14.09.2023

Neue Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge"

Ab dem 26. September 2023 kann ein Antrag auf die Förderung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Wallboxen gestellt werden. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Update vom 27.09.2023

Bereits nach einem Tag waren die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher derzeit nicht mehr möglich.

Für bereits gestellte und bewilligte Anträge sind die Zuschüsse reserviert.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine komplette Anlage, die Solarstrom erzeugen, speichern und ein Elektroauto laden kann, also die Komponenten Photovoltaik-Anlage (Solarzellen, Wechselrichter), stationärer Stromspeicher (Akku), Lademöglichkeit (Wallbox) sowie die Installation.

So funktionieren die Anlagen: Ein Rechenbeispiel

Für unser Rechenbeispiel liefert die Solaranlage durchschnittlich 5,5 kW, somit können in einer Stunde 5,5 kWh in den Stromspeicher oder das Auto fließen. Das Auto ist aber gerade nicht vor Ort oder bereits vollgeladen. Dafür ist der Speicher gut. Der Speicher hat eine Kapazität von 11 kWh. Somit ist er in zwei Stunden voll. Kommt das Auto zurück, kann der Strom aus dem Speicher in das Auto geladen werden. Da Auto und Wallbox eine AC-Ladeleistung von 11 kW haben, ist der Speicher nach einer Stunde leer. Im Auto sind nun 11 kWh mehr Energie gespeichert. Damit kommt es im Stadtverkehr etwa 100 km weit. Wird im Haus gerade Strom verbraucht, werden Speicher und Elektroauto entsprechend langsamer geladen.

Warum diese Kombination?

Sie soll dazu führen, dass Strom zum Fahren und Wohnen selbst erzeugt wird. Wenn das Elektroauto bereits voll oder nicht vor Ort ist, kann der Stromspeicher Strom aufnehmen und im Haushalt abgeben. Mit einer optionalen bidirektionalen Wallbox, die deutlich mehr kostet, aber auch höher gefördert wird als eine herkömmliche, kann auch die Batterie des Autos zusätzlich als Stromspeicher dienen, also auch Strom für die Hausversorgung oder den stationären Speicher abgeben. Eine direkte Stabilisierung des allgemeinen Stromnetzes durch die Einspeisung (und Vergütung) selbst erzeugten Stroms ist nicht erwünscht. Der Strom muss vorwiegend zum Laden des Autos und des Speichers genutzt werden, ein Überschuss muss dann vorranging zum Wohnen genutzt werden und kann, wenn noch immer Überschuss vorhanden sein sollte, nachrangig ins Stromnetz der allgemeinen Versorgungeingespeist werden. Trotzdem wird durch die dezentrale private Stromerzeugung das Stromnetz stabilisiert.

Wer ist berechtigt?

Antragsberechtigt sind nur private Eigentümer von Wohngebäuden (keine Wohnungseigentümer), die diese selbst und in Deutschland als Erstwohnsitz bewohnen. Zudem muss ein Elektroauto vorhanden oder bestellt sein, wobei Kauf oder Leasing möglich ist.

Weitere Förderbedingungen auf einen Blick:

  • Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher werden gleichzeitig umgesetzt, und es ist bisher noch keine verbindliche Bestellung der Komponenten erfolgt.
  • Die Komponenten werden fabrikneu bestellt.
  • Der erzeugte Strom wird überwiegend für das Elektroauto und den Eigenverbrauch genutzt.
  • Wurde eine der Komponenten, beispielsweise die Wallbox, bereits gefördert, ist keine weitere Förderung möglich.
  • Eine bereits erhaltene Förderung für das Elektroauto beeinflusst die Förderfähigkeit nicht.

 

Detaillierte Informationen, auch zur Antragsstellung sind auf den Internetseiten der KfW zu finden. Hier kann auch über einen Vorab-Check geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind.

Wie hoch sind die Förderbeträge?

Die Förderbeträge sind abhängig von der Leistung der Photovoltaikanlage und des Speichers. Hinzu kommt eine Pauschale für die Ladestation. Insgesamt liegt die Förderung bei maximal 10.200 Euro.

Komponente

Erforderliche Leistung

Förderbetrag

Photovoltaikanlage

mind. 5 kWp

600 Euro pro kWp, max. 6000 Euro

Speicher

mind. 5 kWh

250 Euro pro kWh, max. 3000 Euro

Ladestation

mind. 11 kW

600 Euro für die Ladestation

Bidirektionale Ladestation

mind. 11 kW

1200 Euro für die bidirektionale Ladestation

Unser Fazit:  Der ACE begrüßt die Neuauflage der Wallbox-Förderung. Je nach Größe der Anlage und den Installationskosten liegt die Förderung bei bis zu 40 Prozent. Der ACE hatte allerdings gefordert, dass auch Fahrzeuge, die Strom abgeben können, als Speicher akzeptiert werden und dass die Förderung nicht abhängig von Wohneigentum sein darf. Das hätte den Empfängerkreis deutlich vergrößert und dem Vorwurf entgegengewirkt, die Förderung sowie die Elektromobilität sei nur für Besserverdienende konzipiert.

Weitere Infos bietet unser Online-Artikel „Wallbox-Förderung – Fragen und Antworten“.