AUTOKAUF UND -VERKAUF

Auto kaufen oder Gebrauchtwagen verkaufen

Auto fahren und unterhalten kostet Geld. Es gibt viele Möglichkeiten, den Geldbeutel zu entlasten. Gebrauchtwagen sind meistens eine günstigere Alternative zu Neuwagen, es gibt aber auch Schnäppchen für Neuwagenkäufer.

Tachomanipulation bei Gebrauchtwagen

Manchmal hilft ein Blick unter die Motorhaube: Aufkleber zum Ölwechsel oder Zahnriemenwechsel können so manchen Betrug auffliegen lassen. Schauen Sie außerdem auf den Servicezettel, auf dem die Werkstätten u.a. auch die Laufleistung notieren.

Diesel-Ratgeber: Kauf und Leasing


In Zeiten von Abgasskandalen und Fahrverboten einen Diesel kaufen? Oder doch lieber leasen? Und mit welcher Schadstoffnorm bin ich auch zukünftig von Fahrverboten nicht betroffen? Die wichtigsten Fragen rund um die Anschaffung eines Neuwagens beantwortet unser Video „Diesel - kaufen oder leasen“.

Messverfahren WLTP

Wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und wie viele Emissionen es ausstößt, wird mit dem Messverfahren WLTP ermittelt, das seit September 2018 für alle neu zugelassenen Pkw in Deutschland vorgeschrieben ist. Wir informieren Sie hier, warum der neue Standard eingeführt wurde, was ihn auszeichnet und was Autofahrende in der Folge beachten müssen.


Was Autofahrer vor dem Neuwagenkauf über das Messverfahren WLTP wissen sollten:

Genormte Prüfverfahren messen den Kraftstoffverbrauch sowie den Emissionsausstoß von Fahrzeugen, um verschiedene Modelle vergleichbar zu machen. Doch realitätsnah war der seit 1992 gültige NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) nicht. Im März 2014 beschlossen die Vereinten Nationen eine sukzessive Umstellung auf WLTP – Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure. Zwar kann auch dieses Messverfahren nicht die gesamte Bandbreite der tatsächlichen Fahrzeugnutzung abbilden, jedoch basiert der WLTP auf empirisch erhobenen realen Fahrdaten und liefert deutlich realitätsnähere Verbrauchswerte. Es werden auch weit mehr verbrauchsbeeinflussende Faktoren, wie Fahrstil, Wetter, Reifen und Fahrstrecke im Test berücksichtigt. In der Folge fallen die gemessenen Verbrauchswerte größtenteils höher aus. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge. Autohersteller sind stärker gefordert, vorhandene Technologien anzuwenden und zu verbessern, damit ihre Fahrzeuge sauber sind und typgenehmigt werden.

Der WLTP ist wie der NEFZ ein Labortest auf dem Rollenprüfstand. Jedoch ist der aktuelle Testzyklus 50 Prozent länger, erheblich dynamischer und verlangt den Fahrzeugen mehr Leistung ab. Auch bestehen höhere Anforderungen an die Testdurchführung, die Auswertung der Ergebnisse und deren Dokumentation. Beispielsweise wird auch der Einfluss der Sonderausstattung der verschiedenen Fahrzeugmodelle auf den Verbrauch geprüft. Für die Ermittlung der Verbrauchswerte ist ein etwa doppelt so hoher Aufwand nötig – doch sind sie dadurch wesentlich realistischer. Zusätzlich zum WLTP werden, zur Kontrolle der Grenzwerteinhaltung für Stickoxide und Partikelanzahl, in der EU seit September 2017 schrittweise auch Straßentests (RDE – Real Driving Emissions) angewendet. Dabei wird der Fahrzeugverbrauch auf der Straße, unter realen Strecken- und Umweltbedingungen sowie unter Fahrzeuglast, abgebildet.

Die Einführung des WLTP für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erfolgt schrittweise und nur für Neufahrzeuge. Die nach WLTP ermittelten CO2-Werte sind seit September 2017 EU-weit bei der Genehmigung neuer Fahrzeugtypen verbindlich. Alte Werte nach NEFZ wurden in Fahrzeugpapieren zusätzlich ausgewiesen. Seit September 2018 müssen nun die Werte nach WLTP bei erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung von Pkw bis zur Emissionsklasse Euro 6c vorliegen. Autohersteller sind seitdem verpflichtet, neben neuen Pkw-Modellen, auch alle auf dem Markt befindlichen Modelle nach WLTP prüfen zu lassen. Der 1. September 2018 war außerdem Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kfz-Steuer. Ein Jahr später, ab 1.September 2019, gilt das neue Messverfahren auch für leichte Nutzfahrzeuge sowie für Pkw der neuen Abgasnorm Euro 6d-Temp.

Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sind für Verbraucher wesentliche Kriterien beim Autokauf, da sie Rückschlüsse auf Betriebskosten und Klimarelevanz möglich machen. Diese Angaben sind seit der Umstellung auf WLTP genauer. Gestützt wird diese durch eine aktualisierte Pkw-Energiekennzeichnung (Pkw-EnVKV) mit angepasstem Pkw-Label. Darüber hinaus ist der WLTP in vielen Ländern Basis für die Kfz-Besteuerung, so auch in Deutschland. Bei Erstzulassung seit September 2018 müssen sich Verbraucher daher, aufgrund der tendenziell steigenden, weil realitätsnäherern, CO2- und Verbrauchswerte, auf eine höher ausfallende Autosteuer einstellen. Die internationale Forschungsorganisation ICCT spricht im Vergleich zum NEFZ von im Schnitt zehn bis 15 Prozent höheren Verbrauchs- und CO2-Angaben. Allerdings sollen die Emissionswerte zwischen den Herstellern variieren, je nachdem, wie realitätsnah die Werte vorher waren. Die CO2-Werte können somit auch nahezu gleich bleiben.

Wie wirkt sich WLTP auf die Berechnung der Kfz-Steuer aus?

Die Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer mit CO2-Bezug gilt seit dem 1. Juli 2009. Seither wird neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Ausstoß berücksichtigt. Dies änderte sich auch mit der WLTP-Einführung nicht – der Steuerbetrag für den CO2-Wert hingegen schon.


Bei Dieselfahrzeugen wurde der nach Hubraum berechnete Teil der Kfz-Steuer von zehn auf 9,50 Euro gesenkt und bei Benzinfahrzeugen fällt ein hubraumabhängiger Betrag von zwei Euro, je angefangene 100 Kubikzentimeter, an. Jedes Gramm CO2 oberhalb des seit 2014 gültigen steuerfreien Sockelbetrags von 95 Gramm je Kilometer wird zudem mit zwei Euro besteuert. Basis für die Berechnung ist der in den Fahrzeugpapieren eingetragene CO2-Wert. Weil die vormals geschönten Werte für den Verbrauch durch WLTP realistischer und damit meist höher werden, steigt in den meisten Fällen die Kfz-Steuer an, allerdings nicht immer: Für den Subaru Outback (Modell 2.5i Sport Lineartronic) beispielsweise wurde der über NEFZ errechnete CO2-Wert (226 g/km) durch die WLTP-Messung nach unten korrigiert (193 g/km). Es ergibt sich nun eine um rund 21 Prozent niedrigere Kfz-Steuer von 246 Euro statt 312 Euro (NEFZ). Für den BMW 218i (Modell Active Tourer Sportline Steptronic (DKG)) hingegen fällt aufgrund vormals zu niedrig angesetzter Abgaswerte künftig eine 50 Prozent höhere Kfz-Steuer an: statt 104 Euro (NEFZ) sind nun 156 Euro zu zahlen. Während NEFZ 132 Gramm CO2 pro Kilometer gemessen hatte, liegt der realistischere WLTP-Wert bei 158 g/km.

Fazit

Ziel der Umstellung des Abgas-Messverfahren WLTP sowie realer Straßentests (RDE) sind möglichst exakte Verbrauchsangaben. Zusammengefasst ist durch die schrittweise Einführung zu beachten, dass die Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP seit 1. September 2018 erstmals zugelassene Pkw betreffen, vorher zugelassene Fahrzeuge hingegen nicht. Auch der Steuerbetrag verändert sich nur für Fahrer von Autos mit Erstzulassung seit September 2018. Beim Kauf eines neu zugelassenen Autos sollten Autofahrende dem CO2-Wert auf dem Verkaufsblatt des Händlers besondere Aufmerksamkeit zugestehen. Ein niedriger CO2-Wert bedeutet einen geringen Kraftstoffverbrauch sowie einen entsprechend günstigen Steuersatz.

Der Auspuff an einem Neuwagen
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Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens

Achsen vermessen

Eine korrekte Achsgeometrie ist wichtig, um die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs zu gewährleisten. Unkorrekt eingestellte Achsen führen dazu, dass das Fahrzeug zum Beispiel beim Bremsen aus der Spur „zieht“ und der Reifenverschleiß enorm zunimmt. Außerdem verbrauchen solche Autos auf Grund der beeinträchtigten Fahrphysik mehr Sprit.

Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens ist es daher ratsam, auch in puncto Fahrgestell auf Nummer sicher zu gehen. Gibt es Zweifel an der richtigen Einstellung, sollte eine elektronische Achsvermessung durchgeführt werden. Damit wird geprüft, ob alle Räder in den korrekten Winkeln zueinander, zum Fahrzeug und der Fahrbahn ausgerichtet sind. So lässt sich auch ein möglicher Verdacht erhärten, dass es sich bei dem fraglichen Gebrauchtwagen um ein Unfallfahrzeug handelt. Ferner lassen sich mit der Achsvermessung auch Aufhängungsdefekte ermitteln.

Die Kosten für die reine Vermessung ohne Einstellarbeiten belaufen sich zwischen 30.- und 50.- Euro. Kommen noch Einstellarbeiten hinzu, müssen Sie bis zu 80.-Euro rechnen.

 

Checkliste

Bei Gebrauchtwagen kauf gibt es viele Punkte zu beachten. Ist das Auto ein Unfallwagen? Anzeichen dafür können bspw. ungleiche Spaltmaße am Kofferrau, an der Motorhaube, an Kotflügeln und Seitenteilen sein. Desweiteren können ein geringer Abstand des Reifens zum Radlauf oder Klebereste an Bauteilen auf einen Unfallwagen schließen lassen. Fahren Sie deshalb das Auto immer Probe.

Zudem sollten Sie nach Serviceheft und Werkstattrechungen schauen, da diese Informationen zur Vergangheit des Fahreuges liefern.

Checken Sie u. a. Reifen, Lenkung, Batterie, Ratlager, Stoßdämpfer und Motor.

In unserer nützlichen PDF-Checkliste finden Sie alle wichtigen Punkte für den Check des Gebrauchtwagens.

 

DAT-Bewertung

Nutzen Sie die DAT-Gebrauchtwagenbewertung: Zur Darstellung des aktuellen Händler-Einkaufswertes Ihres Gebrauchten ist zunächst eine exakte Fahrzeugdefinition erforderlich. Sofern Sie Ihren Fahrzeugschein gerade zur Hand haben, erleichtert Ihnen der dort enthaltene KBA-Schlüssel die Suche.

 

Gewährleistungsrecht

Sollten sich nach dem Autokauf Mängel am Wagen herausstellen, haben Sie Anspruch auf "Gewährleistung". Manche Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler versuchen, die gesetzliche Gewährleistung mittels so genannter Agenturgeschäfte zu umgehen. Dabei werden Gebrauchtwagen nicht im Händlernamen vertrieben, sondern im Auftrag einer Privatperson. Weil das neue Gesetz eine Gewährleistung bei privaten Gebrauchtwagenvereinbarungen ausschließt, glauben Händler, sich so von Garantiepflichten freistellen zu können. Derartige Umgehungsgeschäfte sind aber verboten.

Hüten sollten sich Autokäufer auch vor schillernden Gebrauchtwagengarantien. Sie sind teuer und  bringen in der Regel keine Vorteile, weil die gesetzliche Gewährleistung bereits die Regulierung von Mängeln abdeckt. Selbst bei Gebrauchtwagen gilt die gesetzliche Gewährleistung für das komplette Fahrzeug und nicht nur für bestimmte Aggregate. Fraglich ist in Einzelfällen nur, ob etwaige Mängel auf altersbedingte Abnutzungserscheinungen zurückgeführt werden können. Im Streitfall muss dann der Händler im Rahmen der Beweislastumkehr belegen, dass der beanstandete Fehler erst nach dem Verkauf aufgetreten ist.

Wichtig: Die Beweislastumkehrung gilt nur in den ersten Monaten nach Fahrzeugübergabe. Später liegt die Beweisführung für Fehler am Fahrzeug beim Käufer.

 

Kauf beim Händler

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte sollte seinen „Gebrauchten“ besser bei einem professionellen Händler erwerben. Dabei muss in Kauf genommen werden, dass man rund 10 Prozent mehr bezahlen muss als bei Privatverkäufen. Doch beim Händler sind dafür meist Inspektion, HU, Finanzierung, gesetzliche Gewährleistung und vieles mehr inklusive.

Vorsicht geboten ist, wenn

  • der Händler nicht Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist
  • kein Autofachmann, am besten ein Kfz-Meister, hinter dem Betrieb steckt
  • Aussagen wie "tipptopp", "Bestzustand", "neuwertig", "technisch einwandfrei" den schlechten Zustand des Fahrzeugs verschleiern sollen
  • Formulierungen wie „fahrbereit“ oder „noch 10 Monate TÜV“ verwendet werden
  • das Fahrzeug laut Vertrag „nicht werkstattgeprüft“ ist
  • die tatsächliche Kilometerleistung des Fahrzeugs nicht angegeben ist

Automärkte haben meist wenig mit seriösen Händlern zu tun. Die "Chance" in die Fänge von Betrügern zu geraten ist hoch. Sollten Sie Interesse an einem Fahrzeug haben, notieren Sie sich unbedingt die Personalien des Verkäufers. Passen Sie genau auf, ob alle Papiere komplett vorliegen. Wenn der Verkäufer gleichzeitig nicht auch Pkw-Halter ist, muss er über eine schriftliche Vollmacht verfügen.

 

Kauf im Internet

Autobörsen im Web gibt es viele. Das Angebot an Fahrzeugen ist riesig, wenige Klicks genügen um sich einen Überblick zu verschaffen.

Doch Vorsicht: Die Internet-Anbieter fungieren nur als Kontaktbörse: Sie treten in der Regel nicht als Vertreter des Käufers bzw. Verkäufers in Aktion auf. Daher sind sie im rechtlichen Sinne keine "Vermittler". Dies bedeutet, dass der Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens zu den ganz normalen Konditionen stattfindet –je nachdem, ob man den Kaufvertrag irgendwann später mit einem Händler oder einer Privatperson abschließt.

Wichtig: Wer vorher bezahlt, ohne das Objekt in Augenschein zu nehmen ist entweder mutig oder naiv: Ohne Probefahrt sollte ein Fahrzeug nicht gekauft werden.

 

Kauf von privat

Viele schwören auf einen Autokauf von privat. Kann man doch eine Menge Geld sparen, weil die Händlerprovision weg fällt. Auch ist das Angebot groß. Das „Traumauto“ zu einem vernünftigen Preis zu bekommen gelingt jedoch nicht immer ohne Vorbereitung. Da beim Privatkauf die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen wird, lassen sich dem Verkäufer schwerlich nachträgliche Mängel in Rechnung zu stellen.

  • Nehmen Sie in jeden Fall eine fachkundige Person Ihres Vertrauens mit, die sich das Fahrzeug gründlich ansieht.
  • Verzichten Sie nicht auf einen gründlichen Technik-Check. Gehen Sie dabei am besten nach einer formalen Checkliste vor.
  • Kommt es zum Vertragsabschluss, sollte man als Käufer prüfen, ob Verkäufer und Pkw-Halter identisch sind. Falls nicht: Schriftliche Vollmacht zeigen lassen und Passnummer des Verkäufers notieren.

 

Kleingedrucktes

Viele Händler bieten Gebrauchte mit Garantie an. Hier handelt es sich im Prinzip um Reparaturkosten-Versicherungen. Man sollte immer genau prüfen, ob sie ihr Geld auch wert sind oder ob sie nur Folgegeschäfte sichern sollen. Bestimmte Service- oder Inspektionsarbeiten sind in diesen Fällen oft fest vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Gewährleistungsausschluss.
Normalerweise ist die Garantie auf einzelne Fahrzeugteile beschränkt, etwa den Motor oder die Kupplung. Verschleiß fällt nicht unter das Thema Gewährleistungen.

Auch gilt die Garantie oft nur für sechs Monate. Bei Laufleistungen über 100.000 Kilometer gibt es bspw. oft nur 40 % Kostenersatz.

Deshalb gilt:  Das "Kleingedruckte" besonders genau lesen!

 

Tachostand

Besonders beim Kauf von privat an privat wird leider oft getrickst: Mit geschickten Manipulationen wird der Tachostand beispielsweise auf die Hälfte der tatsächlichen Laufleistung zurückgedreht.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az.4 Str654/79) entschieden, dass man sich bei einer Manipulation seines Tachos noch nicht einer Fälschung technischer Daten schuldig macht. Die Wegstreckenanzeige in einem Kraftfahrzeug sei nämlich keine "technische Aufzeichnung des Kilometerstands im Sinne von §268 StR". Doch wer wissentlich ein so frisiertes Fahrzeug verkauft, ist ein Betrüger. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und der betrogene Käufer kann den Kaufpreis zurückfordern.

Käufer können einen manipulierten Kilometerstand selbst entdecken, indem sie den Kilometerstand mit der Angabe auf dem letzten TÜV-Gutachten vergleichen. Ist die Stelle verwischt oder fehlt der Beleg, dann ist Vorsicht geboten. Kilometerstand geht auch aus Reparaturrechnungen oder Ölwechsel-Zetteln im Motorraum hervor. Auch blank gewetzte Brems-Pedal-Gummis deuten auf hohe Kilometerleistung.

Nicht blind kaufen

Ein Auto nur aufgrund von Bildern und Beschreibungen zu kaufen ist gefährlich. Manchmal existieren die Autos nicht oder die Identitäten sind gefälscht. Kritischen Verbrauchern rät der ACE, auch im Ausland einen Gutachter zu beauftragen. Er kann einen unabhängigen Zustandsbericht abliefern.

 

Kein Druck

Der Zwang, sich schnell entscheiden zu müssen, lässt in der Regel keine Zeit, das Fahrzeug und die Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Darauf bauen Betrüger.

 

Alle Unterlagen prüfen

Je weniger Unterlagen der Verkäufer hat, umso misstrauischer sollte man sein. Denn Serviceheft, HU-Berichte und Rechnungen geben die Gelegenheit, sich bei diesen Stellen zu erkundigen. Trotzdem immer bedenken: Papiere sind schnell gefälscht.

 

Dem Tachostand misstrauen

Vor allem bei Autos mit digitalen Kilometerzählern ist die Laufleistung leicht zu manipulieren. Hinweise gibt nur die lückenlose Dokumentation der Vorgeschichte.

 

Persönlichen Kontakt suchen!

Nie auf Handy-Nummern im Ausland zurückrufen. Dahinter kann sich eine teure Rufnummer oder ein gestohlenes Handy verbergen. Festnetznummern sind besser. Telefonnummern oder E-Mail-Adressen in einer Suchmaschine eingeben. Stimmt die Identität des Verkäufers? Gibt es Hinweise, dass sich dahinter ein Betrüger versteckt?

 

Keine Anzahlung

Vorab-Überweisungen sind brandgefährlich. Auch und gerade bei einem Bargeldtransfer-Service wie Western Union. Auch von der Zahlung an eine Speditions- oder Verschiffungsfirma, die treuhänderisch tätig sein soll, ist abzuraten. Oft sind die seriös erscheinenden Webseiten gefälscht.

 

Mit Bargeld nie alleine

Geld erst gegen Ware, so lautet die Devise. Mit größeren Summen nie allein zur Geldübergabe! Als Treffpunkt eine Bank oder Zulassungsstelle wählen!

Angebot anfordern

Lassen Sie sich bei Finanzierung und Leasing ein schriftliches, verbindliches Angebot unterbreiten. Es sollte enthalten: Typ, gewünschte Ausstattung, Kaufpreis, Laufzeit, Rate, Anzahlung, eventuell Schlussrate, effektiver Jahreszins, Gebühr bei eventueller vorzeitiger Auflösung des Kreditvertrages.

 

Auslaufmodelle

Nehmen Sie so genannte Auslaufmodelle unter die Lupe: Wird ein Fahrzeugtyp neu auf den Markt gebracht, steigt für viele Autohäuser das Risiko, auf so genannten Auslaufmodellen sitzen zu bleiben. Damit es nicht dazu kommt, sind Händler gerne bereit, ihren Kunden attraktive Angebote zu machen. Fragen Sie nach Auslaufmodellen. Seien Sie dabei flexibel bei Ausstattung und Farbe. Aber Achtung: Auslaufmodelle sind gelegentlich auch "Ladenhüter" und nur deshalb günstig im Preis. Was aber nützt ein billiger Pkw, der am Ende nur viel Sprit schluckt und viel Kfz-Steuer kostet?

 

Autokredite

Lassen Sie sich bei Finanzierung und Leasing ein schriftliches, verbindliches Angebot unterbreiten. Es sollte enthalten: Typ, gewünschte Ausstattung, Kaufpreis, Laufzeit, Rate, Anzahlung, eventuell Schlussrate, effektiver Jahreszins, Gebühr bei eventueller vorzeitiger Auflösung des Kreditvertrages. Ob Sie als Kunde mit einer unabhängigen Kredit-Finanzierung besser fahren, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn Sie den Kredit bei einem herstellerunabhängigen Kreditgeber abschließen, können Sie beim Autohändler als Barzahler auftreten und Rabatte aushandeln. Solche Rabatte können die Kreditkosten kompensieren, sodass Sie trotz scheinbar günstigem Autokredit günstiger wegkommen können. Hier können sie Darlehen unterschiedlicher Anbieter vergleichen.

 

Fleet-Service

Autokäufer haben es schwer: Von der Qual der Wahl bis zu immer unverständlicher werdenden Beschreibungen der Anbieter. Mit reduzierten Preisen oder weiteren  Service-Goodies versuchen Händler, Kunden in ihre Autohäuser zu locken. Doch gute Neuwagen sind trotz lockenden Rabatten immer noch teuer.

 

Preisagenturen

Weil Kaufverhandlungen nicht jedermanns Sache sind, bieten Preisagenturen ihre Dienste an – gegen Provision, versteht sich. Die Vermittlungsgebühr beträgt ungefähr zwei bis drei Prozent vom empfohlenen Verkaufspreis. Unterm Strich kommt der ungeübte Neuwagenkäufer dabei immer noch besser weg als bei einem Kauf in Eigenregie. Im Internet gibt es heute verschiedene Preisagenturen.

 

Preisvergleich

Senden Sie ein Fax an mehrere Kfz-Händler in Ihrer Umgebung und bitten Sie zu einem bestimmten Datum um ein einmaliges Angebot für einen genau bestimmten Fahrzeugtyp (mit Angaben über Marke, Sondermodell, Motor, Limousine, Coupé, Cabrio, Kombi, Türzahl, Zubehör). Vermerken Sie in dem Schreiben ausdrücklich, dass weitere Autohäuser (ohne Namensnennung) gebeten werden, ebenfalls Angebote zu machen. Auch Internet eignet sich dafür. Präsentieren Sie dem Verkäufer, wenn er nicht weiter im Preis heruntergehen will, ein günstigeres Fax-Angebot oder Internet-Suchergebnis!

 

Reimporte

Reimport-Autos bringen Preisvorteile. Doch Reimporte sind grundsätzlich Tageszulassungen des exportierenden Landes. Lassen Sie sich aus Garantiegründen das Erstzulassungsdatum bestätigen. Die Preisvorteile bewegen sich in der Regel mindestens zwischen 10 und 20, manchmal bis zu 25 %.

Am meisten sparen Neuwagenkäufer in Dänemark. Auch in Finnland, Italien, Griechenland, den Niederlanden und Belgien kommt man günstig weg. Das gilt besonders dann, wenn man sich nicht gleich auf den dort schon relativ niedrigen Listenpreis einlässt. Wer verhandelt, kann zusätzlich einen Rabatt laut WDR zwischen 7 und 13 % herausholen.

Wer den Import selbst organisiert, muss Formalitäten persönlich erledigen. Im Kaufvertrag muss eindeutig von einem Neuwagen die Rede sein. Bei juristischen Auseinandersetzungen (zum Beispiel wegen Garantieansprüchen) liegt der Gerichtsstand dort, wo der Wagen gekauft wurde.

 

Tageszulassungen

Erkundigen Sie sich nach Tageszulassungen. Sie sind mit bis zu 4000 € vom Hersteller subventioniert. Mit dem Anbringen eines polizeilichen Kennzeichens verwandelt der Autohändler den Neuwagen in einen "Gebrauchten". Mit diesem erlaubten Trick wird die für den Neuwagen gültige Drei-Prozent-Rabattgrenze überlistet. Käufer von Fahrzeugen mit Tageszulassung können also viel Geld sparen. Aber Vorsicht: Keine Einschränkung der Gewährleistung für Neuwagen akzeptieren.

 

Zeugen

Jeder Gebrauchtwagenverkäufer versucht natürlich, sein Gefährt so günstig und glänzend darzustellen, wie es nur eben geht. Oft bekommen Sie das Blaue vom Himmel herunter zugesichert - und können es dann im Zweifelsfalle nicht mehr beweisen, weil Sie mit dem Verkäufer das Gespräch unter vier Augen geführt haben.  Führen sie das Gespräch im Autohaus nicht allein, sondern mit Partnerin oder Partner.

Steuerbescheid

Ende jeden Jahres trudeln immer die Kfz-Steuerbescheide fürs kommende Jahr ein. Die Abbuchungen vom Konto sollten vom Autobesitzer genauen angeschaut werden. Entdeckt man als Steuerpflichtiger eine zu hohe Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer, sollte innerhalb der Frist von 30 Tagen ein Einspruch eingelegt werden. Der Bund der Steuerzahler rät den Kfz-Steuerbescheid mit dem des vergangenen Jahres zu vergleichen. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums haben die Behörden Kfz-Steuerrechner zur Verfügung gestellt. Hat man Zweifel, kann man hier überprüfen, wie viel man tatsächlich zahlen muss. Die Kfz-Steuer wird nicht bei allen Steuerpflichtigen am gleichen Termin eingezogen. Es hängt davon ab, wann das Auto zum ersten Mal angemeldet wurde. Seit Mitte 2014 treibt der Zoll die Steuer ein.

 

Steuer sparen

Mit "sauberen" Autos kann man richtig sparen: Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Danach ermäßigt sich die Kfz Steuer um 50 Prozent der nachfolgenden Steuersätze: unter 2000 kg =11,25 Euro, 2000 kg bis 3000 kg = 12,02 Euro, über 3000 kg bis 3500 kg = 12,78 Euro je angefangene 200 kg des zulässigen Gesamtgewichts.


Bei Verbrennern spart man vor allem bei sparsamen Motoren, also bei jenen mit geringen CO² Ausstoß. Über 95 Gramm CO² Ausstoß pro Kilometer werden pro Gramm mehr je zwei Euro fällig.

 

Zulassung eines Oldtimers

Ein Kraftfahrzeug, das vor dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann als Oldtimer zugelassen werden. Zudem muss das Fahrzeug entweder in einem guten originalen Zustand sein oder spätestens zehn Jahre nach der Erstzulassung zeitgenössisch umgebaut worden sein. Der Nachweis für die Zulassungsstelle erfolgt durch ein Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens.

Es darf dann in alle Umweltzonen eingefahren werden. Bei Oldtimern mit Dieselmotor und H-Kennzeichen bzw. rotem 07er Kennzeichen und muss man sich bei der jeweiligen Kommune erkundigen, ob es Ausnahmen vom Dieselfahrverbot gibt.

 

Zulassung mit einem historischen Kennzeichen

Rechts neben den üblichen Buchstaben-/Ziffernkombination trägt das Kennzeichenschild den Großbuchstaben H. Seit dem 01.10.2017 ist es möglich ein Oldtimerkennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Oldtimer mit H-Zulassung sind zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu verwenden, dürfen also nicht im Alltag gefahren werden.

Das Fahrzeug muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden, dabei müssen Benziner ab Erstzulassung 01.07.1969 und Diesel ab Erstzulassung 01.01.1977 die Abgasuntersuchung (AU) bestehen. Der Steuersatz beträgt pauschal 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad). Damit Sie eine Oldtimer-Versicherung abschließen können, müssen Sie in der Regel ein anderes Auto als normales Alltagsfahrzeug versichert haben. Die OCC Oldtimerversicherung erkennen in Metropolen über 250.000 Einwohner auch ein Jahresticket des ÖPNV als „Erstfahrzeug“ an.

Für Besitzer mehrerer Oldtimer kommt evtl. ein rotes 07er Kennzeichen in Frage. Dieses Wechselkennzeichen darf nur zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des technischen Kulturguts genutzt werden. Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Mit dem Kennzeichen können auch mehrere Fahrzeuge abwechselnd bewegt werden. Jedes Fahrzeug wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen in einen besonderen Fahrzeugschein eingetragen.

Bei der Durchführung solcher Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. (in einigen Bundesländern wird das Führen eines Fahrtenbuches verlangt oder eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als Nachweis der Verkehrssicherheit gefordert). Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen. Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad).

Kündigung

Wenn Sie Ihren Autoversicherer wechseln wollen ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig kündigen.

  • Ordentliche Kündigung
    Wenn Sie eine Versicherung für ein Jahr abgeschlossen haben, verlängert diese sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht spätestens einen Monat (bei alten Kaskoverträgen auch drei Monate) vor Vertragsablauf kündigen. In der Regel muss die Kündigung spätestens Ende November (alte Kaskoverträge: Ende September) beim Versicherer vorliegen, da bei den meisten das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet.
  • Außerordentliche Kündigung
    In bestimmten Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht:
    Nach einem Schaden darf jeder Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie nichts von Ihrem im Voraus gezahlten Beitrag zurück. Kündigt der Versicherer, muss er Ihnen anteilig den Beitrag erstatten. Gekündigt werden muss innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung.
    Falls Ihr Versicherer den Beitrag bei gleich bleibender Leistung erhöht, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Sie haben wieder einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit. Die Kündigung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem auch die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Wenn der Beitrag nur gestiegen ist, weil Sie einen erweiterten Schutz wollten, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
    Wenn Sie Ihr neues Auto bei einer anderen Gesellschaft als bisher versichern, gilt dies automatisch als Kündigung des alten Vertrags. Trotzdem sollten Sie den alten Versicherer informieren. In diesem Fall bekommen Sie den zu viel gezahlten Beitrag zurückerstattet.
  • Wichtig
    Kündigen Sie immer fristgerecht direkt bei der Versicherungsgesellschaft per Einschreiben mit Rückschein. Es zählt der Zeitpunkt des Kündigungseingangs. Kündigungen gegenüber dem Versicherungsvertreter oder der Versicherungsagentur sind unwirksam.

 

Rabatte

Ärgerlich ist es, wenn die Prämie steigt. Doch nicht verzagen: Nach Rechnungseingang des neuen Beitrags kann innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden, wenn der Beitrag erhöht wurde. Handeln Sie dennoch nicht überstürzt.

Ein Wechsel allein wegen niedrigerer Prämien muss nicht immer gleich sein. Prüfen Sie, ob Sie bei ihrem aktuellen Versicherer Rabatte aushandeln können:
 

  • Rabatte gibt es für Neuwagen, neuere Pkw, Erstbesitzer, manchmal aber auch für Oldies 
  • Rabatt ist üblich bei maximal 6.000 oder 9.000 gefahrenen Kilometern jährlich; Zuschläge müssen meist ab 20.000 Kilometern gezahlt werden – Doch Achtung, Wer mehr fährt als angegeben und einen Unfall baut, muss mit hohen Strafzahlungen rechnen. 
  • Wer das Auto nachts in einer Garage/einem Carport abstellt und/oder Wohneigentum und eine Wohngebäudeversicherung besitzt, erhält einen Rabatt 
  • Fahren nur festgelegte Personen – etwa nur der Versicherungsnehmer und sein Partner – gibt es Rabatt 
  • Rabatt gibt es oft auch für Frauen, die ausschließlich selbst fahren 
  • Das Alter des Fahrers beeinflusst den zu zahlenden Beitrag; z.B. zahlen junge Fahrer mehr 
  • Rabatte gibt es für spezielle Berufsgruppen oder bestimmte Tätigkeiten 
  • Rabatt gibt es, wenn mindestens ein Kind unter 15/16 Jahre alt ist 
  • Rabatt wird eingeräumt bei Abschluss mehrerer Verträge oder langer Kundenbeziehung 
  • Nach zwei oder mehr Vorschäden wird ein Zuschlag fällig 
  • Ein Zuschlag muss gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht Halter des Autos ist oder mit dem Halter nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt

 

Unterschiede

Grundsätzlich braucht jeder Autofahrer eine Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die man mit dem eigenen Auto anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigt man außerdem eine Kaskoversicherung.

Für ältere Autos ab vier oder fünf Jahren reicht in der Regel die günstigere Teilkasko. Sie deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm und Wild ab. Die teurere, vor allem für allem für Neuwagen empfohlene Vollkasko kommt darüber hinaus für Schäden durch Vandalismus und eigene Fehler beim Fahren auf.

Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich bei den meisten Versicherungen nur in Details wie einem zusätzlichen Schutzbrief oder Schutz gegen Marderschäden. Gravierender sind die Unterschiede bei der Einstufung der Fahrertypen.

Fahranfänger müssen überall am meisten zahlen: Sie starten in der Schadenfreiheitsklasse (SF) 0 mit 230 Prozent des regulären Beitrags. Wer bislang kein eigenes Auto besaß, aber schon seit mindestens drei Jahren einen Führerschein hat, kommt in die SF ½, die meistens 140 Prozent beträgt, bei manchen Anbietern aber auch nur 115 Prozent. Einige Versicherungen bieten außerdem auch Anfängern den Einstieg in die SF ½ an: dann nämlich, wenn ein Elternteil bei der gleichen Assekuranz versichert ist.

 

Versicherungsvergleich

Ob sich ein Versicherungswechsel lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. In der Regel können Sie mit einer Beitragsersparnis von ca. 10-20% rechnen, je nach Fahrzeugtyp und Rabattierungsvoraussetzungen.

Falls Sie der Auffassung sind, Ihre bisherige Versicherung gehöre bereits zu den günstigen Anbietern: Lassen Sie sich von ihr ausrechnen, ob der für Sie entsprechende Neukundentarif (in diesem Fall nicht von der Konkurrenz!) nicht doch noch günstiger ist. Dann steigen Sie um, bleiben aber bei derselben Gesellschaft.

Neben Vergleichsportalen bieten auch die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest Tarifvergleiche an.

Wichtig:  ACE-Mitglieder erhalten Sondertarife.

Seit dem 01.07.2012 geben auch in Deutschland die örtlichen Zulassungsbehörden Wechselkennzeichen aus. Das hat z.B. für Autofahrer den Vorteil, das ganze Jahr über zwischen dem herkömmlichen Wagen und einem umweltfreundlichen Kleinwagen, Cabrio, Wohnmobil oder auch Oldtimer wählen zu können.

Checkliste Gebrauchtwagenkauf

Mithilfe unserer Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf können Sie das Auto gründlich überprüfen.

Checkliste öffnen (PDF)

Checkliste E-Auto Gebrauchtwagenkauf

Sie interessieren sich für ein gebrauchtes E-Auto? Überprüfen Sie es mit unserer Checkliste speziell für E-Fahrzeuge.

Checkliste E-Autos

Formulare als Download

Panne mit dem Auto: So hilft der ACE

Verkauf eines Gebrauchtwagens

Nicht zu sauber

Ratschläge, wie man eine Rostlaube restauriert und aufpoliert, können hier natürlich nicht gegeben werden – sie wären schlicht unseriös. Um einen automobilen Wegbegleiter nach treuen Diensten möglichst gut auf das Verkaufsgespräch vorzubereiten, sollte man ihn ganz einfach außen waschen und innen reinigen bzw. aussaugen. Auch eine Luftdruck- und Ölstandskontrolle sowie ein kontrollierender Blick auf Kühlwasser und Bremsflüssigkeit kann nichts schaden – ein gut gepflegtes und gewartetes Auto macht eben Eindruck.

Allerdings sollte man es nicht übertreiben: Eine Motorwäsche könnte den Verdacht erwecken, dass vielleicht verräterische Ölspuren entfernt werden sollten. Und etwas verbleibender Schmutz unter den Fußmatten oder der Kofferraummatte signalisiert, dass hier keine Pfütze trockengelegt wurde.

Unterlagen

Rechtzeitig vor dem Verkaufsgespräch sollte man alle Unterlagen zusammenstellen: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Kundendienstheft, AU-Bescheinigung und die Prüfberichte der Paragraf-29-Hauptuntersuchungen, Wartungs- und Reparaturrechnungen. Falls man ein Auto für einen Verwandten oder Bekannten verkaufen soll, ist dazu eine schriftliche Vollmacht erforderlich: Es genügt ein formloses, vom Fahrzeugeigner unterzeichnetes Schreiben.

Probefahrt

Besonders wichtig für den Verkäufer ist, dass er verschiedene rechtliche Aspekte beachtet. Bevor man den Kaufinteressenten zur Probefahrt ans Steuer lässt, sollte man sich unbedingt den Führerschein zeigen lassen. Sonst sind Probleme – bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle – vorprogrammiert. Unter Umständen muss man für Schäden, die der Kaufinteressent bei der Probefahrt verursacht, haften.

Zumindest kann die Haftpflichtversicherung von einem Fahrzeughalter, der eine "Schwarzfahrt" ermöglicht hat, eine Schadenserstattung in beträchtlicher Höhe fordern. Mit der Führerscheinkontrolle erledigt sich gleich auch ein zweites Problem: Man weiß, dass der Kaufinteressent volljährig ist. Denn bei Verträgen mit Minderjährigen müssen die Eltern unterschreiben.

Bei der Probefahrt sollte man auf jeden Fall mitfahren – die Fahrzeugpapiere sollte man jedoch zu Hause lassen. Natürlich muss sich der Kaufinteressent alle Fahrzeugpapiere in Ruhe ansehen können. Trotzdem: Geben Sie die Papiere, besonders den Fahrzeugbrief als Besitzurkunde, nur kurz aus der Hand.

Fahrzeugübergabe

Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe mit Aushändigung sämtlicher Schlüssel und Fahrzeugpapiere sollte der Verkäufer unbedingt schriftlich festhalten. Mithilfe des von den ACE-Rechtsexperten formulierten Kaufvertrags erledigt sich dies automatisch: Die Übergabe wird hier sauber dokumentiert.

Auch für das Um- oder Abmelden des Fahrzeugs ist man als Verkäufer noch verantwortlich. In der Praxis erledigt diese Aufgaben jedoch meist der Käufer, deshalb wird im ACE-Kaufvertrag auch festgehalten, dass sich der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, umzumelden. Dennoch ist es ratsam, dass man als Verkäufer umgehend die Versicherung und die Zulassungsstelle informiert: Diese Arbeit erleichtert dieses Meldeformular das der ACE anbietet.

Noch eine wichtige Anmerkung zur Übergabe: Fahrzeug und Papiere sollte man grundsätzlich erst aus der Hand geben, wenn man den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hat.

Besichtigen Sie das Auto vor dem Kauf am besten zu zweit und zahlen sie mit Bargeld. Keinesfalls sollten Sie in Vorkasse gehen. Nutzen Sie weder Überweisungen an Privatpersonen, noch Bargeldtransfer oder Online- Bezahlsysteme. Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen und Forderungen nach einer Anzahlung.

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Recht

Die zwingenden Bestimmungen des neuen Gewährleistungsrechts gelten im Wesentlichen nur für den sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also dem Kauf zwischen dem Händler und einem Verbraucher. Für Privatleute untereinander ändert sich dagegen kaum etwas, insbesondere ist ein Gewährleistungsausschluss, so wie in unserem Mustervertrag formuliert, weiterhin möglich und auch anzuraten. Schließt man in dieser Weise die gesetzliche Gewährleistung aus, bleibt es dabei, dass der Käufer nur beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder beim Nachweis einer arglistigen Täuschung Ansprüche stellen kann. Versäumt der Verkäufer jedoch, die Gewährleistung im Vertrag auszuschließen, unterliegt er der gesetzlichen, nunmehr 2-jährigen Gewährleistungspflicht.

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