02.11.2020

"196er-Führerschein" – Männeranteil bei über 80 Prozent

Seit Anfang 2020 ist es in Deutschland einfacher geworden, eine Fahrerlaubnis für 125er zu erwerben. Das wird offenbar rege genutzt.

Rund 27.000 Personen in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2020 die neue Schlüsselzahl „196“ im Zentralen Fahrerlaubnisregister eintragen lassen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, erfreut sich der vereinfachte Erwerb einer Fahrerlaubnis für Zweiräder der 125er-Klasse mit einem Anteil von 82 Prozent vor allem bei Männern großer Beliebtheit.

Vor allem bei Fahrern mittleren Alters beliebt

Die meisten „196-er“ waren zudem zwischen 45 und 60 Jahre alt: 46 Prozent der Einträge entfallen auf diese Altersgruppe, während der Anteil der 31 bis 44 Jahre alten Personen bei 40 %, der bis 30 Jahre bei 12 % sowie der über 61 Jahre alten Personen bei 2 % liegt.

Einfacher Weg zum Leichtkraftrad-Fahrer

Der „196er-Führerschein“ basiert auf einer am 31. Dezember 2019 in Kraft getretenen Neuregelung, die es Inhabern der Fahrerlaubnis B (Pkw-Führerschein) ermöglicht, sich mit vergleichsweise wenig Aufwand zum Führen von Leichtkrafträdern, den bis zu 11 kW/15 PS starken 125ern, zu qualifizieren.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Als Voraussetzung muss der Führerscheininhaber mindestens 25 Jahre alt und außerdem bereits seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B sein. Eine theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule sieht neben vier Theorieeinheiten à 90 Minuten noch 5 Praxiseinheiten über die gleiche Länge vor. Die sonst beim Führerscheinerwerb geforderten Prüfungen entfallen.

Zum "richtigen" Motorradfahrer wird man mit dem "196er"-Führerschein nicht

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein darf man zwar Leichtkrafträder fahren, doch hat man damit nicht die Führerscheinklasse A1 erworben. Entsprechend sind 196er-Inhaber nicht zur vereinfachten Erweiterung von A1 auf die Motorrad-führerscheinklassen A2 beziehungsweise A berechtigt. Außerdem gilt die Erweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands und berechtigt nicht automatisch zum Führen einer 125er im Ausland.