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VW und seine Konzern-Töchter Audi, Seat und Skoda müssen wegen eines möglichen Defekts an der Lenkung weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten rufen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) droht ein Schraubenbruch aufgrund von Korrosion, was einen Ausfall der Lenkung zur Folge hätte.
Der Rückruf gilt für Fahrzeuge der folgenden Baureihen aus dem Produktionszeitraum vom 24. September 2013 bis 1. Juli 2024:
Aus dem Produktionszeitraum 31. Oktober 2017 bis 23.Mai 2024:
Aus dem Produtkionszeitraum April 2016 bis September 2024:
Aus dem Produktionszeitraum November 2015 bis August 2026:
Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden sind der Behörde bislang nicht bekannt. In der Werkstatt wird die Verschraubung der Lenkung durch eine korrosionsresistentere Schraube ersetzt. Die Rückrufaktion wird vom KBA unter der Referenznummer 17016R geführt und befindet sich noch in Untersuchung. Ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, lässt sich anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer beim Hersteller oder in einer Vertragswerkstatt klären.
Wer ein Rückruf-Schreiben erhält, sollte zunächst prüfen, ob es sich um einen verpflichtenden Rückruf handelt. Dies lässt sich zum Beispiel an einer KBA-Referenznummer erkennen, während freiwillige Rückrufe oft als „Service-Aktion“, „Qualitätsmaßnahme“ oder „Produktverbesserungsmaßnahme“ deklariert werden. Verpflichtende Rückrufe können vom KBA angeordnet werden, wenn ein sicherheits- oder umweltrelevanter Mangel festgestellt wird. Häufig geht es dabei um Defekte an den Airbags, der Lenkung, am Fahrwerk, Motor oder an den Bremsen. Betroffene Fahrzeuge müssen schnellstmöglich in eine Werkstatt.
Wer untätig bleibt, setzt sich und andere Verkehrsteilnehmende einem erhöhten Risiko aus. Werden drei postalische Aufforderungen ignoriert, drohen neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs und Einschränkungen beim Versicherungsschutz sowie bei bestehenden Gewährleistungen. Zudem kann bei der Hauptuntersuchung die Plakette verweigert werden.
Freiwillige Service-Aktionen betreffen weniger kritische Mängel. Verarbeitungsmängel an der Karosserie, welche zu Feuchtigkeit im Innenraum und Rostschäden führen, fallen ebenso darunter wie beispielsweise fehlerhafte Bauteile, die einen Motorschaden verursachen können. Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer sind nicht zum Werkstattbesuch verpflichtet. Der ACE rät dennoch dringend, Service-Aktionen genauso ernst zu nehmen: Dadurch können Folgeschäden vermieden werden, Gewährleistungen bleiben bestehen und der Wert des Fahrzeugs bleibt im besten Fall erhalten. Auch mögliche Kulanzleistungen der Hersteller werden nach der Teilnahme an Service-Aktionen eher gewährt.
Bei einem Rückruf müssen die Hersteller die Reparaturkosten in vielen Fällen übernehmen. In manchen Fällen ist die Kostenübernahme auf die Gewährleistungsfrist oder Garantiezeit beschränkt. Um im Rahmen einer Rückrufaktion einen weiteren Image-Schaden zu vermeiden, werden Auseinandersetzungen mit den Kunden über Reparaturkosten jedoch eher gemieden. Sein Fahrzeug nach einer Rückrufaktion ganz zurückzugeben, ist nur möglich, wenn es trotz Nachbesserung immer noch einen erheblichen Mangel aufweist und die Voraussetzungen vorliegen.
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