage Aufenthalt. Sie benötigen einen mindestens noch drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen nationalen Reisepass oder maschinenlesbaren Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland. Alle Reisenden müssen eine für die Ukraine gültige Auslandsreise-Krankenversicherungspolice für die Aufenthaltszeit bei der Einreise vorzuweisen. Zudem müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt (derzeit UAH 2007). Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2019) ein Betrag von ca. 1.355,- Euro monatlich oder ca. 45,- Euro pro Tag + ca. 340,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Da die Botschaft über keine Erfahrungswerte über den praktischen Vollzug dieser Bestimmung durch die ukrainischen Behörden verfügt, wird angeraten, jedenfalls geeignete Nachweise mit sich zu führen.Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.

Fahrzeuge

Der nationale Führerschein mit Übersetzung ins Ukrainische (Mitnahme des internationalen Führerscheins wird dringend angeraten) und die nationale Zulassung sind notwendig. Das Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Internationale Grüne Versicherungskarte gilt und sollte mitgeführt werden. Außerdem wird der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenunfall-Versicherung im Heimatland dringend angeraten. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer ukrainischen Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Damit werden lange Wartezeiten an den Grenzen vermieden.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts60

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts60

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts60

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts60

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

In Wohngebiet gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Personen, die ihren Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen, dürfen im Freiland generell nur 70 km/h fahren.

Promille
0,0
Promille Info

Der Konsum von Alkohol ist außerhalb des Privatbereiches oder von Gaststätten fast ausnahmslos untersagt.

Verkehr
  • Eine defensive Fahrweise ist angebracht, man sollte jederzeit auf Hindernisse eingestellt sein.
  • Nach Möglichkeiten sind Nachtfahrten zu vermeiden.
  • Vom 1.10. bis 30.4. muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Wegen Mangel vor Ort sollten kleinere Ersatzteile zur Sicherheit mitgebracht werden.
  • Eine schnellere Grenzabfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Das Kfz wird im Regelfall im Reisepass vermerkt.
  • Zubehör: Ersatzlampenset, Feuerlöscher, Länderkennzeichen, Pannendreieck, Verbandskasten.
  • Telefonieren im Straßenverkehr: Eine Freisprechanlage ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Grüne Versicherungskarte ist Pflicht. Wird dies nicht mitgeführt, muss eine kurzzeitige Grenzversicherung abgeschlossen werden.
  • Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen auf allen Rädern Pflicht.
  • Alle Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug außerhalb ge-schlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Camping

Es gibt kaum ausgewiesene Campingplätze. Außer in Landschaftsschutzgebieten und an Hauptverkehrstrassen ist das Zelten grundsätzlich überall erlaubt, jedoch nicht empfehlenswert!CCI-Card (Camping Card International)Für ACE-Mitglieder 10 € je Jahr für Dauerbezieher, 14 € für Jahresbezieher.Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 200 Zigaretten oder 250g Tabakwaren, 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein (nur Personen über 18 Jahre). Waren bis zu einem Geschenkwert von 200 € (oder Gegenwert) Anmerkung: Schmuck, Videogeräte, Laptop, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände sollte man bei Einreise deklarieren, damit bei der Ausreise keine Schwierigkeiten auftreten. Kunstwerke, Antiquitäten und Kaviar sollten nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.Einfuhrverbot: Drogen, Waffen, giftige Substanzen, Betäubungsmittel sowie Gegenstände die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben.

Zoll Ausfuhr

Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg aus der Ukraine in die EU gelten seit 01.12.2008 folgende Freimenge: Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch zollfrei eingeführt werden.

Geld / Devisen

Währung: 1 Griwna (UAH) = 100 Kopeken. Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2, und 1 UAH. Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5, 2 und 1 Kopiyok.Geldwechsel: Geld sollte nur in offiziellen Wechselstuben oder Banken umgetauscht werden. Nicht alle Banken haben Wechselschalter. Tauschgeschäfte auf dem schwarzen Markt sind riskant und nicht zu empfehlen.Kreditkarten: werden nur von einigen Hotels und Restaurants angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.Devisenbestimmungen: Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt. US-$-Noten in neuwertigem Zustand mitführen. Einfuhr Landeswährung: bis zu 3.000 UAH. Für Einwohner der Ukraine gelten andere Bestimmungen.

Telefonieren nach D
81049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
00380 + Ortvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard. Nach einem Beschluss der ukrainischen Regierung 2014 wird nur ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine eine unentgeltliche medizinische Versorgung auf staatliche Kosten gewährt. Für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich nur vorübergehend auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, ist die medizinische Versorgung, insbesondere in Notfällen, kostenpflichtig. Leitungswasser ist nicht für den Konsum geeignet. Mineralwasser in Flaschen ist fast überall erhältlich. Es sind Fälle von Polio (Kinderlähmung) aufgetreten. Der Impfschutz sollte vor Abreise überprüft werden. Reisemedizinische Hinweise unter www.auswaertiges-amt.de. Bei der Einreise in die Ukraine muss eine für die Ukraine gültige Auslandsreise-Krankenversicherung vorgewiesen werden. Der ACE empfiehlt zusätzlich den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE-Info-Service

Unfall

Unfälle
Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Auf den Hauptverkehrsstraßen fahren motorisierte Polizeistreifen.

Pannenhilfe

Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

102

Adresse Rettungsdienst

103

Adresse der Feuerwehr

101

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Wul. Bohdana Chmelnythzkoho 25
01901 Kiew
Tel.: 0038044 24768 00
Fax: 0038044 24768 18
E-Mail: info@kiew.diplo.de
Internet: www.kiew.diplo.de
Botschaft der Ukraine
Albrechtstr. 26
10117 Berlin
Tel.: 030 28 88 71 28
Fax: 030 28 88 71 63
E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua
Internet: www.germany.mfa.gov.ua/de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.
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Amtssprache
Ukrainisch
Amtliches Kennzeichen
UA
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Aktuelle Meldungen

Aktueller Hinweis:Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes:Eine ausführliche Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes ist aktiv und dort abrufbar. Bitte unbedingt beachten.Sicherheit: Angesichts der auch in der Ukraine stark zugenommenen Kriminalität, sollten die bei Reisen in fremde Länder üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Für die Ukraine gilt hier besonders nächtliche Autofahrten über Land möglichst vermeiden (auch wegen schlechter Straßenverhältnisse). Bei eventuell notwendigem Reifenwechsel sollten Fahrzeugtüren sicherheitshalber verschlossen werden, um Diebstahl vorzubeugen. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand besonders auf einsamen Landstraßen nicht angehalten werden. Auf das Tragen auffälliger teurer Kleidung oder Schmuck verzichten. Geld nur in zugelassenen Banken/Wechselstuben tauschen. Es sollte kein Leitungswasser getrunken werden (außer wenn es vorher mindestens zehn Minuten abgekocht wurde)

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,37
Premium Benzin
1,37
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,30
Premium Diesel
1,30
BIO Diesel
1,30
Stand Treibstoffpreise
16.05.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36