26.09.2017

ACE-Experten – Infos zu Umweltzonen?

Andere Stoßdämpfer?– In unserer Service-Rubrik beantworten wir interessante Fragen rund um Auto, Mobilität und Freizeit.

Infos zu Umweltzonen in Großbritannien?

Nächstes Frühjahr möchte ich mit dem Wohnmobil nach Großbritannien reisen. Man liest in letzter Zeit viel über Umweltzonen, die auch kurzfristig eingerichtet werden, oder mautpflichtige Strecken. Jetzt bin ich etwas verunsichert, ich möchte nicht irgendwo fahren, wo ich nicht darf. Wo kann ich mich informieren? Sebastian K., Pinneberg

Tilman Tetzloff, Reise & Touristik: Keine Bange, dafür sind Sie ja Mitglied bei Ihrem ACE. Es gibt zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie sich auf unserer Homepage ausführlich über das Reiseland informieren. Hier finden Sie dann Angaben zu Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, aber vor allem aber auch Angaben zu abweichenden Verkehrsvorschriften und Besonderheiten, wie zum Beispiel Umweltzonen. Außerdem sind ausführliche Mautinformationen über die einzelnen Länder abrufbar, denn gerade hier gibt es sehr viele unterschiedliche und zum Teil auch verwirrende Bestimmungen. So kann zum Beispiel die Mautgebühr für den Dartford Tunnel (eine Verbindung unter der Themse in London) nicht direkt vor Ort bezahlt werden. Die Zahlung muss entweder im Voraus oder spätestens bis 24 Uhr am Folgetag getätigt werden. Sie kann telefonisch, online, auf dem Postweg oder bei einer Payzone-Verkaufsstelle erfolgen. Außerdem erhalten Sie mit einem Anruf oder einer Bestellung über unsere Website gerne ein Tourenpaket. Darin sind ebenfalls alle oben genannten Informationen und mehr enthalten, wenn gewünscht auch mit einer individuell ausgearbeiteten Reiseroute.

Stärkere Stoßdämpfer am Wohnwagen einbauen?

Mein etwa zehn Jahre alter Wohnwagen mit Auflastung auf 1600 Kilogramm benötigt schon zum zweiten Mal neue Stoßdämpfer. Die Stoßdämpfer sind jeweils nur rund 8000 Kilometer gelaufen. Meine Frage: Ist es normal, dass die Stoßdämpfer nur so kurze Zeit halten? Kann man eventuell stärkere Stoßdämpfer (1800 kg) einbauen? Heini H., Heilbronn

Gert Schleichert, Auto & Verkehr: Der von Ihnen beschriebene Stoßdämpferverschleiß liegt deutlich über der Norm. Bei Autos wird empfohlen, die Stoßdämpfer nach 80.000 Kilometern überprüfen zu lassen. Da die Stoßdämpfer eines Wohnwagens denen im Auto ähneln, sollten ähnliche Laufleistungen realisierbar sein. Dies lässt in Ihrem Fall zwei Schlussfolgerungen zu: Erstens: Die verbauten Stoßdämpfer sind tatsächlich nicht für das Gewicht Ihres Wohnwagens ausgelegt und verschleißen daher deutlich schneller. In diesem Fall sollten Sie mit der Fachwerkstatt Ihres Vertrauens eine Lösung finden. Dies könnten zum Beispiel größer dimensionierte Stoßdämpfer sein. Zweitens: Die verbauten Stoßdämpfer sind fehlerhaft gefertigt und sind daher bereits nach 8000 Kilometern defekt. Generell kann es nicht schaden, den Hersteller der Stoßdämpfer zu kontaktieren und über die deutlich zu kurze Lebensdauer seines Produktes zu informieren. Vielleicht zeigt sich der Hersteller ja kulant und übernimmt einen Teil der anfallenden Kosten.

Wohnwagen – Mit dem Caravan auf der ganz linken Spur überholen?

Wir haben uns kürzlich einen Wohnwagen angeschafft und wollen damit im August zum ersten Mal in Urlaub fahren, es soll an die Nordsee gehen. Darf man mit einem Wohnwagen eigentlich bei einer dreispurigen Autobahn auch auf der linken Spur fahren, um langsamere Fahrzeuge zu überholen? Armin P., Nürnberg

Hannes Krämer, Rechtsreferat: Bei drei Richtungsfahrstreifen auf einer Bundesautobahn darf den linken der drei Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzen, wer einen Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder aber ein Fahrzeug mit Anhänger führt. Insofern die Überholgeschwindigkeit wesentlich höher ist als die des zu Überholenden, dürfen Sie in Deutschland auf dreispurigen Bundesautobahnen mit Ihrem Gespann also nur auf der mittleren Spur überholen, wenn kein sonstiges Verbot angezeigt ist. Bitte beachten Sie dabei, dass zur Vermeidung von sogenannten „Elefantenrennen“ der Überholvorgang nach circa 45 Sekunden abgeschlossen sein muss. Weiterhin kann es sein, dass insbesondere an Steigungen Mindestgeschwindigkeiten für die Fahrstreifen ausgewiesen sind, die Sie nicht unterschreiten dürfen. Beim Ausscheren sollte der rückwärtige Raum der Überholspur unbedingt frei sein, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sowie Unfälle mit wesentlich schnelleren Fahrzeugen zu vermeiden.

ACE-Tipp

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?

Schreiben Sie an: redaktion@ace.de – Stichwort „ACE-Experten“