28.06.2018

Campingfahrzeuge – In Park-Position

Die Zulassungszahlen von Reisemobilen explodieren, auch Caravans legen zu. Doch wohin mit den vielen rollenden Urlaubsappartements im Alltag?

Klebstoff im Türschloss, Graffiti auf der Flanke, zerstochene Reifen – wer seinen Caravan oder das Reisemobil längere Zeit unbewacht am Straßenrand parkt, muss in manchen Städten mit üblen Überraschungen rechnen. Weniger schlimm, aber ebenfalls unangenehm sind Konflikte mit den Nachbarn oder Besuch von der Polizei – denn nicht jeder freut sich, wenn ein weißer Riese auf Dauer den Himmel vor Wohnung oder Eigenheim verdunkelt und manchmal sogar zwei kostbare Pkw-Parkplätze belegt.

Für Wohnwagen ohne Zugfahrzeug gelten Fristen

Bei Caravans ist die Angelegenheit klar: Paragraf 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest: „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.“ Das reicht allemal zur Urlaubsvorbereitung oder zur Nachsorge. Obwohl manche Gemeinden ein Auge zudrücken: Spätestens nach zwei Wochen muss der Caravan seiner Bestimmung zugeführt werden, die Räder müssen rollen. Einfach eine Wagenlänge verschieben reicht dafür nicht, eine Runde am Haken des Zugfahrzeugs um den Block dagegen schon.

Ausgenommen von der Frist, aber unwahrscheinlich ist längerfristiges Parken angekoppelt an einem Pkw, also Startbereitschaft. Achtung, Paragraf 17 der StVO ergänzt: „Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.“ Das heißt für einen Caravan: nachts unter einer durchgehend eingeschalteten Straßenlaterne stehen oder mit einer Parkwarntafel ausgerüstet sein.

Viele Bauern bieten Flächen zum Abstellen der Wohnwagen an

Besitzer eines Anwesens mit größerer Fläche können den Caravan auf dem eigenen Grundstück abstellen. Wenn er aber überwiegend ortsfest eingesetzt wird, kann sich das Baurechtsamt einschalten, dann ist eine Genehmigung erforderlich. Gängig ist aus allen diesen Gründen das Abstellen auf einem externen Platz, das bieten Bauern, Besitzer von Brachgeländen oder Scheunen an. Ab etwa 20 Euro im Monat sind Caravanbesitzer dabei.

Reisemobile dürfen dort parken, wo es nicht verboten ist

Wie aber sieht es mit Reisemobilen aus? Deren Neuzulassungen haben sich binnen weniger Jahre in Deutschland auf 40.000 Fahrzeuge verdoppelt, entsprechend prägen sie das Straßenbild. Bei kompakten Campingbussen mit Pkw-Zulassung wie dem VW California ist auch Laien klar, dass sie Rechte wie jeder andere Autobesitzer genießen. Das bedeutet, sie dürfen überall dort parken, wo es nicht verboten ist.

So mancher Nachbar sieht das spätestens bei den beliebten hochgewachsenen großen Campingbussen und erst recht bei wuchtigen Reisemobilen mit Aufbau ganz anders. Aber hier ist die Lage ebenso. Das gilt selbst für ausladende, an die zehn Meter lange 7,5-Tonner. Wobei nicht alles erlaubt ist: Ist das Parken nur für Personenkraftwagen erlaubt, müssen Reisemobile (Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung) weiterziehen.

Reisemobilisten sollten es mit ihren Nachbarn nicht verscherzen

Für Caravans wie Reisemobile gilt: Parkflächenmarkierungen sind zu beachten – wer längs oder seitlich darüber hinausragt, kann Ärger bekommen. Und zur gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Abstand von drei Metern zu wahren, damit im Notfall Einsatzfahrzeuge nicht stecken bleiben.

Reisemobile betrifft: Wird das Parken auf Gehwegen erlaubt, so gilt dies nur für die Fahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Und für Reisemobile oberhalb von 3,5 Tonnen gilt noch der bereits erwähnte Paragraf 17.

Indes gehört sich im Alltag nicht alles, was juristisch erlaubt ist. Caravaner oder Reisemobilbesitzer sollten es sich nicht unnötig mit den Nachbarn verscherzen. Besser, man redet rechtzeitig miteinander. Das gilt höflicherweise bereits für die 14-Tages-Frist des Caravans vor der Haustür, das gilt erst recht für ein voluminöses Reisemobil als Dauerparker vor dem Nachbargrundstück. Auch für Reisemobile empfiehlt sich ein separater Stellplatz als Ausweg – in ruhigen Gegenden genügt manchmal schon der ungestörte Parkplatz eine Straße weiter. Das vermeidet Klebstoff im Türschloss, Graffiti auf der Flanke, zerstochene Reifen oder einfach Missstimmung in der Nachbarschaft.

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