27.06.2019

Abgasstufe Euro 6d-TEMP für Wohnmobile

Ab September gilt auch für Reisemobile die Abgasstufe Euro 6d-TEMP – nicht für alle. Und was ist der Unterschied zwischen Euro 6 und Euro VI?

Sie fahren nicht nur im Straßenverkehr etwas behäbiger, sie sind auch bei den Abgasemissionen etwas langsamer unterwegs: Transporter und damit Wohnmobil-Basisfahrzeuge unterliegen den gleichen Abgasstufen wie Pkw, jedoch mit Verzögerung. Siehe Euro 6d-TEMP: Im vergangenen Herbst für Pkw eingeführt, gilt sie ab dem 1. September dieses Jahres für leichte Nutzfahrzeuge, also auch für Wohnmobile. Mit diesem Schritt ändert sich das Messverfahren. Der nun geltende WLTP-Zyklus ist erheblich anspruchsvoller als der bisherige NEFZ-Zyklus. Das bedeutet höhere und realistischere Verbrauchsangaben und somit ebenfalls höhere CO2-Emissionswerte. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit dem Verbrauch. Achten Sie also beim Neukauf eines Wohnmobil auf die Abgasstufe.

Sauber unterwegs dank Adblue

Die Stickoxid-Grenzwerte können ab Euro 6d-TEMP nur mit SCR-Technik erreicht werden. Hier wird künstlicher Harnstoff – Handelsname Adblue – in den Abgasstrom eingespritzt. Er zerlegt schädliche Stickoxide in einem nachgeschalteten Katalysator in harmlose Bestandteile. Schon bisher hatten fast alle Transporterhersteller auf SCR-Technik gesetzt. Ausgeschert war das wichtigste Wohnmobil-Basisfahrzeug, der Fiat Ducato. Dies ändert sich ab Herbst, mit der Folge eines geringfügig erhöhten Leergewichts und eines spürbar höheren Preises, man munkelt von einem Zuschlag in Höhe von 1000 Euro.

Eine Übergangsfrist erlaubt noch Euro 6c-Fahrzeuge

Eine Rundfrage zeigt: Ob Fiat, Citroën und Peugeot, ob Ford, Iveco, Renault oder VW, alle wechseln zu Euro 6d-TEMP. Die große Ausnahme ist Mercedes mit dem Sprinter und den Nutzfahrzeugvarianten des Vito. Offiziell verweigert Mercedes zwar die Aussage, aber Branchenkenner und Transporterverkäufer wissen es: Diese Modelle laufen weiter nach Abgasstufe Euro 6c. Das ist noch ein Jahr möglich, denn die Einführung von Euro 6d-TEMP bezieht sich allein auf neue Typgenehmigungen. Damit erreicht ausgerechnet der Sprinter, er wird dieses Jahr zahlreich auf dem Caravan-Salon vertreten sein, nicht die bestmögliche Abgasstufe.

Auch für noch nicht zugelassene 6b-Fahrzeuge gelten Sonderregelungen

Aber auch wer jetzt ein Wohnmobil mit Euro 6b erwirbt, schaut nicht in die Röhre. Jost Krüger, Leiter des Referats Technik und Umwelt des Herstellerverbands CIVD: „Das EU-Recht sieht eine 18-monatige Übergangsfrist für Wohnmobile in Mehrstufengenehmigung vor, damit bereits produzierte, aber noch nicht zugelassene Wohnmobile für eine bestimmte Zeit noch in den Verkehr gebracht werden können.“ Das hat Sinn, denn aus einem Fahrgestell oder Kastenwagen wird nicht von heute auf morgen ein aufgebautes, verkauftes und zugelassenes Wohnmobil.

Wohnmobilhersteller sind noch nicht verpflichtet, Verbrauchswerte anzugeben

Noch etwas ist neu: Es wird erstmals Verbrauchsangaben für Wohnmobile geben, die nicht à la VW California als Pkw zugelassen werden. Dort sind Verbrauchs- und damit CO2-Angaben schon lange verpflichtend. Hersteller von Basisfahrzeugen müssen den Aufbauern Rechenmodelle zur Verfügung stellen, in die sowohl die Stirnfläche des kompletten Fahrzeugs als auch der Rollwiderstand und das Gewicht eingehen. Daraus lassen sich Verbrauchswerte ermitteln. Wohnmobilhersteller sind allerdings nicht verpflichtet, diese Daten in ihren Katalogen anzugeben. Es dürfte aber eine Frage der Zeit sein, bis sich dies unter dem Druck der Verbraucher ändert.

Euro 6 oder Euro VI – Von Arabern und Römern

Verwirrend: Leichte und schwere Nutzfahrzeuge unterliegen unterschiedlichen Abgasstufen, die aber tragen identische Bezeichnungen. Die Unterscheidung: Leichte Nutzfahrzeuge sind an der Pkw-Gesetzgebung orientiert und tragen arabische Ziffern, zurzeit Euro 6. Für schwere Nutzfahrzeuge gelten römische Ziffern, aktuell Euro VI. Inhaltlich haben die Abgasstufen nichts miteinander zu tun: Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden auf dem Rollenprüfstand gemessen, bei schweren Nutzfahrzeugen laufen Motoren auf Abgasprüfständen. Grenzwerte und Realemissionen sind nicht miteinander vergleichbar. Wo ist die Grenze? Bis zu einer Bezugsmasse von 2380 Kilogramm gilt der Rollenprüfstand, ab 2840 Kilo der Motorentest. Dazwischen können Hersteller die Methode wählen. Bezugsmasse heißt: Leergewicht des fahrfertigen Autos plus 75 Kilo für den Fahrer und 90 Prozent gefüllter Kraftstofftank. Es gilt das Gewicht des individuellen Modells. Fahrgestelle und Kastenwagen werden ohne Auf- und Ausbau gewogen. Sie wiegen in der Regel rund zwei Tonnen, von ganz großen Kalibern abgesehen. Daher fallen fast alle Wohnmobile unter die Messungen auf dem Rollenprüfstand und unter die Abgasbestimmungen mit arabischen Ziffern.

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